Förderungen in Österreich kommen aus zwei Töpfen: Bund und Land. Der Bundestopf
ist derzeit leer — die Länder fördern weiter, aber mit sehr unterschiedlichen
Bedingungen. Wähl dein Bundesland.
Bund
Bundes-Budget 2026 ausgeschöpft — derzeit keine neuen Anträge
Die Bundesmittel der Sanierungsoffensive 2026 (Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle") sind ausgeschöpft. Seit 10.07.2026 sind keine neuen Registrierungen oder Anträge mehr möglich; bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet.
Ausblick: Für 2027 ist der Förderrahmen erneut mit 360 Mio € gesichert — erstmals getrennt in 181 Mio € thermische Sanierung und 179 Mio € Kesseltausch. Ein genauer Starttermin für neue Registrierungen ist noch nicht veröffentlicht.
Konditionen des Programms „Kesseltausch 2026" (relevant für laufende Anträge
und die nächste Tranche): 30 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal
7 500 €. Abwicklung über Kommunalkredit Public Consulting (KPC).
Quelle
Dein Bundesland
Burgenland
Das Burgenland fördert den Heizungstausch mit 30 % der anrechenbaren Kosten: 2.000 € Basisbetrag, plus 500 € Sozialzuschlag bei einem Netto-Jahreshaushaltseinkommen bis 43.000 €. Wer die Einkommensgrenzen von „Sauber Heizen für Alle" einhält, bekommt stattdessen pauschal 3.500 € — dann allerdings ohne weitere Zuschläge.
Sonderförderaktion Heizungstausch 2026
bis 2 000 €
Höhe
30 % der anrechenbaren Kosten
Antrag
nach Umsetzung
Stelle
Land Burgenland, Abteilung 9 (Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt)
Austausch eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Kohle/Koks, Nacht-/Direktspeicheröfen)
EHPA-Gütesiegel der Wärmepumpe, Kältemittel-GWP ≤ 2.000
Auslegungs-Vorlauftemperatur max. 55 °C
Wärmepumpe unter 100 kW; keine Anschlussmöglichkeit an hocheffiziente Nah-/Fernwärme
Maßnahme bis 31.12.2026
Anträge werden nach Umsetzung eingebracht und sind bis 31.01.2027 möglich. Der Warmwasserwärmepumpen-Bonus von 300 € gilt laut Richtlinie nur in Verbindung mit einer Biomasse-Hauszentralheizung und greift bei einer Wärmepumpen-Heizung daher nicht. Landesbudget 2026: 9 Mio €, ohne Rechtsanspruch — darin werden auch noch offene Fälle aus 2025 abgewickelt.
Kärnten fördert den Heizkesseltausch mit bis zu 3.000 €, plus 1.500 € Solarbonus bei gleichzeitiger Solaranlage — also bis zu 4.500 € vom Land. Achtung: derzeit an die gestoppte Bundes-Registrierung gekoppelt.
Der Heizkesseltausch BW-L129 setzt das KPC-Auszahlungsschreiben der Bundesförderung voraus. Da die Bundes-Registrierung seit 10.07.2026 gestoppt ist, ist dieser Landeszuschuss derzeit nur für Fälle mit bereits laufender Bundes-Registrierung nutzbar. Vor einer Umsetzung unbedingt beim Land abklären: sanierung@ktn.gv.at.
Niederösterreich hat keine reine Wärmepumpen-Direktförderung — aber bei umfassender Sanierung gibt es einen Annuitätenzuschuss von 4 % über 10 Jahre. Die Bundesförderung (Kesseltausch, max. 7.500 €) ist 2026 ausgeschöpft — neue Mittel 2027.
Wohnbauförderung Eigenheimsanierung
4 % p.a. über 10 Jahre
Höhe
4 % p.a. über 10 Jahre
Antrag
vor Umsetzung
Stelle
Land NÖ Wohnbauförderstelle
Weg
Annuitätenzuschuss (Kredit)
Bedingungen
Mindestens 40 % Verbesserung des Heizwärmebedarfs (HWB) durch Wärmedämmung an der Gebäudehülle
Kein SCOP-Mindestwert für Heizungs-Wärmepumpen in der Sanierung
Punkte-System: höhere Punkte für Energieeffizienz/Ökologie (max. 140 Punkte)
Kombinierbar mit Dämmung, PV, Lüftung
Annuitätenzuschuss = laufende Zinsbelastung wird teilweise vom Land übernommen, kein Direktzuschuss.
Oberösterreich fördert Wärmepumpen mit 100 € pro kW Nennwärmeleistung, bis maximal 1.700 € (max. 50 % der Nettokosten). Kombinierbar mit der Bundesförderung (2026 ausgeschöpft, neue Mittel 2027).
Auslegungs-Vorlauf max. 55 °C, ηs-Nachweis je nach Auslegung (siehe unten)
EHPA-Gütesiegel, Kältemittel-GWP ≤ 750, ID aus der GET-Produktdatenbank im Datenblatt
Smart-Grid-Fähigkeit („SG Ready") per Herstellernachweis
Bei Luft-Wärmepumpen: max. 35 dB spezifische Schallimmission (Lr,spez) an der Nachbar-Grundgrenze
Kombinationspflicht: PV ≥ 3 kWp ODER Solarthermie ≥ 6 m² ODER 10 Jahre 100 % Ökostrom
Hydraulischer Abgleich verpflichtend; Wärmemengen- und Stromzähler für die JAZ-Berechnung
Kein Anschluss an erneuerbare Nah-/Fernwärme im Umkreis von 35 m möglich
Neubauten ausgeschlossen
Vorlauftemperatur-Hürde: Dieses Programm stellt Anforderungen
an die Auslegungs-Vorlauftemperatur. Prüf das früh — es entscheidet über
die Förderfähigkeit und beeinflusst die Wahl der Heizkörper.
Programm-Name „Sauber Heizen 2026" gleicht dem Bundesprogramm — aber das ist die Landes-Variante OÖ, kombinierbar mit dem Bund.
Salzburg fördert den Umstieg auf erneuerbare Zentralheizungen mit bis zu 3.000 € (max. 40 % der Kosten) — vereinheitlicht und reduziert ab 2026 von vorher 5.000 €.
Vollständiger Austausch alter Öl-/Gas-/Kohleheizung
Energieberatungsprotokoll erforderlich
Bestandsgebäude und Neubauten möglich
Antrag bis 6 Monate nach Rechnung; Online-Registrierung über salzburg.gv.at, dann Bestätigungs-Mail mit Antrags-Link. Fördermittel für 9 Monate reserviert.
Die Steiermark hat ihre Landesförderung für Wärmepumpen seit 31.3.2025 ausgesetzt und evaluiert das Programm. Auch die Bundesförderung (Kesseltausch, max. 7.500 €) ist 2026 ausgeschöpft — neue Mittel 2027.
Förderaktion Wärmepumpen — derzeit ausgesetzt
—
Antrag
vor Umsetzung
Stelle
Land Steiermark
Weg
Direkter Zuschuss
Bedingungen
Ausgesetzt seit 31.3.2025 wegen hoher Nachfrage
Programm wird evaluiert
Aktuell nicht beantragbar
Auch die Bundesförderung Kesseltausch 2026 ist seit 10.07.2026 ausgeschöpft (neue Mittel 2027). Manche Gemeinden haben eigene Förderungen — lohnt sich, beim Gemeindeamt nachzufragen.
Tirol ist mit bis zu 9.075 € das förderstärkste Bundesland. Grundförderung 5.325 €, Bonus klimafreundliches Heizen 3.000 €, plus 750 € Warmwasser-Bonus.
EHPA-Gütesiegel, Kältemittel-GWP ≤ 2.000, Listung in der GET-Produktdatenbank
Auslegungs-Vorlauftemperatur bei Luft-Wasser-Wärmepumpen max. 50 °C (siehe unten)
Keine Kombination mit fossilen Energieträgern (Hybridverbot)
Baubewilligung mindestens 10 Jahre zurück; Hauptwohnsitz (keine Ferien-/Zweitwohnsitze)
Vorlauftemperatur-Hürde: Dieses Programm stellt Anforderungen
an die Auslegungs-Vorlauftemperatur. Prüf das früh — es entscheidet über
die Förderfähigkeit und beeinflusst die Wahl der Heizkörper.
Antrag bis 18 Monate nach Rechnungslegung möglich. Erdreich-/Grundwasser-WP haben eine höhere Kostenobergrenze — dort bis 9.325 € Grundförderung. Im Neubau gilt statt der Sanierungsrichtlinie die Wohnbauförderungsrichtlinie mit max. 40 °C Auslegungs-Vorlauf. Die zusätzliche TIWAG-Prämie setzt eine Mitgliedschaft im „Netzwerk Wärmepumpe Tirol" voraus und ist daher nicht für jedes Gerät verfügbar.
Vorarlberg fördert nach der Richtlinie Heizungstausch 2026 mit 2.000 € Basis plus 1.000 € Bonus für den Ersatz einer fossilen Heizung. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen — werden diese Sätze laut § 9 Abs. 1 lit. c halbiert: bis zu 1.500 €.
Richtlinie Heizungstausch 2026
bis 1 500 €
Antrag
nach Umsetzung
Stelle
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Fachbereich Energie und Klimaschutz
Weg
Direkter Zuschuss
Zuschläge
Bonus für Ersatz fossiler Heizung — 500 €
Bedingungen
Hauptwohnsitz, Privatnutzung, Bestandsgebäude
EHPA-Gütesiegel der Wärmepumpe, Kältemittel-GWP ≤ 2.000
Listung in der GET-Datenbank (die Geräteliste des Landes ist eine GET-Abfrage)
Luft-Wasser-WP: Schallleistungspegel LWAmax laut GET max. 55 dB — bis 60 dB nur mit Herstellererklärung zur Drosselung, Schallschutzhaube oder Innenaufstellung; über 60 dB nicht förderbar
Luft-Wasser-WP: baurechtliche Bewilligung der Gemeinde erforderlich
Wärmemengenzähler + eigener Stromzähler zur Kontrolle der Jahresarbeitszahl
Förderung zusätzlich gedeckelt mit 25 % der förderfähigen Kosten
Keine Vorlauftemperatur-Anforderung des Landes — die 55 °C sind eine Bedingung der Bundesförderung
Schall-Hürde: Gefordert ist ein Schallleistungspegel
von höchstens 55 dB
(bis 60 dB nur mit Auflagen).
Maßgeblich ist der Datenblattwert des Geräts, nicht der Marketing-Schalldruck.
Zum Schallrechner
Antrag bis 6 Monate nach Inbetriebnahme, letztmöglich am 31.12.2026 — die 6-Monats-Frist wird durch dieses Enddatum gekappt. Es gibt keine Vorab-Reservierung und keinen Rechtsanspruch: Ist der Landestopf bei Antragstellung leer, entfällt die Förderung. Landesbudget 2026 ca. 3,6 Mio €, davon laut Land im April 2026 noch rund 2 Mio € offen.
Wien fördert den Heizungstausch mit 35 % der anerkannten Kosten, max. 8.000 € (Eigenheim) bzw. 5.250 € (Wohnung) — aus eigenem Budget, unabhängig vom Bundes-Stopp. Damit ist Wien aktuell eines der stärksten Förder-Bundesländer. Wien stellt dafür aber eigene technische Bedingungen: Die Wärmepumpe muss in der GET-Produktdatenbank gelistet sein und die Auslegungs-Vorlauftemperatur darf 40 °C nicht überschreiten — darüber nur mit Effizienznachweis. Dazu kommen Einkommensgrenzen.
Errichtung/Umstellung Heizanlagen (Stadt Wien)
bis 8 000 €
Höhe
35 % der anerkannten Kosten
Antrag
beides möglich
Stelle
Stadt Wien — Wohnbauförderung, Infopoint Wohnungsverbesserung (MA 50 / MA 25), 1200 Wien, Maria-Restituta-Platz 1
Weg
Direkter Zuschuss
Zuschläge
Maximum Wohnung (statt Eigenheim) — 5 250 €
Erdwärme, Grundwasser oder Abwärme — 4 000 €
Bedingungen
Tausch fossile Heizung gegen erneuerbares System — die alte Anlage muss demontiert werden
Die neue Anlage muss alleinige Heizung sein
Zu sanierende Wohnung bzw. Eigenheim ist Hauptwohnsitz
Wärmepumpe muss in der GET-Produktdatenbank gelistet sein
Auslegungs-Vorlauftemperatur max. 40 °C — darüber nur mit ηs-Nachweis (siehe unten)
Einkommensgrenzen nach § 11 WWFSG 1989 (siehe unten)
Keine Eigenleistungen, Pauschalsummen oder reinen Materialkosten
Vorlauftemperatur-Hürde: Dieses Programm stellt Anforderungen
an die Auslegungs-Vorlauftemperatur. Prüf das früh — es entscheidet über
die Förderfähigkeit und beeinflusst die Wahl der Heizkörper.
Rechnungen dürfen bei Antragstellung höchstens 6 Monate alt sein — die Förderung kann also auch nach der Umsetzung beantragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch; die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der Budgetmittel.
Die Reihenfolge entscheidet über dein Geld: Angebot einholen →
Förderantrag stellen → Bewilligung abwarten → erst dann beauftragen. Wer zuerst
einbauen lässt und danach den Antrag stellt, geht bei den meisten Programmen leer aus.
Das ist der teuerste vermeidbare Fehler beim Heizungstausch. Alle Angaben ohne
Gewähr — verbindlich ist die jeweilige Förderstelle.