Der Kesseltausch des Bundes für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser läuft wieder: Für die Wärmepumpe gibt es pauschal bis zu 5.000 Euro, gefördert wird schon ab 7. Oktober 2026. Registrieren kannst du dich ab 2. November 2026. Dazu kommen die Förderungen der neun Bundesländer. Was das für deine Planung konkret bedeutet.
BurgenlandLandesförderung bis 2.500 €, dazu Bund und Gemeinde, wo es sie gibt.Luft-Wärmepumpe bis 35 dB Betriebsgeräusch nur 14 Tage vor Baubeginn mitteilen, lautere Geräte brauchen ein Bauverfahren; Erdwärme und Grundwasser laufen über die Wasserrechtsbehörde.
KärntenLandesförderung bis 4.700 €, dazu Bund und Gemeinde, wo es sie gibt.Luft-Wärmepumpe bis 45 dB Schallleistung ist baurechtlich frei, bei lauteren Geräten ist das Verfahren nicht eindeutig geregelt und mit der Gemeinde zu klären.
NiederösterreichKein eigener Zuschuss des Landes. Was es stattdessen gibt, steht auf der Seite.Luft-Wärmepumpe bis 70 kW ist bewilligungs-, anzeige- und meldefrei, außer in Schutzzonen und Altortgebieten mit Sicht vom öffentlichen Raum.
OberösterreichLandesförderung bis 1.700 € (Luft-WP), dazu Bund und Gemeinde, wo es sie gibt.Luft-Wärmepumpe ist meist bewilligungs- und anzeigefrei, kann aber bei wesentlicher Belästigung der Nachbarn oder Störung des Ortsbilds bewilligungspflichtig werden.
SalzburgLandesförderung bis 3.000 €, dazu Bund und Gemeinde, wo es sie gibt.Luft-Wärmepumpe im Mitteilungsverfahren, wenn an der Nachbargrenze 40 dB(A) Tag und 33 dB(A) Nacht eingehalten werden, sonst Baubewilligung.
SteiermarkDie Landesförderung ist derzeit ausgesetzt. Was trotzdem geht, steht auf der Seite.Luft-Wärmepumpe seit 2026 meldepflichtig mit Sachverständigen-Bestätigung zum Schallpegel an der Grundgrenze, sonst Baubewilligung.
TirolLandesförderung bis 9.075 € (Luft-WP), dazu Bund und Gemeinde, wo es sie gibt.Baurechtliches Verfahren für die Luft-Wärmepumpe nicht eindeutig geregelt (Gemeinde fragen), Lärmgrenzwerte an der Grundgrenze gelten immer; Erdwärmesonden fast überall im wasserrechtlichen Anzeigeverfahren.
VorarlbergLandesförderung bis 1.500 € (Luft-WP), dazu Bund und Gemeinde, wo es sie gibt.Luft-Wärmepumpe bis 30 kW seit Juni 2026 bewilligungs- und anzeigefrei, wenn die Abstände laut Verordnung eingehalten sind; Eckaufstellung braucht immer eine Bewilligung.
WienLandesförderung bis 8.000 € (Luft-WP), dazu Bund und Gemeinde, wo es sie gibt.Luft-Wärmepumpe oft bewilligungsfrei, wenn Schall laut Leitfaden passt und das Kältemittel die Grenzen einhält; Erdwärmesonden baurechtlich frei, aber wasserrechtlich zu klären.
Bundesförderung läuft wieder, Registrierung ab 2. November 2026
Der Kesseltausch 2026 läuft wieder und gilt für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser. Gefördert werden Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026, auch bei schon umgesetzten Projekten. Registrieren kannst du dich ab 2. November 2026, solange Budget da ist, längstens bis 31. Dezember 2026. Für eine Wärmepumpe gibt es pauschal bis 5.000 €, dazu 2.500 € mit thermischer Solaranlage und 5.000 € bei Tiefenbohrung oder Brunnen. Für die Registrierung brauchst du ein Energieberatungsprotokoll deines Bundeslandes; ab der Registrierung hast du 9 Monate Zeit für Einbau und Antrag. Das Budget ist begrenzt und erst mit der Registrierung für dich reserviert.
Danach kommt der Kesseltausch 2027: Anträge ab 4. Jänner 2027 mit denselben
Pauschalen, dann aber vor dem Einbau. Der Sanierungsbonus für die Dämmung
ist für 2026 beendet, für 2027 gibt es wieder einen eigenen Antrag.
Viele Seiten nennen noch die 7.500 Euro von früher. Seit der Neuauflage gibt es
für die Wärmepumpe eine Pauschale von bis zu 5.000 Euro, die frühere Grenze von
30 Prozent der Kosten fällt weg. Wer jetzt plant, sollte mit dem neuen Betrag
rechnen und nicht mit dem alten.
Welche Programme in deinem Bundesland gelten, wie viel es gibt und wann du den Antrag
stellst, zeigt der Förder-Manager — oder direkt die
Seite deines Bundeslands in der Tabelle unten.
Neu: der Förder-Manager. Er legt aus
deinen Angaben einen persönlichen Fahrplan durch Bund, Land und Gemeinde an: welche
Förderung passt, was du wann beantragst, welches Formular bei welcher Stelle und welche
Unterlagen du vom Installateur brauchst.
Was neben dem Bund zählt
Landesförderungen. Die Bundesländer haben eigene Programme mit
eigenen Budgets. Je nach Land und Projekt sind hier vierstellige Beträge möglich,
in einzelnen Ländern deutlich mehr.
Gemeindeförderungen kommen in vielen Regionen obendrauf und
werden regelmäßig übersehen, weil sie schlecht auffindbar sind.
Steuerliche Absetzbarkeit über den Öko-Sonderausgabenpauschbetrag,
wenn eine Bundesförderung ausbezahlt wurde.
Unterlagen früh vorbereiten. Energieberatungsprotokoll, Angebot
und Heizlastberechnung brauchen Vorlauf. Wer sie fertig hat, kann sich am ersten
Tag registrieren bzw. den Antrag stellen. Darauf kommt es an, wenn ein Topf
innerhalb weniger Monate leer ist.
Landesförderungen im Überblick
Die Konditionen ändern sich laufend und hängen an Gebäudetyp, Altanlage und
teilweise am Einkommen. Die Tabelle zeigt die Eckdaten mit dem Tag unserer letzten
Prüfung; Bedingungen, Fristen und ein Rechenbeispiel stehen auf der Seite deines
Bundeslandes:
Kein Direktzuschuss: Zinszuschuss zum Bankkredit über die Eigenheimsanierung, auch für den reinen Heizungstausch (rund 18 % der anerkannten Kosten über 10 Jahre).
„Zuletzt geprüft“ heißt: An diesem Tag haben wir die Richtlinie der jeweiligen
Förderstelle gelesen und mit unseren Angaben abgeglichen. Es heißt nicht, dass sich
seither nichts geändert hat — verbindlich ist immer die Förderstelle selbst.
Die Fachbetriebe aus unserem Netz kennen die Programme ihres Bundeslandes und
wickeln die Anträge in aller Regel für dich ab. Frag im Angebotsgespräch
ausdrücklich danach — der Aufwand für dich unterscheidet sich je nach Betrieb erheblich.
Deine Förderung nach Wohnort
Manche Gemeinden geben zur Landesförderung einen eigenen Zuschuss dazu, meist einige
hundert Euro. Wähle Bundesland und Gemeinde, dann siehst du Land und Gemeinde mit
allen Bedingungen in einer Übersicht.
Wähle dein Bundesland, dann siehst du alle Förderungen mit ihren Bedingungen auf einen Blick.
Deine Förderungen in Schwechat
Gemeinde Schwechat
bis 600 €
Land Niederösterreich
kein Direktzuschuss
Bund
bis 5.000 €, Registrierung ab 2. November 2026
Förderung der Gemeinde Schwechat
bis 600 €
Höhe
10 % der Investitionskosten, höchstens 600 €
Antrag
bis 12 Monate nach der Schlussrechnung, beim Rathaus Schwechat
Gilt seit
1. Dezember 2023
Bedingungen
Nur beim Umstieg von einer fossilen Heizung auf die Wärmepumpe
Wärmepumpe mit einer Leistungszahl (COP) von mindestens 3,0
Hauptwohnsitz in Schwechat, Rannersdorf, Mannswörth oder Kledering; das Haus liegt in der Gemeinde
Neue Anlage, von einem Fachbetrieb errichtet
Landes- oder Bundesförderung ist keine Voraussetzung, wird aber bevorzugt, wenn das Budget knapp ist
Für mehrere kombinierte Maßnahmen höchstens 1.000 € in drei Jahren
Bezirk Bruck an der Leitha · geprüft am 1. Oktober 2026 · verbindlich ist die Gemeinde
Deine Förderungen in Prellenkirchen
Gemeinde Prellenkirchen
bis 800 €
Land Niederösterreich
kein Direktzuschuss
Bund
bis 5.000 €, Registrierung ab 2. November 2026
Förderung der Gemeinde Prellenkirchen
bis 800 €
Höhe
20 % der Förderung von Bund und Land, höchstens 800 € beim Umstieg von Öl oder Gas (von anderen Heizungen höchstens 400 €)
Antrag
beim Marktgemeindeamt Prellenkirchen (Hauptplatz 7, Tel. 02145 2202) nach der Zusage von Bund oder Land
Bestätigt
von der Gemeinde am 2. Oktober 2026
Bedingungen
Nur beim Umstieg einer bestehenden Heizung auf eine Wärmepumpe, nicht im Neubau
Hauptwohnsitz in der Gemeinde
Berechnet als Anteil an der Förderung von Bund und Land — ohne deren Zusage kein Gemeindebetrag
Die Gemeinde zahlt 20 % dessen, was Bund und Land fördern. Niederösterreich zahlt keinen direkten Zuschuss, der Betrag hängt daher an der Bundesförderung (Kesseltausch): Ohne Zusage des Bundes kommt kein Gemeindebetrag zustande. Vor dem Einbau beim Gemeindeamt nachfragen.
Bezirk Eferding · geprüft am 1. Oktober 2026 · verbindlich ist die Gemeinde
Deine Förderungen in Burgenland
Land Burgenland
bis 2.500 €
Bund
bis 5.000 €, Registrierung ab 2. November 2026
Im Bezirk Oberwart haben wir alle 32 Gemeinden geprüft und online keine eigene Förderung gefunden. Die übrigen Gemeinden in Burgenland haben wir noch nicht einzeln geprüft; frag dort beim Gemeindeamt nach, ob es einen eigenen Zuschuss gibt.
Dazu kommt die Förderung des Landes Burgenland:
Sonderförderaktion Heizungstausch 2026
bis 2.000 €
Art
Zuschuss, 30 % der anrechenbaren Kosten
Antrag
nach Umsetzung
Stelle
Land Burgenland, Abteilung 9 (Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt)
+ 500 € Sozialzuschlag (Netto-Jahreshaushaltseinkommen aller Volljährigen ≤ 43.000 €)
Bedingungen
Privatpersonen, Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus im Eigentum (Antrag auch durch eine nahestehende Person mit Zustimmung des Eigentümers)
Hauptwohnsitz im geförderten Haus; der Antrag geht erst, wenn er gemeldet ist
Austausch eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Kohle/Koks, Nacht-/Direktspeicheröfen)
EHPA-Gütesiegel der Wärmepumpe, Kältemittel-GWP ≤ 2.000
Auslegungs-Vorlauftemperatur max. 55 °C
Wärmepumpe unter 100 kW; keine Anschlussmöglichkeit an hocheffiziente Nah-/Fernwärme
Tausch zwischen 01.01. und 31.12.2026
Anträge werden nach Umsetzung eingebracht, längstens 12 Monate nach Rechnungsdatum und spätestens bis 31.01.2027. Die Aktion endet mit 31.12.2026; eine Folgeregelung für 2027 ist noch nicht veröffentlicht (Stand 16.10.2026). Der Warmwasserwärmepumpen-Bonus von 300 € gilt laut Richtlinie nur in Verbindung mit einer Biomasse-Hauszentralheizung und greift bei einer Wärmepumpen-Heizung daher nicht. Landesbudget 2026: 9 Mio. €, ohne Rechtsanspruch; darin werden auch noch offene Fälle aus 2025 abgewickelt.
Bund: Kesseltausch 2026 läuft wieder, für die Wärmepumpe pauschal bis 5.000 €, Registrierung ab 2. November 2026.
Deine Förderungen in Kärnten
Land Kärnten
bis 4.700 €
Bund
bis 5.000 €, Registrierung ab 2. November 2026
Die Gemeinden in Kärnten haben wir noch nicht einzeln geprüft. Frag beim Gemeindeamt nach, ob es einen eigenen Zuschuss gibt.
Dazu kommt die Förderung des Landes Kärnten:
Heizungstausch nach Richtlinie 6, Abschnitt B (BW-L128)
bis 3.000 €
Art
Zuschuss
Antrag
nach Umsetzung
Stelle
Land Kärnten, Abteilung 1 – Gemeinwohl, Wohnen und Sport
+ 1.500 € Solaranlage (thermische Solaranlage ab 6 m² Bruttokollektorfläche, muss nicht gleichzeitig errichtet werden)
+ 200 € Hydraulischer Abgleich
Bedingungen
Wärmepumpe nach EHPA-Kriterien, Kältemittel-GWP ≤ 750, Vorlauf max. 55 °C, unter 100 kW
Eigenheim mit höchstens 2 Wohnungen, ständig und ganzjährig als Hauptwohnsitz bewohnt
Baubewilligung mindestens 20 Jahre alt (bei energieeffizienter Haustechnik 5 Jahre ab Bauvollendung)
Nur Maßnahmen, die nach dem 31.12.2025 begonnen wurden
Antrag nach Abschluss, ausschließlich über das Online-Antragsportal des Landes (der verpflichtende Online-Termin gilt nur für Besuche im Amt)
Nach Maßgabe der verfügbaren Mittel, Reihenfolge des Eingangs
Richtlinie 6 (BW505), Abschnitt E: Wird die Bundesförderung eingestellt, ist die Landesförderung „dennoch möglich“, und zwar nach Abschnitt B. Fossile Tausche mit Rechnung vor dem 10.07.2026 werden nach Abschnitt B nicht bearbeitet. Mit der Neuauflage des Bundes ab November 2026 kann sich das ändern: Wer beim Bund registriert, wird nach der Richtlinie voraussichtlich nach Abschnitt E gefördert (siehe unten). Veröffentlicht hat das Land das noch nicht (Stand 16.10.2026).
Veröffentlicht für Fälle mit Bundesregistrierung bis 10.07.2026; ob auch Registrierungen bei der Neuauflage ab 02.11.2026 hierher gehören, hat das Land noch nicht veröffentlicht (nach der Richtlinie naheliegend)
Antrag beim Land erst mit dem Auszahlungsschreiben der KPC (Bund) und den Rechnungen
Veröffentlicht ist dieser Weg bisher nur für Fälle, die bis 10.07.2026 beim Bund registriert waren. Für Registrierungen bei der Neuauflage des Bundes ab 02.11.2026 liegt er nach der Richtlinie nahe: 3.000 € plus 1.500 € Solarbonus, ohne die 200 € für den hydraulischen Abgleich, Antrag beim Land nach der Auszahlung durch die KPC. Bestätigt hat das Land das noch nicht (Stand 16.10.2026). Ohne Bundesförderung gilt Abschnitt B (oben).
Bund: Kesseltausch 2026 läuft wieder, für die Wärmepumpe pauschal bis 5.000 €, Registrierung ab 2. November 2026.
Deine Förderungen in Niederösterreich
Land Niederösterreich
kein Direktzuschuss
Bund
bis 5.000 €, Registrierung ab 2. November 2026
Wähle oben deine Gemeinde, wenn sie in der Liste steht. Geprüft haben wir bisher alle Gemeinden in den Bezirken Bruck an der Leitha und Wiener Neustadt; die übrigen dort haben online keine eigene Förderung. Für andere Gemeinden lohnt eine Nachfrage beim Gemeindeamt.
Dazu kommt die Förderung des Landes Niederösterreich:
Wohnbauförderung Eigenheimsanierung
4 % pro Jahr über 10 Jahre
Art
Zinszuschuss zum Kredit
Antrag
beides möglich
Stelle
Land NÖ Wohnbauförderstelle
Bedingungen
Variante MIT Energieausweis: mindestens 40 % Verbesserung des Heizwärmebedarfs (HWB)
Heizungstausch auch als Einzelmaßnahme ohne Energieausweis förderbar (25 Basispunkte, Wärmepumpe 15, Umstieg von fossil 5; zusammen max. 50)
Wärmepumpe mit Typenprüfung und EHPA-Gütesiegel, Vorlauf max. 55 °C, SCOP mindestens 3,5 (Luft-Wasser) bzw. 4,1 (Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
Gefördert wird über ein Bankdarlehen: Ohne Kredit in Höhe der förderbaren Kosten wird der Zuschuss gekürzt, ganz ohne Kredit gibt es keinen
Punkte-System: max. 140 Punkte, mit Lagequalität bis 195; anerkannte Kosten max. 78.000 €
Kombinierbar mit Dämmung, PV, Lüftung
Kein Direktzuschuss: Das Land zahlt 10 Jahre lang einen Zuschuss zur Rückzahlung deines Bankkredits, beim reinen Heizungstausch zusammen rund 18 % der anerkannten Kosten (höchstens 600 € je m² für bis zu 130 m²). Antrag spätestens ein Jahr nach Baubeginn.
Land NÖ (Registrierung) → KPC (Bundesförderstelle)
Bedingungen
Seit 10.07.2026 keine neuen Registrierungen; die Neuauflage des Kesseltauschs umfasst diese Aktion nicht
Wer bis dahin registriert war, behält die Reservierung 9 Monate
Bis dahin galt: Einkommensgrenze 1.867 €/Monat netto (1-Personen-Haushalt), Eigentum am Ein-/Zweifamilien- oder Reihenhaus, Hauptwohnsitz, Tausch einer fossilen Heizung
Gefördert wurden bis zu 100 % der Kosten aus Bund, Land und Zusatzförderung, für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe laut Richtlinie höchstens 25.586 € (die Landesseite nennt 25.383 €). Ob es 2027 eine neue Runde gibt, ist nicht bekannt.
Bund: Kesseltausch 2026 läuft wieder, für die Wärmepumpe pauschal bis 5.000 €, Registrierung ab 2. November 2026.
Deine Förderungen in Oberösterreich
Land Oberösterreich
bis 1.700 € (Luft-WP)
Bund
bis 5.000 €, Registrierung ab 2. November 2026
Wähle oben deine Gemeinde, wenn sie in der Liste steht. Geprüft haben wir bisher alle Gemeinden im Bezirk Eferding; die übrigen dort haben online keine eigene Förderung. Für andere Gemeinden lohnt eine Nachfrage beim Gemeindeamt.
Dazu kommt die Förderung des Landes Oberösterreich:
Förderprogramm für Wärmepumpen (Land OÖ)
bis 1.700 € (Luft-WP)
Art
Zuschuss, max. 50 % der anerkannten Kosten
Erdwärme
bis 2.800 €
Antrag
nach Umsetzung
Stelle
Land Oberösterreich, Abteilung Umweltschutz
Bedingungen
100 € pro kW Nennwärmeleistung (Erdwärme und Wasser-Wasser: 170 € pro kW, höchstens 2.800 €)
Auslegungs-Vorlauf max. 55 °C, ηs-Nachweis je nach Auslegung (siehe unten)
EHPA-Gütesiegel, Kältemittel-GWP ≤ 750, ID aus der GET-Produktdatenbank im Datenblatt
Smart-Grid-Fähigkeit („SG Ready“) per Herstellernachweis
Bei Luft-Wärmepumpen: max. 35 dB spezifische Schallimmission (Lr,spez) an der Nachbar-Grundgrenze
Kombinationspflicht: PV ≥ 3 kWp ODER Solarthermie ≥ 6 m² ODER 10 Jahre 100 % Ökostrom
Hydraulischer Abgleich verpflichtend; Wärmemengen- und Stromzähler für die JAZ-Berechnung
Kein Anschluss an erneuerbare Nah-/Fernwärme im Umkreis von 35 m möglich
Neubauten ausgeschlossen
Erdwärme und Wasser-Wasser: 170 € pro kW, höchstens 2.800 € (bei höherem ηs). Laufzeit 01.01. bis 31.12.2026 nach Maßgabe der Mittel; ob und wie es 2027 weitergeht, hat das Land noch nicht veröffentlicht (Stand 16.10.2026). Kombinierbar mit der Bundesförderung (Kesseltausch). Auskunft: Abteilung Umweltschutz, Telefon (+43 732) 77 20-134 83.
Vollständiger Austausch einer Heizung mit Öl, Gas, Kohle oder Koks oder einer Strom-Direktheizung
Nur bestehende Gebäude (keine Neubauten)
Vorlauf max. 55 °C
Die Anlage muss die einzige zentrale Wärmeversorgung sein
Kein zumutbarer Anschluss an klimafreundliche Fernwärme möglich
Registrierung ausschließlich online im Förderportal des Landes (sbg.foerdermanager.net); ab dann ist das Geld 9 Monate reserviert
Mit Bundesförderung: Antrag beim Land erst nach deren Auszahlung, binnen 6 Monaten nach der Auszahlungsinformation der KPC und spätestens 9 Monate nach der Registrierung, ohne Verlängerung
Ohne Bundesförderung beim Tausch einer fossilen Heizung nur, wenn zum Zeitpunkt der Errichtung keine Registrierung beim Bund möglich war
Budget fast aufgebraucht: Am 16.10.2026 zeigte das Förderportal des Landes „Aktuell sind noch 21 Registrierungen möglich“. Die Registrierung reserviert das Geld für 9 Monate; bis dahin müssen Fertigstellung und Antrag erledigt sein, eine Verlängerung gibt es nicht. Ohne Bundesförderung geht der Antrag bis 6 Monate nach der letzten Rechnung. Land und Bund zusammen höchstens 75 % der Kosten.
Bund: Kesseltausch 2026 läuft wieder, für die Wärmepumpe pauschal bis 5.000 €, Registrierung ab 2. November 2026.
Deine Förderungen in Steiermark
Land Steiermark
derzeit ausgesetzt
Bund
bis 5.000 €, Registrierung ab 2. November 2026
Die Gemeinden in Steiermark haben wir noch nicht einzeln geprüft. Frag beim Gemeindeamt nach, ob es einen eigenen Zuschuss gibt.
Dazu kommt die Förderung des Landes Steiermark:
Förderung von Wärmepumpen (Heizungstausch)
derzeit ausgesetzt
Art
Zuschuss
Antrag
vor Umsetzung
Stelle
Land Steiermark
Bedingungen
Für den Umstieg von einer fossilen Heizung auf die Wärmepumpe derzeit keine Antragstellung möglich
Laut Land auf absehbare Zeit keine Förderung; bereits eingereichte Fälle werden weiter bearbeitet
Die Bundesförderung (Kesseltausch) gilt unabhängig vom Land. „Sauber Heizen für Alle Steiermark“: Registrierung derzeit nicht möglich. Manche Gemeinden haben eigene Förderungen, eine Nachfrage beim Gemeindeamt lohnt sich.
Land Steiermark, Referat Energietechnik und Umweltförderungen (Umweltlandesfonds)
Bedingungen
Nur beim Tausch einer mindestens 15 Jahre alten Wärmepumpe oder Biomasseheizung, nicht beim Umstieg von Öl, Gas oder Strom
Privatpersonen, bestehendes Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus
Wärmepumpe auf der Liste förderungsfähiger Geräte des Landes, EHPA-Kriterien, Kältemittel-GWP ≤ 750, Vorlauf max. 55 °C
Luft-Wärmepumpe mit Kältemittel-GWP zwischen 150 und 750: 20 % weniger
Nicht zusätzlich zum Kesseltausch des Bundes
Antrag online vor Lieferung und Montage, längstens bis 31.12.2026
Budget 2026: 700.000 €, laut Land am 06.10.2026 noch 27 % frei. Ab dem Bestätigungsschreiben mit Geschäftszahl hast du 9 Monate für Einbau und Fertigstellungsmeldung.
Bezirkshauptmannschaft des Bezirks; Innsbruck-Stadt: Stadtmagistrat Innsbruck; Innsbruck-Land: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung (Formblatt A5 mit Bestätigung der Gemeinde)
+ 3.000 € Bonus klimafreundliches System (nur beim Tausch von Öl, Gas, Kohle/Koks oder Strom, auch Direktspeicher, mit Entsorgungsnachweis)
+ 750 € Effiziente Warmwasserbereitung (25 % von höchstens 3.000 €, z. B. Speicher ab Effizienzklasse B)
Bedingungen
Antrag mit dem Papierformular A5, von der Gemeinde bestätigt; Energieausweis und ID Austria braucht es dafür nicht
EHPA-Gütesiegel, Kältemittel-GWP ≤ 2.000, Listung in der GET-Produktdatenbank
Vorlauftemperatur max. 50 °C bei Luft-Wasser-, 55 °C bei Sole- und Wasser-Wärmepumpen (siehe unten)
Keine Kombination mit fossilen Energieträgern (Hybridverbot)
Baubewilligung mindestens 10 Jahre zurück; Hauptwohnsitz (keine Ferien-/Zweitwohnsitze)
Antrag bis 18 Monate nach Rechnungslegung. Erdreich- und Grundwasser-Wärmepumpen haben eine höhere Kostenobergrenze: Grundförderung bis 9.325 €, mit Bonus und Warmwasser bis 13.075 €. Förderungen anderer Stellen, etwa der Kesseltausch des Bundes, werden laut Richtlinie (Pkt. 4.5) förderungsmindernd berücksichtigt, außer sie sind ausdrücklich als zusätzliche Förderung gewährt; ob das Land den Bundesbetrag abzieht, ist nicht geklärt. Im Neubau gilt statt der Sanierungsrichtlinie die Wohnbauförderungsrichtlinie mit max. 40 °C Auslegungs-Vorlauf. Die zusätzliche TIWAG-Prämie setzt eine Mitgliedschaft im „Netzwerk Wärmepumpe Tirol“ voraus und ist daher nicht für jedes Gerät verfügbar. Alternativ zum Einmalzuschuss gibt es einen Annuitätenzuschuss (35 % der Anfangsbelastung).
Bund: Kesseltausch 2026 läuft wieder, für die Wärmepumpe pauschal bis 5.000 €, Registrierung ab 2. November 2026.
Deine Förderungen in Vorarlberg
Land Vorarlberg
bis 1.500 € (Luft-WP)
Bund
bis 5.000 €, Registrierung ab 2. November 2026
Die Gemeinden in Vorarlberg haben wir noch nicht einzeln geprüft. Frag beim Gemeindeamt nach, ob es einen eigenen Zuschuss gibt.
Dazu kommt die Förderung des Landes Vorarlberg:
Richtlinie Heizungstausch 2026
bis 1.500 € (Luft-WP)
Art
Zuschuss
Erdwärme
bis 3.000 €
Antrag
nach Umsetzung
Stelle
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Fachbereich Energie und Klimaschutz
+ 500 € Bonus für Ersatz fossiler Heizung (bereits halbierter Satz für Luft-Wasser-WP, Volltarif 1.000 €)
Bedingungen
Hauptwohnsitz, Privatnutzung, Bestandsgebäude
EHPA-Gütesiegel der Wärmepumpe, Kältemittel-GWP ≤ 2.000
Listung in der GET-Datenbank (die Geräteliste des Landes ist eine GET-Abfrage)
Luft-Wasser-WP: Schallleistungspegel LWAmax laut GET max. 55 dB; bis 60 dB nur mit Herstellererklärung zur Drosselung, Schallschutzhaube oder Innenaufstellung; über 60 dB nicht förderbar
Luft-Wasser-WP bis 30 kW brauchen seit 13.06.2026 meist keine Baubewilligung mehr (freies Bauvorhaben, wenn die Abstände laut Verordnung passen); sonst gehört der Baubescheid der Gemeinde zum Antrag
Wärmemengenzähler + eigener Stromzähler zur Kontrolle der Jahresarbeitszahl
Förderung zusätzlich gedeckelt mit 25 % der förderfähigen Kosten
Keine Vorlauftemperatur-Anforderung des Landes; die 55 °C sind eine Bedingung der Bundesförderung
Antrag bis 6 Monate nach Inbetriebnahme, letztmöglich am 31.12.2026; die 6-Monats-Frist wird durch dieses Enddatum gekappt. Eine Richtlinie für 2027 ist noch nicht veröffentlicht (Stand 16.10.2026). Es gibt keine Vorab-Reservierung und keinen Rechtsanspruch: Ist der Landestopf bei Antragstellung leer, entfällt die Förderung. Landesbudget 2026 laut Land rund 3,6 Mio. €.
Bund: Kesseltausch 2026 läuft wieder, für die Wärmepumpe pauschal bis 5.000 €, Registrierung ab 2. November 2026.
Deine Förderungen in Wien
Land Wien
bis 8.000 € (Luft-WP)
Bund
bis 5.000 €, Registrierung ab 2. November 2026
In Wien ist die Stadt zugleich das Land. Neben der Förderung der Stadt gibt es keine eigene Gemeindeförderung.
Dazu kommt die Förderung des Landes Wien:
Errichtung/Umstellung Heizanlagen (Stadt Wien)
bis 8.000 € (Luft-WP)
Art
Zuschuss, 35 % der anerkannten Kosten
Erdwärme
bis 12.000 €
Antrag
beides möglich
Stelle
Stadt Wien, Wohnbauförderung, Infopoint Wohnungsverbesserung (MA 50 / MA 25), 1200 Wien, Maria-Restituta-Platz 1
+ 4.000 € Erdwärme, Grundwasser oder Abwärme (nur beim Eigenheim mit Wärmequelle Erdwärme, Grundwasser oder Abwärme, nicht für Luft-Wasser-Wärmepumpen)
Wohnung: höchstens 5.250 € (35 % von höchstens 15.000 € anerkannten Kosten, statt des Eigenheim-Betrags, ohne Erdwärme-Zuschlag)
Bedingungen
Tausch einer fossilen Heizung gegen ein erneuerbares System, die alte Anlage wird demontiert
Die neue Anlage muss alleinige Heizung sein
Zu sanierende Wohnung bzw. Eigenheim ist Hauptwohnsitz
Wärmepumpe muss in der GET-Produktdatenbank gelistet sein
Vorlauftemperatur max. 40 °C, darüber nur mit Nachweis ηs mindestens 140 % bei 55 °C laut GET (siehe unten)
Nur beim Eigenheim: Einkommensgrenzen nach § 11 WWFSG 1989 (siehe unten); für Wohnungen gelten sie nicht
Keine Eigenleistungen, Pauschalsummen oder reinen Materialkosten
Die Stadt empfiehlt, erst nach der schriftlichen Zusicherung zu beauftragen. Beantragen geht auch nach der Umsetzung, wenn die Rechnungen bei Antragstellung höchstens 6 Monate alt sind. Für die Endabrechnung gilt eine Frist von 6 Monaten. Es besteht kein Rechtsanspruch; ausgezahlt wird nach Maßgabe der Budgetmittel. Für Wohnungen gibt es zusätzlich die Dekarbonisierungsprämie (§ 18 Abs. 5 SanDekVO): 1.000 €, im Zuge einer energetischen Sanierung 1.500 €, wenn die Wohnung danach ganz ohne Gas auskommt.
Reihenfolge 2026: Einbau geht schon, registriert wird ab 2. November
Angebot und Energieberatung. Hol Angebote mit Heizlastberechnung ein und mach die Energieberatung deines Bundeslandes; ohne Beratungsprotokoll keine Registrierung beim Bund.
Einbauen lassen ist schon jetzt möglich. Der Bund fördert Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026, auch wenn die Wärmepumpe vor der Registrierung eingebaut wird.
Beim Bund registrieren, ab 2. November 2026. Erst damit ist das Geld für dich reserviert. Danach hast du 9 Monate für Einbau und Antrag.
Land: je nach Programm vor oder nach dem Einbau. Wann und wo du beim Land beantragst, steht auf der Seite deines Bundeslandes in der Tabelle oben.
Das Budget der Neuauflage ist begrenzt und erst mit der Registrierung reserviert.
Wer früh einbaut, sollte die Unterlagen für die Registrierung deshalb schon
fertig haben.
Was sich zuletzt geändert hat
Förderprogramme ändern sich oft ohne Ankündigung — und meist merkt man es erst,
wenn ein Antrag abgelehnt wird. Wir führen deshalb mit, was uns aufgefallen ist:
Bund: Kesseltausch 2026 (Neuauflage)
Die Bedingungen der Neuauflage sind offiziell: Registrierung ab 2. November 2026, längstens bis 31. Dezember 2026, gefördert werden Leistungen ab 7. Oktober 2026. Statt 30 % der Kosten gibt es Pauschalen, für die Wärmepumpe bis 5.000 €.
Mit dem Bundesstopp ist auch die Neuregistrierung für „Sauber Heizen für Alle“ mit NÖ-Aufstockung eingestellt; bestehende Registrierungen bleiben reserviert.
Das Bundesbudget 2026 für den Kesseltausch war ausgeschöpft, neue Registrierungen waren bis zur Neuauflage nicht möglich. „Sauber Heizen für Alle“ 2026 endete damit ebenfalls und bleibt beendet.
umweltfoerderung.at — Abwicklung über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Das jeweilige Landesportal deines Bundeslandes für die Landesförderung
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 16. Oktober 2026. Förderprogramme, Budgets und Bedingungen
können sich kurzfristig ändern. Verbindlich ist immer die jeweilige Förderstelle.
Unterlagen fertig haben, bevor das Budget weg ist
Angebot und Heizlastberechnung brauchen Vorlauf. Bis zu drei Fachbetriebe
rechnen dein Projekt kostenlos durch.