Förderungen · Stand 16. Oktober 2026

Förderungen für Wärmepumpen in Österreich

Der Kesseltausch des Bundes für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser läuft wieder: Für die Wärmepumpe gibt es pauschal bis zu 5.000 Euro, gefördert wird schon ab 7. Oktober 2026. Registrieren kannst du dich ab 2. November 2026. Dazu kommen die Förderungen der neun Bundesländer. Was das für deine Planung konkret bedeutet.

Isometrische Darstellung eines Förderantrags mit Siegel und Münzstapeln

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Bundesförderung läuft wieder, Registrierung ab 2. November 2026

Der Kesseltausch 2026 läuft wieder und gilt für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser. Gefördert werden Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026, auch bei schon umgesetzten Projekten. Registrieren kannst du dich ab 2. November 2026, solange Budget da ist, längstens bis 31. Dezember 2026. Für eine Wärmepumpe gibt es pauschal bis 5.000 €, dazu 2.500 € mit thermischer Solaranlage und 5.000 € bei Tiefenbohrung oder Brunnen. Für die Registrierung brauchst du ein Energieberatungsprotokoll deines Bundeslandes; ab der Registrierung hast du 9 Monate Zeit für Einbau und Antrag. Das Budget ist begrenzt und erst mit der Registrierung für dich reserviert.

Danach kommt der Kesseltausch 2027: Anträge ab 4. Jänner 2027 mit denselben Pauschalen, dann aber vor dem Einbau. Der Sanierungsbonus für die Dämmung ist für 2026 beendet, für 2027 gibt es wieder einen eigenen Antrag.

Geprüft am 16. Oktober 2026 auf sanierungsoffensive.gv.at · Was das für dich bedeutet

Welche Förderung bekommst du? Die Fachbetriebe rechnen sie dir ins Angebot.

Kostenlos und unverbindlich, höchstens 3 geprüfte Fachbetriebe aus deiner Region. Dauert etwa 1 Minute.

Womit heizt du aktuell?

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Viele Seiten nennen noch die 7.500 Euro von früher. Seit der Neuauflage gibt es für die Wärmepumpe eine Pauschale von bis zu 5.000 Euro, die frühere Grenze von 30 Prozent der Kosten fällt weg. Wer jetzt plant, sollte mit dem neuen Betrag rechnen und nicht mit dem alten.

Welche Programme in deinem Bundesland gelten, wie viel es gibt und wann du den Antrag stellst, zeigt der Förder-Manager — oder direkt die Seite deines Bundeslands in der Tabelle unten.

Neu: der Förder-Manager. Er legt aus deinen Angaben einen persönlichen Fahrplan durch Bund, Land und Gemeinde an: welche Förderung passt, was du wann beantragst, welches Formular bei welcher Stelle und welche Unterlagen du vom Installateur brauchst.

Was neben dem Bund zählt

  • Landesförderungen. Die Bundesländer haben eigene Programme mit eigenen Budgets. Je nach Land und Projekt sind hier vierstellige Beträge möglich, in einzelnen Ländern deutlich mehr.
  • Gemeindeförderungen kommen in vielen Regionen obendrauf und werden regelmäßig übersehen, weil sie schlecht auffindbar sind.
  • Steuerliche Absetzbarkeit über den Öko-Sonderausgabenpauschbetrag, wenn eine Bundesförderung ausbezahlt wurde.
  • Unterlagen früh vorbereiten. Energieberatungsprotokoll, Angebot und Heizlastberechnung brauchen Vorlauf. Wer sie fertig hat, kann sich am ersten Tag registrieren bzw. den Antrag stellen. Darauf kommt es an, wenn ein Topf innerhalb weniger Monate leer ist.

Landesförderungen im Überblick

Die Konditionen ändern sich laufend und hängen an Gebäudetyp, Altanlage und teilweise am Einkommen. Die Tabelle zeigt die Eckdaten mit dem Tag unserer letzten Prüfung; Bedingungen, Fristen und ein Rechenbeispiel stehen auf der Seite deines Bundeslandes:

Bundesland Worum es geht Zuletzt geprüft
Wien 35 % der Kosten: Eigenheim bis 8.000 € (Erdwärme +4.000 €, mit Einkommensgrenzen), Wohnung bis 5.250 €. Förderstelle
Niederösterreich Kein Direktzuschuss: Zinszuschuss zum Bankkredit über die Eigenheimsanierung, auch für den reinen Heizungstausch (rund 18 % der anerkannten Kosten über 10 Jahre). Förderstelle
Oberösterreich 100 € pro kW, max. 1.700 € (Erdwärme bis 2.800 €), Antrag nach dem Einbau; läuft bis 31.12.2026. Förderstelle
Salzburg Bis 3.000 € (max. 40 %), nur Bestandsgebäude; Budget fast aufgebraucht (16.10.2026: noch 21 Registrierungen). Förderstelle
Steiermark Kein Landesgeld für den Umstieg von fossil auf die Wärmepumpe; nur der Tausch einer alten Wärmepumpe oder Biomasseheizung bekommt 1.500 €. Förderstelle
Tirol 25 % der Kosten plus 3.000 € Bonus und 750 € Warmwasser: Luft-WP bis 9.075 €, Erdwärme bis 13.075 €. Förderstelle
Vorarlberg 2.000 € plus 1.000 € Bonus, bei Luft-Wärmepumpen halbiert (bis 1.500 €); Antrag bis 31.12.2026. Förderstelle
Kärnten 3.000 € plus Zuschläge für Solar und hydraulischen Abgleich (bis 4.700 €), Antrag nach dem Einbau, nur online. Förderstelle
Burgenland 30 %, max. 2.000 € plus 500 € Sozialzuschlag; Tausch 2026, Antrag nach dem Einbau bis spätestens 31.01.2027. Förderstelle

„Zuletzt geprüft“ heißt: An diesem Tag haben wir die Richtlinie der jeweiligen Förderstelle gelesen und mit unseren Angaben abgeglichen. Es heißt nicht, dass sich seither nichts geändert hat — verbindlich ist immer die Förderstelle selbst.

Die Fachbetriebe aus unserem Netz kennen die Programme ihres Bundeslandes und wickeln die Anträge in aller Regel für dich ab. Frag im Angebotsgespräch ausdrücklich danach — der Aufwand für dich unterscheidet sich je nach Betrieb erheblich.

Deine Förderung nach Wohnort

Manche Gemeinden geben zur Landesförderung einen eigenen Zuschuss dazu, meist einige hundert Euro. Wähle Bundesland und Gemeinde, dann siehst du Land und Gemeinde mit allen Bedingungen in einer Übersicht.

Wähle dein Bundesland, dann siehst du alle Förderungen mit ihren Bedingungen auf einen Blick.

Gemeinden geprüft bisher in den Bezirken Bruck an der Leitha, Wiener Neustadt, Eferding und Oberwart. Weitere folgen. Verbindlich ist immer die Richtlinie der Gemeinde.

Reihenfolge 2026: Einbau geht schon, registriert wird ab 2. November

  1. Angebot und Energieberatung. Hol Angebote mit Heizlastberechnung ein und mach die Energieberatung deines Bundeslandes; ohne Beratungsprotokoll keine Registrierung beim Bund.
  2. Einbauen lassen ist schon jetzt möglich. Der Bund fördert Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026, auch wenn die Wärmepumpe vor der Registrierung eingebaut wird.
  3. Beim Bund registrieren, ab 2. November 2026. Erst damit ist das Geld für dich reserviert. Danach hast du 9 Monate für Einbau und Antrag.
  4. Land: je nach Programm vor oder nach dem Einbau. Wann und wo du beim Land beantragst, steht auf der Seite deines Bundeslandes in der Tabelle oben.
Das Budget der Neuauflage ist begrenzt und erst mit der Registrierung reserviert. Wer früh einbaut, sollte die Unterlagen für die Registrierung deshalb schon fertig haben.

Was sich zuletzt geändert hat

Förderprogramme ändern sich oft ohne Ankündigung — und meist merkt man es erst, wenn ein Antrag abgelehnt wird. Wir führen deshalb mit, was uns aufgefallen ist:

  • Bund: Kesseltausch 2026 (Neuauflage)

    Die Bedingungen der Neuauflage sind offiziell: Registrierung ab 2. November 2026, längstens bis 31. Dezember 2026, gefördert werden Leistungen ab 7. Oktober 2026. Statt 30 % der Kosten gibt es Pauschalen, für die Wärmepumpe bis 5.000 €.

    Quelle · Mehr dazu

  • Bund: Kesseltausch 2027

    Der Kesseltausch 2027 startet am 4. Jänner 2027 mit denselben Pauschalen. Neu ist, dass der Antrag vor dem Einbau gestellt werden muss.

    Quelle

  • Niederösterreich: Sauber Heizen für Alle

    Mit dem Bundesstopp ist auch die Neuregistrierung für „Sauber Heizen für Alle“ mit NÖ-Aufstockung eingestellt; bestehende Registrierungen bleiben reserviert.

    Quelle

  • Bund: Sanierungsoffensive

    Das Bundesbudget 2026 für den Kesseltausch war ausgeschöpft, neue Registrierungen waren bis zur Neuauflage nicht möglich. „Sauber Heizen für Alle“ 2026 endete damit ebenfalls und bleibt beendet.

    Quelle

  • Bund: Sanierungsbonus

    Der Sanierungsbonus wurde für Neuanträge geschlossen, um die verbliebenen Mittel auf den Heizungstausch zu konzentrieren.

    Quelle

Offizielle Quellen

  • sanierungsoffensive.gv.at — Bundesförderung, aktueller Budgetstatus
  • umweltfoerderung.at — Abwicklung über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
  • Das jeweilige Landesportal deines Bundeslandes für die Landesförderung

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 16. Oktober 2026. Förderprogramme, Budgets und Bedingungen können sich kurzfristig ändern. Verbindlich ist immer die jeweilige Förderstelle.

Unterlagen fertig haben, bevor das Budget weg ist

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