Gemeinde Felixdorf · geprüft am 1. Oktober 2026

Wärmepumpen-Förderung Felixdorf 2026

Die Gemeinde Felixdorf zahlt für eine neue Wärmepumpe bis zu 250 €. Die Bundesförderung ist 2026 ausgeschöpft.

Isometrische Illustration: Einfamilienhaus mit Wärmepumpe am Steinfeld

Das Wichtigste in Kürze

Gemeinde Felixdorf
bis 250 €
Land Niederösterreich
kein Direktzuschuss
Bund
derzeit ausgeschöpft
Geprüft
1. Oktober 2026

Ohne Angebot kein Förderantrag. Hol dir Angebote von höchstens drei geprüften Fachbetrieben aus der Region, kostenlos und unverbindlich.

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Förderung der Gemeinde Felixdorf

bis 250 €
Höhe
10 % der anrechenbaren Kosten, höchstens 250 €
Antrag
spätestens 6 Monate nach der Errichtung, mit saldierter Rechnung und Bestätigung der Firma
Gilt seit
4. Dezember 2025

Bedingungen

  • Hauptwohnsitz in Felixdorf, das Haus ist ganzjährig bewohnt
  • Einmal je Person und Objekt in zehn Jahren
  • Landesförderung ist keine Voraussetzung
  • Jahresbudget der Gemeinde begrenzt
Richtlinie bei der Gemeinde ansehen

Dazu: Förderung des Landes Niederösterreich

kein Direktzuschuss

Das Land Niederösterreich hat derzeit keinen direkten Zuschuss für Wärmepumpen. Alle Bedingungen, Fristen und Zuschläge stehen auf der Landesseite.

Förderung Niederösterreich im Detail

So gehst du vor

  1. Angebote einholen. Lass die Heizlast berechnen und vergleiche Angebote. Ohne Angebot kein Förderantrag.
  2. Einbau durch einen Fachbetrieb. Rechnung, Zahlungsbeleg und Bestätigung des Betriebs aufheben.
  3. Gemeindeförderung beantragen. Spätestens 6 Monate nach der Errichtung, mit saldierter Rechnung und Bestätigung der Firma.
Bund: Die Bundesmittel der Sanierungsoffensive 2026 (Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle") sind ausgeschöpft. Seit 10.07.2026 sind keine neuen Registrierungen oder Anträge mehr möglich; bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet. Was das bedeutet

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung der Gemeinde Felixdorf?

10 % der anrechenbaren Kosten, höchstens 250 €. Die Richtlinie gilt seit 4. Dezember 2025 (Stand unserer Prüfung: 1. Oktober 2026).

Wann stelle ich den Antrag in Felixdorf?

Spätestens 6 Monate nach der Errichtung, mit saldierter Rechnung und Bestätigung der Firma.

Welche Bedingungen gelten in Felixdorf?

Hauptwohnsitz in Felixdorf, das Haus ist ganzjährig bewohnt; Einmal je Person und Objekt in zehn Jahren; Landesförderung ist keine Voraussetzung; Jahresbudget der Gemeinde begrenzt.

Bekomme ich zusätzlich eine Förderung vom Land Niederösterreich?

Das Land Niederösterreich hat derzeit keinen direkten Zuschuss (kein Direktzuschuss). Details stehen auf der Seite zur Landesförderung.

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Quelle: Richtlinie der Gemeinde Felixdorf, gültig seit 4. Dezember 2025. Geprüft am 1. Oktober 2026. Verbindlich ist die Gemeinde.

Angebote für Felixdorf

Höchstens drei geprüfte Fachbetriebe, kein Pflichtanruf. Nach dem Absenden siehst du sofort deine Einschätzung mit der passenden Förderung.

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