Brauche ich eine Genehmigung für die Wärmepumpe?

Das regelt die Bauordnung deines Bundeslands. Hier steht, was gilt, mit Fundstelle. Verbindlich ist immer die Auskunft deiner Gemeinde als Baubehörde.

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Österreich-Karte: Genehmigung der Luft-Wärmepumpe je Bundesland
  • meist bewilligungsfrei, wenn Bedingungen erfüllt sind
  • Meldung oder Mitteilung an die Gemeinde
  • nicht eindeutig geregelt, Gemeinde fragen
Tipp aufs Land führt zu den Details. Grenzen: Statistik Austria, CC BY 4.0.
BundeslandKurz gesagt
BurgenlandLuft-Wärmepumpe bis 35 dB Betriebsgeräusch nur 14 Tage vor Baubeginn mitteilen, lautere Geräte brauchen ein Bauverfahren; Erdwärme und Grundwasser laufen über die Wasserrechtsbehörde.
KärntenLuft-Wärmepumpe bis 45 dB Schallleistung ist baurechtlich frei, bei lauteren Geräten ist das Verfahren nicht eindeutig geregelt und mit der Gemeinde zu klären.
NiederösterreichLuft-Wärmepumpe bis 70 kW ist bewilligungs-, anzeige- und meldefrei, außer in Schutzzonen und Altortgebieten mit Sicht vom öffentlichen Raum.
OberösterreichLuft-Wärmepumpe ist meist bewilligungs- und anzeigefrei, kann aber bei wesentlicher Belästigung der Nachbarn oder Störung des Ortsbilds bewilligungspflichtig werden.
SalzburgLuft-Wärmepumpe im Mitteilungsverfahren, wenn an der Nachbargrenze 40 dB(A) Tag und 33 dB(A) Nacht eingehalten werden, sonst Baubewilligung.
SteiermarkLuft-Wärmepumpe seit 2026 meldepflichtig mit Sachverständigen-Bestätigung zum Schallpegel an der Grundgrenze, sonst Baubewilligung.
TirolBaurechtliches Verfahren für die Luft-Wärmepumpe nicht eindeutig geregelt (Gemeinde fragen), Lärmgrenzwerte an der Grundgrenze gelten immer; Erdwärmesonden fast überall im wasserrechtlichen Anzeigeverfahren.
VorarlbergLuft-Wärmepumpe bis 30 kW seit Juni 2026 bewilligungs- und anzeigefrei, wenn die Abstände laut Verordnung eingehalten sind; Eckaufstellung braucht immer eine Bewilligung.
WienLuft-Wärmepumpe oft bewilligungsfrei, wenn Schall laut Leitfaden passt und das Kältemittel die Grenzen einhält; Erdwärmesonden baurechtlich frei, aber wasserrechtlich zu klären.

Was überall gilt

Ob du für eine Wärmepumpe eine Genehmigung brauchst, regelt jedes Bundesland in seinem eigenen Baurecht. Baubehörde erster Instanz ist das Gemeindeamt, in Städten mit eigenem Statut der Magistrat. Dort bekommst du die verbindliche Auskunft für dein Grundstück.

Erdwärme und Grundwasser: Das Wasserrechtsgesetz gilt bundesweit. Wer Grundwasser nutzt, braucht außer beim einfachen Haus- und Wirtschaftsbedarf eine wasserrechtliche Bewilligung (§ 10 Abs 2 WRG). Eine Grundwasser-Wärmepumpe ist deshalb praktisch immer bewilligungspflichtig. Für Erdwärmeanlagen gilt nach § 31c Abs 5 WRG das Anzeigeverfahren, wenn sie in Schutz- oder Schongebieten oder in Siedlungen ohne zentrale Trinkwasserversorgung liegen. Tiefsonden fallen zusätzlich darunter, wenn sie tiefer als 300 m reichen oder gespanntes bzw. artesisches Grundwasser betroffen ist. Im Anzeigeverfahren gilt die Bewilligung als erteilt, wenn die Behörde nicht binnen drei Monaten widerspricht (§ 114 WRG). Zuständig ist meist die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat.

Netzbetreiber: Heiz- und Klimageräte mit mehr als 3,68 kVA Bemessungsleistung musst du deinem Stromnetzbetreiber melden, meist über dessen Online-Portal. Ab 10 kVA kann der Netzbetreiber den Anschluss vorübergehend zur Prüfung aussetzen. Das erledigt in der Regel dein Installateur.

Schall: Mehrere Länder messen an der Grundgrenze und orientieren sich an den Planungswerten der ÖNORM S 5021. Unabhängig vom Baurecht kann dein Nachbar Lärm untersagen lassen, der das ortsübliche Maß überschreitet (§ 364 Abs 2 ABGB). Mit dem Schallrechner schätzt du vorab ab, wie laut es an der Grenze wird.

Quellen

Burgenland

teilweise belegt, Details beim Bauamt klären

Luft-Wärmepumpe

Im Burgenland gelten Wärmepumpen im Freien als geringfügiges Bauvorhaben, wenn ihr Betriebsgeräusch höchstens 35 dB beträgt (§ 16 Abs 3 Z 10 Bgld. BauG). Ein Bauverfahren brauchst du dann nicht. Du musst das Vorhaben aber spätestens 14 Tage vor Baubeginn mit den nötigen Unterlagen schriftlich beim Gemeindeamt mitteilen (§ 16 Abs 1). In Zweifelsfällen stellt die Baubehörde fest, ob doch ein Bauverfahren nötig ist (§ 16 Abs 2).

Liegt das Gerät über 35 dB, ist es kein geringfügiges Vorhaben mehr. Welches Verfahren dann gilt, klärst du mit dem Bauamt deiner Gemeinde. Das Gesetz sagt nicht ausdrücklich, wo und wie die 35 dB zu ermitteln sind. Lass das deinen Installateur vorab mit dem Bauamt abstimmen.

Abstand und Schall

Die Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019 legt Grenzwerte für den Schalldruckpegel an der Grundstücksgrenze fest (§ 24c Bgld. HK-VO 2019), jeweils Tag (6 bis 19 Uhr) / Abend / Nacht (22 bis 6 Uhr):

  • Wohngebiet: 40 / 35 / 30 dB
  • gemischtes Baugebiet: 45 / 40 / 35 dB
  • Dorfgebiet: 50 / 45 / 40 dB

Die Werte dürfen überschritten werden, wenn der vorhandene Basispegel an der Grenze um höchstens 3 dB angehoben wird. Wärmepumpen werden unter typischen Betriebsbedingungen gemessen. Einen fixen Mindestabstand in Metern nennen Gesetz und Verordnung nicht.

Erdwärme und Grundwasser

Für Erdwärmesonden verlangt das Land eine wasserrechtliche Einreichung bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat (§ 31c WRG). Das Vorhaben ist vorher in Grundzügen dem wasserwirtschaftlichen Planungsorgan beim Amt der Landesregierung anzuzeigen (§ 55 WRG). Die Projektunterlagen muss ein Fachkundiger erstellen (§ 103 WRG). Eine Grundwasser-Wärmepumpe braucht immer eine wasserrechtliche Bewilligung (§ 10 Abs 2 WRG). Ob dein Flächenkollektor wasserrechtlich relevant ist, hängt von der Lage ab (Schutz- oder Schongebiet). Frag bei der Bezirkshauptmannschaft nach.

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Quellen

Kärnten

teilweise belegt, Details beim Bauamt klären

Luft-Wärmepumpe

In Kärnten gilt die Bauordnung gar nicht für Raum- und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe, deren Schallleistungspegel im Freien höchstens 45 dB beträgt (§ 2 Abs 2 lit t K-BO 1996). Für so ein leises Gerät brauchst du also weder Baubewilligung noch Mitteilung. Maßgeblich ist der Schallleistungspegel laut Datenblatt.

Ist das Gerät lauter, gilt die Bauordnung. Mitteilungspflichtig sind nach § 7 Abs 1 lit a Z 20 K-BO bauliche Anlagen, die erneuerbare Energie im Sinn des Raumordnungsgesetzes erzeugen. Ob ein lauteres Wärmepumpen-Außengerät darunter fällt oder eine Baubewilligung nach § 6 K-BO braucht, geht aus dem Gesetzestext nicht eindeutig hervor. Frag vorab beim Bauamt deiner Gemeinde nach.

Abstand und Schall

Eine eigene Abstandsregel für Wärmepumpen haben wir in der K-BO nicht gefunden. Die 45-dB-Grenze ist ein Gerätewert, kein Pegel an der Grundgrenze. Im Bauverfahren können Nachbarn den Immissionsschutz einwenden (§ 23 Abs 3 lit i K-BO). Laut der Lärm-Infoseite des Bundes wird in Kärnten bei lauteren Geräten ein Sachverständigengutachten verlangt und das Informationsblatt von Forum Schall zum Lärmschutz bei Luftwärmepumpen herangezogen. Zivilrechtlich gilt § 364 Abs 2 ABGB.

Erdwärme und Grundwasser

Nach dem Merkblatt des Landes Kärnten ist bei einer Grundwasser-Wärmepumpe sowohl die Entnahme als auch die Rückgabe des Wassers in den Untergrund wasserrechtlich bewilligungspflichtig (§ 10 Abs 2 und § 32 Abs 2 lit b WRG). Zuständig ist bis 5 l/s die Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistrat, darüber das Amt der Landesregierung. Für Erdwärmesonden und Flächenkollektoren gilt § 31c Abs 5 WRG. Eine eigene Kärntner Regel dazu haben wir nicht gefunden: Frag bei der Bezirkshauptmannschaft nach, ob dein Standort in einem Schutz- oder Schongebiet liegt.

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Quellen

Niederösterreich

mit Fundstelle belegt

Luft-Wärmepumpe

In Niederösterreich sind Wärmepumpen mit einer Nennleistung bis 70 kW bewilligungs-, anzeige- und meldefrei (§ 17 Z 7 NÖ BO 2014). Das betrifft praktisch jede Wärmepumpe für ein Ein- oder Zweifamilienhaus. Über 70 kW ist die Aufstellung in oder in baulicher Verbindung mit Gebäuden meldepflichtig (§ 16 Abs 1 Z 1).

Eine wichtige Ausnahme: In Schutzzonen, erhaltungswürdigen Altortgebieten und Gebieten mit einer Bausperre zu diesem Zweck brauchst du für das Aufstellen oder Tauschen einer Wärmepumpe an Flächen, die von öffentlich zugänglichen Bereichen aus einsehbar sind, eine Baubewilligung im vereinfachten Verfahren. Geprüft wird dabei der Schutz des Ortsbildes (§ 15 Abs 1 Z 13 lit b sublit aa). Ob dein Haus in so einem Gebiet liegt, sagt dir das Gemeindeamt.

Abstand und Schall

Eine eigene Abstands- oder Lärmregel für Wärmepumpen haben wir in der NÖ Bauordnung nicht gefunden. Allgemein dürfen Emissionen von Bauwerken Menschen nicht gefährden oder örtlich unzumutbar belästigen (§ 48 NÖ BO 2014). Laut der Lärm-Infoseite des Bundes gibt es in Niederösterreich keine zentralen lärmtechnischen Vorgaben für Luftwärmepumpen. Bei Streit mit dem Nachbarn gilt das Zivilrecht (§ 364 Abs 2 ABGB). Stell das Außengerät deshalb mit Abstand zur Grenze und nicht in eine Ecke.

Erdwärme und Grundwasser

Erdwärme und Grundwasser regelt das Wasserrecht. Eine Grundwasser-Wärmepumpe braucht eine wasserrechtliche Bewilligung (§ 10 Abs 2 WRG). Nach der Broschüre des Landes sind manche Erdwärmeanlagen immer, andere nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligungspflichtig. Für Tiefsonden in den Fällen des § 31c Abs 5 WRG läuft ein vereinfachtes Anzeigeverfahren: Nach drei Monaten gilt die Bewilligung als erteilt, sie ist auf 25 Jahre befristet. Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistrat.

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Quellen

Oberösterreich

teilweise belegt, Details beim Bauamt klären

Luft-Wärmepumpe

Die Oö. Bauordnung nennt Wärmepumpen weder bei den bewilligungspflichtigen (§ 24) noch bei den anzeigepflichtigen Vorhaben (§ 25). Was dort nicht angeführt ist, braucht weder Baubewilligung noch Bauanzeige (§ 26 Oö. BauO 1994). Im Normalfall ist eine Luft-Wärmepumpe daher baurechtlich frei.

Bewilligungspflichtig sind aber sonstige Bauwerke, die wegen ihrer Lage, Art oder Umgebung eine wesentliche Belästigung für Menschen herbeiführen oder das Orts- und Landschaftsbild stören können (§ 24 Abs 1 Z 2). Ob das bei deinem Außengerät zutrifft, etwa direkt an der Grundgrenze, beurteilt die Gemeinde im Einzelfall. Eine klare Leistungs- oder Dezibelgrenze gibt es dafür nicht. Frag deshalb vorab beim Bauamt nach.

Abstand und Schall

Haustechnische Anlagen müssen so eingebaut und aufgestellt werden, dass Benutzer des eigenen oder eines unmittelbar anschließenden Bauwerks nicht durch Schall belästigt werden (§ 34 iVm § 32 Abs 1 Oö. BauTG 2013). Fixe Abstände oder Dezibelwerte für Wärmepumpen nennt das Gesetz nicht. Laut der Lärm-Infoseite des Bundes gibt es in Oberösterreich keine zentralen lärmtechnischen Vorgaben. Gegenüber dem Nachbarn gilt das Zivilrecht (§ 364 Abs 2 ABGB).

Erdwärme und Grundwasser

Nach dem Merkblatt des Landes ist die wasserrechtliche Pflicht für Erdwärmesonden auf vier Fälle beschränkt: Schutz- und Schongebiete, Siedlungen ohne zentrale Trinkwasserversorgung, Tiefen über 300 m und Gebiete mit gespanntem oder artesischem Grundwasser (§ 31c Abs 5 WRG). Dann gilt das Anzeigeverfahren nach § 114 WRG. Ist eine Abkühlung des Grundwassers zu erwarten, etwa bei größeren Sondenfeldern, ist ein Verfahren nach § 32 WRG nötig. In Wasserschutzgebieten der Zonen I und II wird abgelehnt. Grundwasser-Wärmepumpen brauchen eine Bewilligung (§ 10 Abs 2 WRG).

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Quellen

Salzburg

mit Fundstelle belegt

Luft-Wärmepumpe

In Salzburg sind technische Einrichtungen wie Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen grundsätzlich bewilligungspflichtig, wenn sie bautechnische Belange erheblich beeinträchtigen können (§ 2 Abs 1 Z 2 BauPolG). Für Luft-Wärmepumpen gibt es aber ein einfacheres Mitteilungsverfahren (§ 3a Abs 1 und 2 BauPolG), wenn der Schall an der Grundgrenze des Nachbarn 40 dB(A) bei Tag und 33 dB(A) bei Nacht nicht überschreitet. In reinen Wohngebieten liegt der Nachtwert bei 30 dB(A).

Die Behörde hat vier Wochen Zeit. Meldet sie sich nicht oder bestätigt sie nur die Vollständigkeit, gilt die Maßnahme als bewilligt (§ 3a Abs 4). Das Mitteilungsverfahren gilt nicht in Ortsbildschutzgebieten, im Altstadt-Schutzgebiet der Stadt Salzburg und bei Bauten mit Erhaltungsgebot (§ 3a Abs 1a). Dort und bei lauteren Geräten brauchst du ein normales Bewilligungsverfahren.

Abstand und Schall

Entscheidend sind die Grenzwerte an der Nachbargrenze aus § 3a BauPolG: 40 dB(A) am Tag, 33 dB(A) in der Nacht, im reinen Wohngebiet nachts 30 dB(A). Einen fixen Mindestabstand in Metern gibt das Gesetz nicht vor. Wie weit du vom Nachbarn entfernt sein musst, ergibt sich aus dem Gerät und dem Aufstellort. Die Stadt Salzburg verlangt für Luft-Wärmepumpen eine schalltechnische Beurteilung und Angaben zum Kältemittel nach ÖNORM EN 378.

Erdwärme und Grundwasser

Wärmepumpen, die wasserrechtlich genehmigungs- oder anzeigepflichtig sind, brauchen keine eigene Baubewilligung (§ 2 Abs 2 Z 16 BauPolG). Eine Grundwasser-Wärmepumpe braucht nach dem Leitfaden des Landes eine wasserrechtliche Bewilligung (§§ 9 und 10 WRG). Für Erdwärmesonden und Flächenkollektoren gilt § 31c Abs 5 WRG: Anzeigeverfahren in Schutz- und Schongebieten, in Siedlungen ohne zentrale Wasserversorgung sowie bei Tiefsonden über 300 m oder mit gespanntem Grundwasser. Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistrat.

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Quellen

Steiermark

mit Fundstelle belegt

Luft-Wärmepumpe

In der Steiermark ist die ortsfeste Aufstellung einer Wärmepumpe seit der Novelle 2026 meldepflichtig (§ 21 Abs 2 Z 2b Stmk. BauG). Die Meldung geht vor Baubeginn an die Gemeinde, in Graz an den Magistrat. Sie enthält Grundstücksnummer, Lage am Grundstück und eine kurze Beschreibung (§ 21 Abs 3 Z 1). Dazu kommen das technische Datenblatt und die Bestätigung eines befugten Sachverständigen, dass der zulässige Planungsbasispegel an der relevanten Grundgrenze eingehalten wird (§ 21 Abs 3 Z 5).

Wird der Wert nicht eingehalten, brauchst du eine Baubewilligung. Die Stadt Leoben nennt dafür das vereinfachte Verfahren nach § 20. Das Verfahrenshandbuch des Landes vom August 2025 beschreibt noch die frühere Rechtslage. Klär das Verfahren deshalb mit deinem Bauamt.

Abstand und Schall

Maßgeblich ist der Planungsbasispegel an der Grundgrenze nach ÖNORM S 5021, laut Land Steiermark je Widmung Tag / Abend / Nacht:

  • reines Wohngebiet: 40 / 35 / 30 dB
  • allgemeines Wohngebiet: 45 / 40 / 35 dB
  • Kerngebiet: 50 / 45 / 40 dB

Relevant ist die Grenze zum nächstgelegenen Nachbargrundstück im Bauland (§ 20 Z 4 Stmk. BauG). Das Land rät, nicht nahe an der Grundgrenze oder am Nachbarhaus aufzustellen.

Erdwärme und Grundwasser

Für Grundwasser-Wärmepumpen sind laut Land Steiermark die Entnahme (§ 10 WRG) und die Versickerung (§ 32 Abs 2 lit b WRG) bewilligungspflichtig. Beides wird in einem gemeinsamen Verfahren bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. in Graz beim Magistrat behandelt. Für Erdwärmesonden und Flächenkollektoren gilt § 31c Abs 5 WRG. Eine eigene steirische Regel dazu haben wir nicht gefunden. Frag bei der Bezirkshauptmannschaft nach, ob dein Standort betroffen ist.

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Quellen

Tirol

teilweise belegt, Details beim Bauamt klären

Luft-Wärmepumpe

Die Tiroler Bauordnung 2022 nennt Wärmepumpen bei den bewilligungs- und anzeigepflichtigen Vorhaben nicht ausdrücklich. Bewilligungspflichtig sind sonstige bauliche Anlagen, wenn dadurch allgemeine bautechnische Erfordernisse wesentlich berührt werden (§ 28 Abs 1 lit f TBO 2022). Ob das Außengerät deiner Wärmepumpe darunter fällt, anzeigepflichtig ist oder frei bleibt, ist im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Frag deshalb vorab beim Bauamt deiner Gemeinde nach.

Unabhängig vom Verfahren muss die Anlage die Lärmgrenzwerte der Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2024 einhalten. Das Land empfiehlt, die Schallwerte schon bei der Planung berechnen zu lassen.

Abstand und Schall

Bauliche Anlagen, die für die Aufstellung von Wärmepumpen nötig sind, dürfen in den Mindestabstandsflächen zum Nachbarn errichtet werden (§ 6 Abs 4 lit b TBO 2022). Vor die Baufluchtlinie dürfen sie ragen, wenn Orts- und Straßenbild sowie Verkehrssicherheit nicht leiden (§ 5 Abs 2). Für den Schall gelten an der Grundgrenze Tag / Abend / Nacht (§ 3 Abs 7 bis 10 TGHKV 2024):

  • Wohngebiet: 40 / 35 / 30 dB
  • gemischtes Wohngebiet, Tourismusgebiet: 45 / 40 / 35 dB
  • Kerngebiet, Mischgebiete: 50 / 45 / 40 dB

Eine Anhebung des Basispegels um höchstens 3 dB ist zulässig.

Erdwärme und Grundwasser

Laut Leitfaden des Landes (Stand Jänner 2023) gilt in Tirol das gesamte Gebiet bis 1.800 m Seehöhe als Gebiet mit gespanntem Grundwasser. Erdwärmesonden laufen dort deshalb über das wasserrechtliche Anzeigeverfahren (§ 31c Abs 5 iVm § 114 WRG). Du zeigst das Vorhaben spätestens drei Monate vor Baubeginn bei der Bezirkshauptmannschaft an. Die Bewilligung ist auf 25 Jahre befristet. Nach Fertigstellung meldest du das der Bezirkshauptmannschaft und dem Baubezirksamt. Grundwasser-Wärmepumpen brauchen eine Bewilligung (§ 10 Abs 2 WRG).

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Quellen

Vorarlberg

mit Fundstelle belegt

Luft-Wärmepumpe

Seit 13. Juni 2026 sind Luft-Wärmepumpen in Vorarlberg unter bestimmten Bedingungen freie Bauvorhaben: keine Baubewilligung, keine Bauanzeige. Das gilt nach § 3 Abs 1 der Verordnung über freie Bauvorhaben, wenn

  • die Abstandsflächen und Mindestabstände nach §§ 5 und 6 Baugesetz eingehalten sind,
  • die Mindestentfernung laut Anlage 1 zur Nachbargrenze und zu Fenstern und Türen von Aufenthaltsräumen anderer Wohnungen eingehalten ist,
  • das Gerät körperschallgedämpft und schwingungsisoliert steht und
  • die Wärmeleistung höchstens 30 kW beträgt.

Eine Eckaufstellung ist nie frei (§ 3 Abs 2). Erfüllst du eine Bedingung nicht, brauchst du ein Bauverfahren bei der Gemeinde.

Abstand und Schall

Die nötige Entfernung hängt vom Aufstellort (frei, an der Wand, innen mit Öffnungen ins Freie) und vom maßgeblichen Schallleistungspegel ab. Maßgeblich ist der Höchstwert laut Hersteller, abzüglich Minderungen etwa durch eine Schalldämmhaube (§ 2 lit e der Verordnung). Laut Energieinstitut Vorarlberg braucht ein Gerät mit 52 dB frei aufgestellt 5,9 m, an der Wand 9,6 m Abstand. Bei 40 dB sind es 1,3 m bzw. 1,8 m. Im Bewilligungsverfahren prüft das Land nachts an der Grundgrenze meist 30 dB und vor Aufenthaltsräumen einen Zielwert von 25 dB.

Erdwärme und Grundwasser

Auch Erdwärmepumpen mit Tiefsonden sind baurechtlich frei (§ 4 der Verordnung), wenn die Wärmepumpe in einem geschlossenen Raum steht, der kein Aufenthaltsraum ist, die Abstände nach §§ 5 und 6 Baugesetz passen, die Sonden außerhalb der ausgewiesenen Gipsgebiete und mehr als 200 m von bewilligten Trinkwasserquellen und Brunnen liegen und der Schallleistungspegel höchstens 65 dB beträgt. Das Wasserrecht bleibt davon unberührt: Ob eine Anzeige nach § 31c Abs 5 WRG nötig ist, klärst du mit der Bezirkshauptmannschaft. Grundwasser-Wärmepumpen brauchen eine Bewilligung (§ 10 Abs 2 WRG).

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Quellen

Wien

mit Fundstelle belegt

Luft-Wärmepumpe

In Wien brauchen Anlagen eine Bewilligung, wenn sie Leben oder Gesundheit gefährden oder die Nachbarschaft über das örtlich zumutbare Maß belästigen können (§ 61 Abs 1 BO für Wien). Laut Baupolizei (MA 37) ist eine Wärmepumpe deshalb nicht immer bewilligungspflichtig. Es kommt vor allem auf Lautstärke und Kältemittel an.

Beim Kältemittel ist das Gerät bewilligungsfrei, wenn weniger als 1,5 kg der Sicherheitsklasse A1 oder A2L enthalten sind und der Raum mit dem Innenteil mindestens 20 m³ hat, oder wenn alle kältemittelführenden Teile im Freien liegen (Monoblock). Den Schall prüft dein Anbieter mit dem Leitfaden der Baubehörde. Brauchst du keine Bewilligung, musst du der Baupolizei nichts melden. Ersetzt du eine bewilligte Anlage durch eine gleichwertige, ist keine neue Bewilligung nötig (§ 61 Abs 2).

Abstand und Schall

Fixe Abstände in Metern nennt die Bauordnung für Wärmepumpen nicht. Ob das Gerät die Nachbarn unzumutbar belästigt, wird mit dem Leitfaden Schallschutz haustechnische Anlagen der Baubehörde beurteilt. Den Ergebnisbogen musst du nicht einreichen. In Schutzzonen empfiehlt die MA 37 eine Abklärung mit der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung. Wohnst du in Miete oder Wohnungseigentum, brauchst du unabhängig davon meist die Zustimmung der Miteigentümer.

Erdwärme und Grundwasser

Erdwärmesonden samt Leitungen sind baurechtlich bewilligungsfrei, außer im Grünland-Schutzgebiet und in Gebieten mit Bausperre (§ 62a Abs 1 Z 36 BO für Wien). Nach Fertigstellung musst du der Behörde einen Plan der Sonde in elektronischer Form übermitteln (§ 62a Abs 9). Wasserrechtlich verweist die MA 37 auf eigene Einreichunterlagen für Tiefsonden und Grundwasser-Wärmepumpen bei der Stadt Wien. Die thermische Nutzung des Grundwassers braucht eine wasserrechtliche Bewilligung (§ 10 Abs 2 WRG).

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Quellen

Stand der Angaben: 4. Oktober 2026. Bauordnungen ändern sich; vor dem Auftrag beim Gemeindeamt nachfragen. Hast du eine Änderung entdeckt? Schreib uns: anfrage@meine-waermepumpe.at.