Richtlinie Heizungstausch 2026
bis 1.500 €Zuschläge
- Bonus für Ersatz fossiler Heizung — 500 € (bereits halbierter Satz für Luft-Wasser-WP (Volltarif 1.000 €))
Bedingungen
- Hauptwohnsitz, Privatnutzung, Bestandsgebäude
- EHPA-Gütesiegel der Wärmepumpe, Kältemittel-GWP ≤ 2.000
- Listung in der GET-Datenbank (die Geräteliste des Landes ist eine GET-Abfrage)
- Luft-Wasser-WP: Schallleistungspegel LWAmax laut GET max. 55 dB — bis 60 dB nur mit Herstellererklärung zur Drosselung, Schallschutzhaube oder Innenaufstellung; über 60 dB nicht förderbar
- Luft-Wasser-WP: baurechtliche Bewilligung der Gemeinde erforderlich
- Wärmemengenzähler + eigener Stromzähler zur Kontrolle der Jahresarbeitszahl
- Förderung zusätzlich gedeckelt mit 25 % der förderfähigen Kosten
- Keine Vorlauftemperatur-Anforderung des Landes — die 55 °C sind eine Bedingung der Bundesförderung
Schall: höchstens 55 dB Schallleistung (bis 60 dB nur mit Auflagen). Zum Schallrechner
Antrag bis 6 Monate nach Inbetriebnahme, letztmöglich am 31.12.2026 — die 6-Monats-Frist wird durch dieses Enddatum gekappt. Es gibt keine Vorab-Reservierung und keinen Rechtsanspruch: Ist der Landestopf bei Antragstellung leer, entfällt die Förderung. Landesbudget 2026 ca. 3,6 Mio €, davon laut Land im April 2026 noch rund 2 Mio € offen.
Offizielle Programmseite →