Errichtung/Umstellung Heizanlagen (Stadt Wien)
bis 8.000 €Zuschläge
- Maximum Wohnung (statt Eigenheim) — 5.250 € (Bei Wohnung statt Eigenheim (max. 15.000 € anerkannte Kosten))
- Erdwärme, Grundwasser oder Abwärme — 4.000 € (Nur für Wärmequelle Geothermie/Grundwasser/Abwärme — nicht für Luft-Wasser-Wärmepumpen)
Bedingungen
- Tausch fossile Heizung gegen erneuerbares System — die alte Anlage muss demontiert werden
- Die neue Anlage muss alleinige Heizung sein
- Zu sanierende Wohnung bzw. Eigenheim ist Hauptwohnsitz
- Wärmepumpe muss in der GET-Produktdatenbank gelistet sein
- Auslegungs-Vorlauftemperatur max. 40 °C — darüber nur mit ηs-Nachweis (siehe unten)
- Einkommensgrenzen nach § 11 WWFSG 1989 (siehe unten)
- Keine Eigenleistungen, Pauschalsummen oder reinen Materialkosten
Vorlauftemperatur: max. 40 °C — darüber nur mit ηs ≥ 140 % bei 55 °C. Prüf das früh — es entscheidet über die Förderfähigkeit. Mehr zur Vorlauftemperatur
Einkommensgrenzen
- 1 Person: 54.710 €
- 2 Personen: 81.540 €
- 3 Personen: 92.260 €
- 4 Personen: 103.000 €
- jede weitere Person: + 6.010 €
Rechnungen dürfen bei Antragstellung höchstens 6 Monate alt sein — die Förderung kann also auch nach der Umsetzung beantragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch; die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der Budgetmittel.
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