Förderung Wien · geprüft am 27. September 2026

Wärmepumpen-Förderung Wien 2026

Wien fördert den Umstieg auf eine Wärmepumpe mit bis zu 8.000 € aus Landesmitteln. Die Bundesförderung ist seit 10.07.2026 ausgeschöpft, neue Mittel sind für 2027 budgetiert. Hier steht, was das Land zahlt, wann du den Antrag stellst und wo.

Isometrische Illustration: Einfamilienhaus mit Wärmepumpe vor einem Wahrzeichen von Wien

Das Wichtigste in Kürze

Landesförderung
bis 8.000 €
Antrag
beides möglich
Bundesförderung
derzeit ausgeschöpft
Geprüft
27. September 2026

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Wien fördert den Heizungstausch mit 35 % der anerkannten Kosten, max. 8.000 € (Eigenheim) bzw. 5.250 € (Wohnung) — aus eigenem Budget, unabhängig vom Bundes-Stopp. Damit ist Wien aktuell eines der stärksten Förder-Bundesländer. Wien stellt dafür aber eigene technische Bedingungen: Die Wärmepumpe muss in der GET-Produktdatenbank gelistet sein und die Auslegungs-Vorlauftemperatur darf 40 °C nicht überschreiten — darüber nur mit Effizienznachweis. Dazu kommen Einkommensgrenzen.

Pannonisches Stadtklima — milde Winter, ideale Bedingungen für Luft-Wasser-WP. Auslegung 4–8 kW reicht für die meisten Wiener Häuser.

Bund: Die Bundesmittel der Sanierungsoffensive 2026 (Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle") sind ausgeschöpft. Seit 10.07.2026 sind keine neuen Registrierungen oder Anträge mehr möglich; bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet. Was das bedeutet

Förderprogramme in Wien

Errichtung/Umstellung Heizanlagen (Stadt Wien)

bis 8.000 €
Höhe
35 % der anerkannten Kosten
Antrag
beides möglich
Stelle
Stadt Wien — Wohnbauförderung, Infopoint Wohnungsverbesserung (MA 50 / MA 25), 1200 Wien, Maria-Restituta-Platz 1
Weg
Direkter Zuschuss

Zuschläge

  • Maximum Wohnung (statt Eigenheim) — 5.250 € (Bei Wohnung statt Eigenheim (max. 15.000 € anerkannte Kosten))
  • Erdwärme, Grundwasser oder Abwärme — 4.000 € (Nur für Wärmequelle Geothermie/Grundwasser/Abwärme — nicht für Luft-Wasser-Wärmepumpen)

Bedingungen

  • Tausch fossile Heizung gegen erneuerbares System — die alte Anlage muss demontiert werden
  • Die neue Anlage muss alleinige Heizung sein
  • Zu sanierende Wohnung bzw. Eigenheim ist Hauptwohnsitz
  • Wärmepumpe muss in der GET-Produktdatenbank gelistet sein
  • Auslegungs-Vorlauftemperatur max. 40 °C — darüber nur mit ηs-Nachweis (siehe unten)
  • Einkommensgrenzen nach § 11 WWFSG 1989 (siehe unten)
  • Keine Eigenleistungen, Pauschalsummen oder reinen Materialkosten

Vorlauftemperatur: max. 40 °C — darüber nur mit ηs ≥ 140 % bei 55 °C. Prüf das früh — es entscheidet über die Förderfähigkeit. Mehr zur Vorlauftemperatur

Einkommensgrenzen

  • 1 Person: 54.710 €
  • 2 Personen: 81.540 €
  • 3 Personen: 92.260 €
  • 4 Personen: 103.000 €
  • jede weitere Person: + 6.010 €

Rechnungen dürfen bei Antragstellung höchstens 6 Monate alt sein — die Förderung kann also auch nach der Umsetzung beantragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch; die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der Budgetmittel.

Offizielle Programmseite →

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus in Wien, Tausch Gaskessel gegen Luft-Wärmepumpe (Fußbodenheizung)

Landesförderung Wien8.000 €
Bundesförderung0 € (ausgeschöpft)
Heute erreichbar8.000 €

Mit Bundesförderung wären es 15.500 €. Dieser Anteil ist erst wieder möglich, wenn neue Bundesmittel freigegeben sind (für 2027 budgetiert).

In dieser Reihenfolge

  1. Angebote einholen. Mit Heizlastberechnung und allen Positionen — ohne Angebot kein Antrag.
  2. Antrag stellen: beides möglich. Vor oder nach dem Einbau?
  3. Einbauen lassen und alle Rechnungen, Datenblätter und Nachweise aufheben.
  4. Abrechnen bei Stadt Wien — Wohnbauförderung, Infopoint Wohnungsverbesserung (MA 50 / MA 25), 1200 Wien, Maria-Restituta-Platz 1.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung in Wien 2026?

Wien fördert Wärmepumpen mit bis zu 8.000 € aus Landesmitteln (Stand 27. September 2026). Wien fördert den Heizungstausch mit 35 % der anerkannten Kosten, max. 8.000 € (Eigenheim) bzw. 5.250 € (Wohnung) — aus eigenem Budget, unabhängig vom Bundes-Stopp. Damit ist Wien aktuell eines der stärksten Förder-Bundesländer. Wien stellt dafür aber eigene technische Bedingungen: Die Wärmepumpe muss in der GET-Produktdatenbank gelistet sein und die Auslegungs-Vorlauftemperatur darf 40 °C nicht überschreiten — darüber nur mit Effizienznachweis. Dazu kommen Einkommensgrenzen.

Gibt es 2026 noch eine Bundesförderung für den Heizungstausch?

Nein. Die Bundesmittel der Sanierungsoffensive 2026 (Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle") sind ausgeschöpft. Seit 10.07.2026 sind keine neuen Registrierungen oder Anträge mehr möglich; bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet. Für 2027 ist der Rahmen erneut budgetiert.

Muss ich den Antrag vor oder nach dem Einbau stellen?

In Wien: beides möglich. Errichtung/Umstellung Heizanlagen (Stadt Wien): beides möglich.

Wo stelle ich den Antrag in Wien?

Stadt Wien — Wohnbauförderung, Infopoint Wohnungsverbesserung (MA 50 / MA 25), 1200 Wien, Maria-Restituta-Platz 1.

Welche Bedingungen gelten für die Förderung in Wien?

Errichtung/Umstellung Heizanlagen (Stadt Wien): Tausch fossile Heizung gegen erneuerbares System — die alte Anlage muss demontiert werden; Die neue Anlage muss alleinige Heizung sein; Zu sanierende Wohnung bzw. Eigenheim ist Hauptwohnsitz; Wärmepumpe muss in der GET-Produktdatenbank gelistet sein; Auslegungs-Vorlauftemperatur max. 40 °C — darüber nur mit ηs-Nachweis; Einkommensgrenzen nach § 11 WWFSG 1989; Keine Eigenleistungen, Pauschalsummen oder reinen Materialkosten.

Welche Vorlauftemperatur verlangt die Förderung in Wien?

Errichtung/Umstellung Heizanlagen (Stadt Wien): max. 40 °C — darüber nur mit ηs ≥ 140 % bei 55 °C. Entscheidend ist die Auslegung der Heizung, das lässt sich vor dem Angebot klären.

Gibt es Einkommensgrenzen für die Förderung in Wien?

Ja, beim Programm Errichtung/Umstellung Heizanlagen (Stadt Wien): 1 Person: 54.710 €; 2 Personen: 81.540 €; 3 Personen: 92.260 €; 4 Personen: 103.000 €; jede weitere Person: + 6.010 €.

Quelle: www.wien.gv.at, inhaltlich geprüft am 27. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — verbindlich ist die Förderstelle.

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