Förderung Kärnten · geprüft am 27. September 2026

Wärmepumpen-Förderung Kärnten 2026

Kärnten fördert den Umstieg auf eine Wärmepumpe mit bis zu 4.700 € aus Landesmitteln. Die Bundesförderung ist seit 10.07.2026 ausgeschöpft, neue Mittel sind für 2027 budgetiert. Hier steht, was das Land zahlt, wann du den Antrag stellst und wo.

Isometrische Illustration: Einfamilienhaus mit Wärmepumpe vor einem Wahrzeichen von Kärnten

Das Wichtigste in Kürze

Landesförderung
bis 4.700 €
Antrag
nach Umsetzung
Bundesförderung
derzeit ausgeschöpft
Geprüft
27. September 2026

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Kärnten fördert den Heizungstausch mit 3.000 €, dazu 1.500 € bei gleichzeitiger Solaranlage und 200 € für den hydraulischen Abgleich — bis zu 4.700 € vom Land. Seit dem Bundesstopp läuft die Landesförderung eigenständig weiter (Richtlinie 6, Abschnitt B); beantragt wird nach der Umsetzung.

Inneralpines Klima mit kalten Wintern. Wärmepumpen werden in den meisten Lagen mit 6–10 kW dimensioniert; in höheren Lagen lohnt 10 kW oder Kaskade.

Bund: Die Bundesmittel der Sanierungsoffensive 2026 (Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle") sind ausgeschöpft. Seit 10.07.2026 sind keine neuen Registrierungen oder Anträge mehr möglich; bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet. Was das bedeutet

Förderprogramme in Kärnten

Heizungstausch nach Richtlinie 6, Abschnitt B (BW-L128)

bis 3.000 €
Antrag
nach Umsetzung
Stelle
Land Kärnten, Abteilung 1 – Gemeinwohl, Wohnen und Sport
Weg
Direkter Zuschuss

Zuschläge

  • Solaranlage — 1.500 € (gleichzeitige thermische Solaranlage)
  • Hydraulischer Abgleich — 200 €

Bedingungen

  • Wärmepumpe nach EHPA-Kriterien, Kältemittel-GWP ≤ 750, Vorlauf max. 55 °C, unter 100 kW
  • Baubewilligung mindestens 20 Jahre alt (bei energieeffizienter Haustechnik 5 Jahre ab Bauvollendung)
  • Nur Maßnahmen, die nach dem 31.12.2025 begonnen wurden
  • Antrag nach Abschluss, nur online; ein Online-Termin ist Pflicht
  • Nach Maßgabe der verfügbaren Mittel, Reihenfolge des Eingangs

Richtlinie 6 (BW505), Abschnitt E: Wird die Bundesförderung eingestellt, ist die Landesförderung „dennoch möglich“ — nach Abschnitt B. Fossile Tausche mit Rechnung vor dem 10.07.2026 werden nach Abschnitt B nicht bearbeitet.

Offizielle Programmseite →

Heizkesseltausch mit Bundesregistrierung (BW-L129)

bis 3.000 €
Antrag
nach Umsetzung
Stelle
Land Kärnten, Abteilung 1 – Gemeinwohl, Wohnen und Sport
Weg
Direkter Zuschuss

Zuschläge

  • Solarbonus — 1.500 € (gleichzeitige Solar-thermische Anlage ≥ 6 m² Bruttokollektorfläche)

Bedingungen

  • Nur für Fälle mit Bundesregistrierung bis 10.07.2026
  • KPC-Auszahlungsschreiben (Bund) + Rechnungen erforderlich

Gilt nur noch für Fälle, die bis 10.07.2026 beim Bund registriert waren. Alle neuen Fälle laufen über Abschnitt B (oben).

Offizielle Programmseite →

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus, Tausch Ölkessel gegen Luft-Wärmepumpe (mit Solarthermie und hydraulischem Abgleich)

Landesförderung Kärnten4.700 €
Bundesförderung0 € (ausgeschöpft)
Heute erreichbar4.700 €

Mit Bundesförderung wären es 12.200 €. Dieser Anteil ist erst wieder möglich, wenn neue Bundesmittel freigegeben sind (für 2027 budgetiert).

In dieser Reihenfolge

  1. Angebote einholen. Mit Heizlastberechnung und allen Positionen — ohne Angebot kein Antrag.
  2. Antrag stellen: nach Umsetzung. Vor oder nach dem Einbau?
  3. Einbauen lassen und alle Rechnungen, Datenblätter und Nachweise aufheben.
  4. Abrechnen bei Land Kärnten, Abteilung 1 – Gemeinwohl, Wohnen und Sport.

Zusätzlich prüfen: Energieversorger und Gemeinde

In Kärnten fördern teils auch Versorger und Gemeinden — kleine Beträge, die oft übersehen werden:

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung in Kärnten 2026?

Kärnten fördert Wärmepumpen mit bis zu 4.700 € aus Landesmitteln (Stand 27. September 2026). Kärnten fördert den Heizungstausch mit 3.000 €, dazu 1.500 € bei gleichzeitiger Solaranlage und 200 € für den hydraulischen Abgleich — bis zu 4.700 € vom Land. Seit dem Bundesstopp läuft die Landesförderung eigenständig weiter (Richtlinie 6, Abschnitt B); beantragt wird nach der Umsetzung.

Gibt es 2026 noch eine Bundesförderung für den Heizungstausch?

Nein. Die Bundesmittel der Sanierungsoffensive 2026 (Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle") sind ausgeschöpft. Seit 10.07.2026 sind keine neuen Registrierungen oder Anträge mehr möglich; bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet. Für 2027 ist der Rahmen erneut budgetiert.

Muss ich den Antrag vor oder nach dem Einbau stellen?

In Kärnten: nach Umsetzung. Heizungstausch nach Richtlinie 6, Abschnitt B (BW-L128): nach Umsetzung. Heizkesseltausch mit Bundesregistrierung (BW-L129): nach Umsetzung.

Wo stelle ich den Antrag in Kärnten?

Land Kärnten, Abteilung 1 – Gemeinwohl, Wohnen und Sport.

Welche Bedingungen gelten für die Förderung in Kärnten?

Heizungstausch nach Richtlinie 6, Abschnitt B (BW-L128): Wärmepumpe nach EHPA-Kriterien, Kältemittel-GWP ≤ 750, Vorlauf max. 55 °C, unter 100 kW; Baubewilligung mindestens 20 Jahre alt (bei energieeffizienter Haustechnik 5 Jahre ab Bauvollendung); Nur Maßnahmen, die nach dem 31.12.2025 begonnen wurden; Antrag nach Abschluss, nur online; ein Online-Termin ist Pflicht; Nach Maßgabe der verfügbaren Mittel, Reihenfolge des Eingangs. Heizkesseltausch mit Bundesregistrierung (BW-L129): Nur für Fälle mit Bundesregistrierung bis 10.07.2026; KPC-Auszahlungsschreiben (Bund) + Rechnungen erforderlich.

Gibt es in Kärnten zusätzlich Förderungen von Gemeinde oder Energieversorger?

Teilweise ja, meist kleinere Beträge. Nachsehen lohnt sich bei: KELAG.

Aktuelle Meldungen zu Kärnten

Quelle: www.ktn.gv.at, inhaltlich geprüft am 27. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — verbindlich ist die Förderstelle.

Angebote von Fachbetrieben aus Kärnten

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