Heizungstausch nach Richtlinie 6, Abschnitt B (BW-L128)
bis 3.000 €Zuschläge
- Solaranlage — 1.500 € (gleichzeitige thermische Solaranlage)
- Hydraulischer Abgleich — 200 €
Bedingungen
- Wärmepumpe nach EHPA-Kriterien, Kältemittel-GWP ≤ 750, Vorlauf max. 55 °C, unter 100 kW
- Baubewilligung mindestens 20 Jahre alt (bei energieeffizienter Haustechnik 5 Jahre ab Bauvollendung)
- Nur Maßnahmen, die nach dem 31.12.2025 begonnen wurden
- Antrag nach Abschluss, nur online; ein Online-Termin ist Pflicht
- Nach Maßgabe der verfügbaren Mittel, Reihenfolge des Eingangs
Richtlinie 6 (BW505), Abschnitt E: Wird die Bundesförderung eingestellt, ist die Landesförderung „dennoch möglich“ — nach Abschnitt B. Fossile Tausche mit Rechnung vor dem 10.07.2026 werden nach Abschnitt B nicht bearbeitet.
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