Kärnten fördert den Heizungstausch auch ohne Bund
In Kärnten steigen heuer spürbar weniger Haushalte von Öl oder Gas auf ein erneuerbares Heizsystem um. Das berichtet die Kleine Zeitung unter Berufung auf das Land. Als Grund nennt das Büro der Wohnbaureferentin den seit Juli leeren Bundestopf: Viele dürften den Tausch aufschieben und auf neues Geld vom Bund im kommenden Jahr hoffen. Wer so denkt, übersieht leicht, dass die Landesförderung in Kärnten unabhängig vom Bund weiterläuft. Für den Umstieg auf eine Wärmepumpe gibt es vom Land bis zu 4.700 Euro, und zwar schon jetzt.
Was der Bund derzeit zahlt: nichts Neues
Die Mittel der Sanierungsoffensive 2026 für den Kesseltausch und für Sauber Heizen für Alle sind aufgebraucht. Seit 10. Juli 2026 werden keine neuen Registrierungen mehr angenommen. Für 2027 ist laut Ministerium wieder ein Rahmen von 360 Millionen Euro vorgesehen, davon 179 Millionen für den Kesseltausch. Die genauen Bedingungen und der Starttermin sind noch nicht veröffentlicht.
Was das Land Kärnten fördert
Das Land fördert den Tausch des Heizsystems im Eigenheim nach seiner Richtlinie 6, Abschnitt B, die für die Jahre 2026 bis 2028 gilt. Für eine Wärmepumpe gibt es einen einmaligen Zuschuss von 3.000 Euro. Kommt gleichzeitig eine thermische Solaranlage dazu, legt das Land 1.500 Euro drauf, für den hydraulischen Abgleich weitere 200 Euro. Für den Fall, dass die Bundesförderung wegfällt, sieht die Richtlinie im Abschnitt E ausdrücklich vor, dass trotzdem nach Abschnitt B gefördert wird.
Die wichtigsten Bedingungen:
- Gefördert werden Eigenheime mit höchstens zwei Wohneinheiten, die ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden.
- Die Baubewilligung muss mindestens 20 Jahre zurückliegen. Beim Umstieg auf energieeffiziente Haustechnik genügen fünf Jahre ab der Bauvollendungsmeldung.
- Den Einbau muss ein befugtes Unternehmen übernehmen. Material allein und Eigenleistung werden nicht gefördert.
- Förderfähig sind nur Vorhaben, mit denen nach dem 31.12.2025 begonnen wurde.
- Die Wärmepumpe muss die EHPA-Kriterien erfüllen, das Kältemittel darf ein Treibhauspotenzial (GWP) von höchstens 750 haben, der Vorlauf darf 55 °C nicht übersteigen.
- Der Antrag kommt erst nach dem Einbau, online, mit den Rechnungen und dem Formblatt des ausführenden Betriebs. Ein Online-Termin beim Amt ist Pflicht.
Zwei Sonderfälle solltest du kennen: Wer sich bis 10. Juli 2026 noch beim Bund registriert hat, stellt den Antrag über ein eigenes Formular nach Abschnitt E. Und wurde eine fossile Heizung ersetzt, deren Rechnung vor dem 10. Juli datiert, bearbeitet das Land den Antrag nach Abschnitt B nicht.
Warten oder jetzt tauschen?
Ob sich eine Bundesförderung 2027 mit der Landesförderung kombinieren lässt und ob sie auch für Vorhaben gilt, die heuer begonnen werden, weiß derzeit niemand. Das klärt erst die Veröffentlichung der neuen Bedingungen. Fest steht dagegen, dass das Land nach Eingang der Anträge vergibt, solange Budget da ist.
Wer ohnehin tauschen muss, weil der alte Kessel schwächelt, oder wer die gestiegenen Heizölkosten nicht noch einen Winter tragen will, kann die Landesförderung jetzt nutzen. Wer auf den Bund wartet, wartet auf Konditionen, die noch nicht bekannt sind.
Was du jetzt tun kannst
- Alle Details und Kontakte findest du auf unserer Seite zur Förderung in Kärnten.
- Mit dem Förder-Check siehst du in wenigen Schritten, was für dein Haus in Frage kommt.
- Lass dir im Angebot schriftlich bestätigen, dass die geplante Wärmepumpe die Förderkriterien erfüllt. Über unsere Anfrage erreichst du Fachbetriebe aus Kärnten.
AO
Quellen
- Land Kärnten: Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen 2026–2028 (RL 6, BW-L128) — abgerufen am 1. Oktober 2026
- Land Kärnten: Richtlinie 6 – Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen 2026–2028 (BW505), PDF — abgerufen am 1. Oktober 2026
- Sanierungsoffensive des Bundes: Budgetinformation — abgerufen am 1. Oktober 2026
- Kleine Zeitung: Bericht über weniger Heizungstausch-Anträge in Kärnten — abgerufen am 1. Oktober 2026
Wir geben Fakten in eigenen Worten wieder und verlinken die Quelle. Verbindlich ist immer die genannte Stelle selbst — Förderbedingungen ändern sich kurzfristig.