In Vorarlberg zählt der 31. Dezember gleich doppelt
Wer in Vorarlberg noch heuer die Heizung tauschen will, sollte jetzt rechnen — nicht im November. Die geltende Richtlinie Heizungstausch 2026 trägt eine Frist, die häufig missverstanden wird.
Zwei Bedingungen, ein Datum
Die Richtlinie tritt laut § 15 am 1. Jänner 2026 in Kraft und am 31. Dezember 2026 außer Kraft. So weit erwartbar.
Entscheidend ist, was daneben steht: Das letztmögliche Antragsdatum ist ebenfalls der 31. Dezember 2026 — „wobei die Inbetriebnahme erfolgt sein muss”.
Das Datum gilt also doppelt. Es reicht nicht, die Anlage bestellt oder eingebaut zu haben. Sie muss bis dahin laufen, und der Antrag muss gestellt sein.
Wer Ende Oktober bestellt und im Jänner in Betrieb nimmt, fällt aus dieser Richtlinie heraus — unabhängig davon, wie weit die Arbeiten gediehen sind.
Was das für die Planung heißt
Zwischen Auftrag und Inbetriebnahme liegen in der Praxis mehrere Wochen: Liefertermin des Geräts, Montage, Elektrikertermin, Inbetriebnahme durch den Fachbetrieb. Dazu kommt bei Luftwärmepumpen in Vorarlberg die baurechtliche Bewilligung der Gemeinde, die vor dem Einbau vorliegen muss.
Rechne rückwärts vom 31. Dezember, nicht vorwärts vom heutigen Tag. Und plane den Dezember nicht als Puffer ein — es ist der Monat, in dem Handwerkertermine am knappsten sind.
Ein Detail, das später hilft
Fehlende Unterlagen dürfen nachgereicht werden, und zwar bis 31. Dezember 2027, also ein Jahr nach Ablauf der Richtlinie. Wer die Frist beim Antrag knapp schafft, aber noch nicht jedes Dokument beisammen hat, verliert die Förderung dadurch nicht automatisch. Werden die Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht, verfällt der Anspruch allerdings.
Was gilt, wenn die Richtlinie wechselt
Für alle Förderungsanträge gilt laut § 14 das Antragsprinzip: Maßgeblich ist jene Richtlinie, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig ist. Ob es für 2027 eine Nachfolgeregelung gibt und mit welchen Bedingungen, ist derzeit nicht veröffentlicht.
Für dich heißt das: Die heutigen Konditionen sind keine Zusage für nächstes Jahr. Wer sie nutzen kann, sollte es heuer tun; wer ohnehin erst 2027 baut, sollte die neue Fassung abwarten, statt auf die alte zu planen.
Und in Tirol?
Dort ist die Lage entspannter, aber eine Frist gibt es auch. Die Wohnhaussanierungs- richtlinie gilt für Ansuchen ab dem 1. Jänner 2026 und nennt kein Außerkrafttreten. Befristet ist dort etwas anderes: Die Förderung wird einkommensunabhängig gewährt für Ansuchen, die bis 31. Dezember 2027 eingebracht werden.
Wer in Tirol über dem Einkommensrahmen liegt, hat also noch gut ein Jahr länger Zeit — danach könnte die Einkommensprüfung wieder greifen.
Was du jetzt tun kannst
- Angebot einholen und Termin fixieren, wenn du in Vorarlberg heuer noch tauschen willst. Der Engpass ist der Handwerkertermin, nicht der Antrag.
- Baurechtliche Bewilligung klären, falls es eine Luftwärmepumpe wird.
- Inbetriebnahmedatum schriftlich vereinbaren — es ist bei dieser Richtlinie förderrelevant und nicht bloß eine Terminfrage.
Den Stand der Förderungen in allen neun Bundesländern findest du in der Förderübersicht, samt Datum der letzten Prüfung. Verbindlich ist immer die Förderstelle selbst.
AO
Quellen
- Land Vorarlberg — Richtlinie Heizungstausch 2026 (PDF), §§ 12, 14, 15 — abgerufen am 28. August 2026
- Land Tirol — Wohnhaussanierungsrichtlinie, Ausgabe 1.1.2026 (PDF), Punkte 2.4.2 und 6 — abgerufen am 28. August 2026
Wir geben Fakten in eigenen Worten wieder und verlinken die Quelle. Verbindlich ist immer die genannte Stelle selbst — Förderbedingungen ändern sich kurzfristig.