Kesseltausch ab 2. November: Beträge und Fristen stehen fest
Die Bundesförderung für den Umstieg von Öl, Gas, Kohle oder Elektro-Speicheröfen läuft wieder. Gefördert werden Lieferungen und Arbeiten ab dem 7. Oktober 2026, die Registrierung ist ab 2. November 2026 möglich und schließt spätestens am 31. Dezember 2026. Seit dieser Woche liegen die Bedingungen schriftlich vor. Für eine Wärmepumpe gibt es eine Pauschale von 5.000 Euro.
Was es gibt
Laut Informationsblatt der Abwicklungsstelle KPC (Version 10/2026) ist der Zuschuss ein fester Betrag und kein Anteil an der Rechnung:
- Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser): 5.000 Euro
- Holzzentralheizung: 6.000 Euro
- Anschluss an Nah- oder Fernwärme: 4.000 Euro
- Zuschlag für Tiefenbohrung oder Brunnen bei Sole- und Wasser-Wärmepumpen: 5.000 Euro
- Zuschlag für eine thermische Solaranlage ab 6 m² Kollektorfläche: 2.500 Euro
Arbeitet eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einem Kältemittel, dessen GWP-Wert über 150 liegt, gibt es 20 Prozent weniger. Das gilt für Monoblockgeräte bis 50 kW und Splitgeräte bis 12 kW, mehr als GWP 750 ist gar nicht zulässig. Dazu kommen das EHPA-Gütesiegel, ein Eintrag in der Liste förderungsfähiger Wärmepumpen, höchstens 55 °C Vorlauftemperatur im Heizsystem und der Einbau durch eine Fachkraft.
Einreichen dürfen Privatpersonen mit Ein- oder Zweifamilienhaus oder Reihenhaus, auch Mieter. Eine Einkommensprüfung gibt es nicht, ein Hauptwohnsitz am Standort ist nicht nötig. Ist ein klimafreundliches Nah- oder Fernwärmenetz erreichbar, hat der Anschluss Vorrang: Die Wärmepumpe wird dann nur gefördert, wenn sie mindestens 25 Prozent weniger kostet als der Anschluss.
So läuft es ab
Zuerst wird das Vorhaben online auf sanierungsoffensive.gv.at registriert, mit ID Austria oder einer Ausweiskopie und dem Protokoll einer Energieberatung deines Bundeslandes. Ab der Bestätigung ist das Geld neun Monate für dich reserviert. In dieser Zeit muss die Anlage stehen, bezahlt und abgerechnet sein, erst dann folgt der Antrag. Auch ein schon fertiges Projekt lässt sich registrieren, wenn die Arbeiten nach dem Stichtag lagen. Landesförderungen dürfen dazukommen, alle Zuschüsse zusammen aber nicht mehr als die Investition ausmachen.
Einordnung
Die Pauschalen sind schon jetzt auf das Niveau von 2027 gesetzt. Laut Ministerium deckt die Förderung damit künftig im Schnitt rund 20 Prozent der Kosten, 2026 waren es bisher rund 30 Prozent. Eine Prozent-Grenze gibt es aber nicht, es zählt der feste Betrag. Für 2027 bleiben die Beträge gleich, Anträge sind dann ab 4. Jänner 2027 möglich. Anders als jetzt muss der Antrag 2027 aber vor Einbau, Lieferung und Baubeginn gestellt werden. Die Beträge sind laut Förderstelle fixiert, einzelne Bedingungen können bis zum Start noch präzisiert werden. Die Runde bis Jahresende endet früher, falls das Budget vorher aufgebraucht ist.
Was du jetzt tun kannst
- Den Termin für die Energieberatung im Bundesland jetzt ausmachen. Ohne Protokoll keine Registrierung.
- Wer heuer tauschen will, kann schon jetzt beauftragen: Gefördert werden Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober, registriert wird ab 2. November.
- Im Angebot nach dem GWP-Wert des Kältemittels und dem Eintrag in der Förderliste fragen.
- Alle Rechnungen auf deinen eigenen Namen ausstellen lassen.
- Wer vor dem 7. Oktober eingebaut hat, bekommt aus dieser Runde nichts. Dann lohnt der Blick auf die Landesförderung unter Förderungen.
AO
Quellen
- Energieinstitut Vorarlberg: Heizungstausch, ein kurzer Fördersprint für 2026 — abgerufen am 16. Oktober 2026
- Sanierungsoffensive: Informationsblatt Kesseltausch 2026, Neuauflage ab 02.11.2026 (Version 10/2026) — abgerufen am 16. Oktober 2026
- Sanierungsoffensive: Fortführung 2027 — abgerufen am 16. Oktober 2026
- BMLUK-Aussendung vom 15.10.2026 zur Sanierungsoffensive 2027 — abgerufen am 16. Oktober 2026
- Sanierungsoffensive: Informationsblatt Kesseltausch 2027, Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus — abgerufen am 16. Oktober 2026
Wir geben Fakten in eigenen Worten wieder und verlinken die Quelle. Verbindlich ist immer die genannte Stelle selbst — Förderbedingungen ändern sich kurzfristig.