Förderung Niederösterreich · geprüft am 27. September 2026
Wärmepumpen-Förderung Niederösterreich 2026
Kein eigenes Direktprogramm für Wärmepumpen. Die Bundesförderung ist seit 10.07.2026 ausgeschöpft, neue Mittel sind für 2027 budgetiert. Hier steht, was das Land zahlt, wann du den Antrag stellst und wo.
Das Wichtigste in Kürze
Landesförderung
Kein eigenes Direktprogramm für Wärmepumpen
Antrag
je nach Programm verschieden
Bundesförderung
derzeit ausgeschöpft
Geprüft
27. September 2026
Ohne Angebot kein Förderantrag. Hol dir Angebote von höchstens drei geprüften Fachbetrieben, kostenlos und unverbindlich.
Niederösterreich hat keine reine Wärmepumpen-Direktförderung — aber bei umfassender Sanierung gibt es einen Annuitätenzuschuss von 4 % über 10 Jahre. Die Bundesförderung (Kesseltausch, max. 7.500 €) ist 2026 ausgeschöpft — neue Mittel 2027.
Klimatisch sehr unterschiedlich: Weinviertel und Wiener Becken mild, Alpenvorland kühler, Waldviertel mit langen kalten Wintern. Für eine korrekte Auslegung lohnt der Wärmepumpen-Kalkulator mit der genauen Region.
Bund: Die Bundesmittel der Sanierungsoffensive 2026 (Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle") sind ausgeschöpft. Seit 10.07.2026 sind keine neuen Registrierungen oder Anträge mehr möglich; bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet. Was das bedeutet
Förderprogramme in Niederösterreich
Wohnbauförderung Eigenheimsanierung
4 % p.a. über 10 Jahre
Höhe
4 % p.a. über 10 Jahre
Antrag
beides möglich
Stelle
Land NÖ Wohnbauförderstelle
Weg
Annuitätenzuschuss (Kredit)
Bedingungen
Variante MIT Energieausweis: mindestens 40 % Verbesserung des Heizwärmebedarfs (HWB)
Heizungstausch auch als Einzelmaßnahme ohne Energieausweis förderbar (25 Basispunkte + Ergänzungspunkte, zusammen max. 50)
Kein SCOP-Mindestwert für Heizungs-Wärmepumpen in der Sanierung
Punkte-System: max. 140 Punkte, mit Lagequalität bis 195; anerkannte Kosten max. 78.000 €
Kombinierbar mit Dämmung, PV, Lüftung
Annuitätenzuschuss = laufende Zinsbelastung wird teilweise vom Land übernommen, kein Direktzuschuss. Antrag spätestens ein Jahr nach Baubeginn.
Mit Bundesförderung wären es 7.500 €. Dieser Anteil ist erst wieder
möglich, wenn neue Bundesmittel freigegeben sind (für 2027 budgetiert).
In dieser Reihenfolge
Angebote einholen. Mit Heizlastberechnung und allen Positionen — ohne Angebot kein Antrag.
Antrag stellen: je nach Programm verschieden. Wo der Antrag vor der Umsetzung gefordert ist, erst nach der Zusage beauftragen. Vor oder nach dem Einbau?
Einbauen lassen und alle Rechnungen, Datenblätter und Nachweise aufheben.
Abrechnen bei Land NÖ Wohnbauförderstelle bzw. Land NÖ (Registrierung) → KPC (Bundesförderstelle).
Förderung in deiner Gemeinde
Manche Gemeinden zahlen zusätzlich zum Land einen eigenen Zuschuss. Wähle deine Gemeinde, dann siehst du Land und Gemeinde mit allen Bedingungen in einer Übersicht.
Wähle dein Bundesland, dann siehst du alle Förderungen mit ihren Bedingungen auf einen Blick.
Deine Förderungen in Schwechat
Gemeinde Schwechat
bis 600 €
Land Niederösterreich
kein Direktzuschuss
Bund
derzeit ausgeschöpft
Förderung der Gemeinde Schwechat
bis 600 €
Höhe
10 % der Investitionskosten, höchstens 600 €
Antrag
bis 12 Monate nach der Schlussrechnung, beim Rathaus Schwechat
Gilt seit
1. Dezember 2023
Bedingungen
Nur beim Umstieg von einer fossilen Heizung auf die Wärmepumpe
Wärmepumpe mit einer Leistungszahl (COP) von mindestens 3,0
Hauptwohnsitz in Schwechat, Rannersdorf, Mannswörth oder Kledering; das Haus liegt in der Gemeinde
Neue Anlage, von einem Fachbetrieb errichtet
Landes- oder Bundesförderung ist keine Voraussetzung, wird aber bevorzugt, wenn das Budget knapp ist
Für mehrere kombinierte Maßnahmen höchstens 1.000 € in drei Jahren
Austausch eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Kohle/Koks, Nacht-/Direktspeicheröfen)
EHPA-Gütesiegel der Wärmepumpe, Kältemittel-GWP ≤ 2.000
Auslegungs-Vorlauftemperatur max. 55 °C
Wärmepumpe unter 100 kW; keine Anschlussmöglichkeit an hocheffiziente Nah-/Fernwärme
Maßnahme bis 31.12.2026
Anträge werden nach Umsetzung eingebracht, längstens 12 Monate nach Rechnungsdatum und spätestens bis 31.01.2027. Der Warmwasserwärmepumpen-Bonus von 300 € gilt laut Richtlinie nur in Verbindung mit einer Biomasse-Hauszentralheizung und greift bei einer Wärmepumpen-Heizung daher nicht. Landesbudget 2026: 9 Mio €, ohne Rechtsanspruch — darin werden auch noch offene Fälle aus 2025 abgewickelt.
Bund: Die Bundesmittel der Sanierungsoffensive 2026 (Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle") sind ausgeschöpft. Seit 10.07.2026 sind keine neuen Registrierungen oder Anträge mehr möglich; bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet.
Deine Förderungen in Kärnten
Land Kärnten
bis 4 700 €
Bund
derzeit ausgeschöpft
Die Gemeinden in Kärnten haben wir noch nicht einzeln geprüft. Frag beim Gemeindeamt nach, ob es einen eigenen Zuschuss gibt.
Dazu kommt die Förderung des Landes Kärnten:
Heizungstausch nach Richtlinie 6, Abschnitt B (BW-L128)
bis 3 000 €
Art
Zuschuss
Antrag
nach Umsetzung
Stelle
Land Kärnten, Abteilung 1 – Gemeinwohl, Wohnen und Sport
Wärmepumpe nach EHPA-Kriterien, Kältemittel-GWP ≤ 750, Vorlauf max. 55 °C, unter 100 kW
Baubewilligung mindestens 20 Jahre alt (bei energieeffizienter Haustechnik 5 Jahre ab Bauvollendung)
Nur Maßnahmen, die nach dem 31.12.2025 begonnen wurden
Antrag nach Abschluss, nur online; ein Online-Termin ist Pflicht
Nach Maßgabe der verfügbaren Mittel, Reihenfolge des Eingangs
Richtlinie 6 (BW505), Abschnitt E: Wird die Bundesförderung eingestellt, ist die Landesförderung „dennoch möglich“ — nach Abschnitt B. Fossile Tausche mit Rechnung vor dem 10.07.2026 werden nach Abschnitt B nicht bearbeitet.
Bund: Die Bundesmittel der Sanierungsoffensive 2026 (Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle") sind ausgeschöpft. Seit 10.07.2026 sind keine neuen Registrierungen oder Anträge mehr möglich; bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet.
Deine Förderungen in Niederösterreich
Land Niederösterreich
kein Direktzuschuss
Bund
derzeit ausgeschöpft
Wähle oben deine Gemeinde, wenn sie in der Liste steht. Für die übrigen Gemeinden haben wir online keine eigene Förderung gefunden; eine Nachfrage beim Gemeindeamt lohnt sich trotzdem.
Dazu kommt die Förderung des Landes Niederösterreich:
Wohnbauförderung Eigenheimsanierung
4 % p.a. über 10 Jahre
Art
Zinszuschuss zum Kredit
Antrag
beides möglich
Stelle
Land NÖ Wohnbauförderstelle
Bedingungen
Variante MIT Energieausweis: mindestens 40 % Verbesserung des Heizwärmebedarfs (HWB)
Heizungstausch auch als Einzelmaßnahme ohne Energieausweis förderbar (25 Basispunkte + Ergänzungspunkte, zusammen max. 50)
Kein SCOP-Mindestwert für Heizungs-Wärmepumpen in der Sanierung
Punkte-System: max. 140 Punkte, mit Lagequalität bis 195; anerkannte Kosten max. 78.000 €
Kombinierbar mit Dämmung, PV, Lüftung
Annuitätenzuschuss = laufende Zinsbelastung wird teilweise vom Land übernommen, kein Direktzuschuss. Antrag spätestens ein Jahr nach Baubeginn.
Bund: Die Bundesmittel der Sanierungsoffensive 2026 (Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle") sind ausgeschöpft. Seit 10.07.2026 sind keine neuen Registrierungen oder Anträge mehr möglich; bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet.
Deine Förderungen in Oberösterreich
Land Oberösterreich
bis 1 700 €
Bund
derzeit ausgeschöpft
Wähle oben deine Gemeinde, wenn sie in der Liste steht. Für die übrigen Gemeinden haben wir online keine eigene Förderung gefunden; eine Nachfrage beim Gemeindeamt lohnt sich trotzdem.
Dazu kommt die Förderung des Landes Oberösterreich:
Auslegungs-Vorlauf max. 55 °C, ηs-Nachweis je nach Auslegung (siehe unten)
EHPA-Gütesiegel, Kältemittel-GWP ≤ 750, ID aus der GET-Produktdatenbank im Datenblatt
Smart-Grid-Fähigkeit („SG Ready") per Herstellernachweis
Bei Luft-Wärmepumpen: max. 35 dB spezifische Schallimmission (Lr,spez) an der Nachbar-Grundgrenze
Kombinationspflicht: PV ≥ 3 kWp ODER Solarthermie ≥ 6 m² ODER 10 Jahre 100 % Ökostrom
Hydraulischer Abgleich verpflichtend; Wärmemengen- und Stromzähler für die JAZ-Berechnung
Kein Anschluss an erneuerbare Nah-/Fernwärme im Umkreis von 35 m möglich
Neubauten ausgeschlossen
Erdwärme und Wasser/Wasser: 170 €/kW, max. 2.800 € (bei höherem ηs). Laufzeit bis 31.12.2026 nach Maßgabe der Mittel; kombinierbar mit der Bundesförderung, sobald diese wieder offen ist.
Bund: Die Bundesmittel der Sanierungsoffensive 2026 (Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle") sind ausgeschöpft. Seit 10.07.2026 sind keine neuen Registrierungen oder Anträge mehr möglich; bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet.
Deine Förderungen in Salzburg
Land Salzburg
bis 3 000 €
Bund
derzeit ausgeschöpft
Die Gemeinden in Salzburg haben wir noch nicht einzeln geprüft. Frag beim Gemeindeamt nach, ob es einen eigenen Zuschuss gibt.
Vollständiger Austausch alter Öl-/Gas-/Kohleheizung
Nur bestehende Gebäude (keine Neubauten)
Vorlauf max. 55 °C
Die Anlage muss die einzige zentrale Wärmeversorgung sein
Kein zumutbarer Anschluss an klimafreundliche Fernwärme möglich
Antrag bis 6 Monate nach Rechnung; Online-Registrierung über salzburg.gv.at, dann Bestätigungs-Mail mit Antrags-Link. Fördermittel für 9 Monate reserviert. Ausdrücklich auch ohne Bundesförderung möglich; Land und Bund zusammen max. 75 %.
Bund: Die Bundesmittel der Sanierungsoffensive 2026 (Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle") sind ausgeschöpft. Seit 10.07.2026 sind keine neuen Registrierungen oder Anträge mehr möglich; bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet.
Deine Förderungen in Steiermark
Land Steiermark
derzeit ausgesetzt
Bund
derzeit ausgeschöpft
Die Gemeinden in Steiermark haben wir noch nicht einzeln geprüft. Frag beim Gemeindeamt nach, ob es einen eigenen Zuschuss gibt.
Dazu kommt die Förderung des Landes Steiermark:
Förderaktion Wärmepumpen — derzeit ausgesetzt
Zuschuss
Art
Zuschuss
Antrag
vor Umsetzung
Stelle
Land Steiermark
Bedingungen
Laut Land Steiermark auf absehbare Zeit keine Landesförderung
Aktuell nicht beantragbar
Auch die Bundesförderung Kesseltausch 2026 ist seit 10.07.2026 ausgeschöpft (neue Mittel 2027), „Sauber Heizen für Alle Steiermark“: Registrierung derzeit nicht möglich. Manche Gemeinden haben eigene Förderungen — lohnt sich, beim Gemeindeamt nachzufragen.
Bund: Die Bundesmittel der Sanierungsoffensive 2026 (Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle") sind ausgeschöpft. Seit 10.07.2026 sind keine neuen Registrierungen oder Anträge mehr möglich; bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet.
Deine Förderungen in Tirol
Land Tirol
bis 9 075 €
Bund
derzeit ausgeschöpft
Die Gemeinden in Tirol haben wir noch nicht einzeln geprüft. Frag beim Gemeindeamt nach, ob es einen eigenen Zuschuss gibt.
EHPA-Gütesiegel, Kältemittel-GWP ≤ 2.000, Listung in der GET-Produktdatenbank
Auslegungs-Vorlauftemperatur bei Luft-Wasser-Wärmepumpen max. 50 °C (siehe unten)
Keine Kombination mit fossilen Energieträgern (Hybridverbot)
Baubewilligung mindestens 10 Jahre zurück; Hauptwohnsitz (keine Ferien-/Zweitwohnsitze)
Antrag bis 18 Monate nach Rechnungslegung möglich. Erdreich-/Grundwasser-WP haben eine höhere Kostenobergrenze — dort bis 9.325 € Grundförderung. Im Neubau gilt statt der Sanierungsrichtlinie die Wohnbauförderungsrichtlinie mit max. 40 °C Auslegungs-Vorlauf. Die zusätzliche TIWAG-Prämie setzt eine Mitgliedschaft im „Netzwerk Wärmepumpe Tirol" voraus und ist daher nicht für jedes Gerät verfügbar. Alternativ zum Einmalzuschuss gibt es einen Annuitätenzuschuss (35 % der Anfangsbelastung).
Bund: Die Bundesmittel der Sanierungsoffensive 2026 (Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle") sind ausgeschöpft. Seit 10.07.2026 sind keine neuen Registrierungen oder Anträge mehr möglich; bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet.
Deine Förderungen in Vorarlberg
Land Vorarlberg
bis 1 500 €
Bund
derzeit ausgeschöpft
Die Gemeinden in Vorarlberg haben wir noch nicht einzeln geprüft. Frag beim Gemeindeamt nach, ob es einen eigenen Zuschuss gibt.
Dazu kommt die Förderung des Landes Vorarlberg:
Richtlinie Heizungstausch 2026
bis 1 500 €
Art
Zuschuss
Antrag
nach Umsetzung
Stelle
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Fachbereich Energie und Klimaschutz
+ 500 € Bonus für Ersatz fossiler Heizung (bereits halbierter Satz für Luft-Wasser-WP (Volltarif 1.000 €))
Bedingungen
Hauptwohnsitz, Privatnutzung, Bestandsgebäude
EHPA-Gütesiegel der Wärmepumpe, Kältemittel-GWP ≤ 2.000
Listung in der GET-Datenbank (die Geräteliste des Landes ist eine GET-Abfrage)
Luft-Wasser-WP: Schallleistungspegel LWAmax laut GET max. 55 dB — bis 60 dB nur mit Herstellererklärung zur Drosselung, Schallschutzhaube oder Innenaufstellung; über 60 dB nicht förderbar
Luft-Wasser-WP: baurechtliche Bewilligung der Gemeinde erforderlich
Wärmemengenzähler + eigener Stromzähler zur Kontrolle der Jahresarbeitszahl
Förderung zusätzlich gedeckelt mit 25 % der förderfähigen Kosten
Keine Vorlauftemperatur-Anforderung des Landes — die 55 °C sind eine Bedingung der Bundesförderung
Antrag bis 6 Monate nach Inbetriebnahme, letztmöglich am 31.12.2026 — die 6-Monats-Frist wird durch dieses Enddatum gekappt. Es gibt keine Vorab-Reservierung und keinen Rechtsanspruch: Ist der Landestopf bei Antragstellung leer, entfällt die Förderung. Landesbudget 2026 ca. 3,6 Mio €, davon laut Land im April 2026 noch rund 2 Mio € offen.
Bund: Die Bundesmittel der Sanierungsoffensive 2026 (Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle") sind ausgeschöpft. Seit 10.07.2026 sind keine neuen Registrierungen oder Anträge mehr möglich; bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet.
Deine Förderungen in Wien
Land Wien
bis 8 000 €
Bund
derzeit ausgeschöpft
In Wien ist die Stadt zugleich das Land. Neben der Förderung der Stadt gibt es keine eigene Gemeindeförderung.
Dazu kommt die Förderung des Landes Wien:
Errichtung/Umstellung Heizanlagen (Stadt Wien)
bis 8 000 €
Art
Zuschuss, 35 % der anerkannten Kosten
Antrag
beides möglich
Stelle
Stadt Wien — Wohnbauförderung, Infopoint Wohnungsverbesserung (MA 50 / MA 25), 1200 Wien, Maria-Restituta-Platz 1
+ 4 000 € Erdwärme, Grundwasser oder Abwärme (Nur für Wärmequelle Geothermie/Grundwasser/Abwärme — nicht für Luft-Wasser-Wärmepumpen)
Bedingungen
Tausch fossile Heizung gegen erneuerbares System — die alte Anlage muss demontiert werden
Die neue Anlage muss alleinige Heizung sein
Zu sanierende Wohnung bzw. Eigenheim ist Hauptwohnsitz
Wärmepumpe muss in der GET-Produktdatenbank gelistet sein
Auslegungs-Vorlauftemperatur max. 40 °C — darüber nur mit ηs-Nachweis (siehe unten)
Einkommensgrenzen nach § 11 WWFSG 1989 (siehe unten)
Keine Eigenleistungen, Pauschalsummen oder reinen Materialkosten
Rechnungen dürfen bei Antragstellung höchstens 6 Monate alt sein — die Förderung kann also auch nach der Umsetzung beantragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch; die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der Budgetmittel.
Bund: Die Bundesmittel der Sanierungsoffensive 2026 (Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle") sind ausgeschöpft. Seit 10.07.2026 sind keine neuen Registrierungen oder Anträge mehr möglich; bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet.
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung in Niederösterreich 2026?
Kein eigenes Direktprogramm für Wärmepumpen (Stand 27. September 2026). Niederösterreich hat keine reine Wärmepumpen-Direktförderung — aber bei umfassender Sanierung gibt es einen Annuitätenzuschuss von 4 % über 10 Jahre. Die Bundesförderung (Kesseltausch, max. 7.500 €) ist 2026 ausgeschöpft — neue Mittel 2027.
Gibt es 2026 noch eine Bundesförderung für den Heizungstausch?
Nein. Die Bundesmittel der Sanierungsoffensive 2026 (Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle") sind ausgeschöpft. Seit 10.07.2026 sind keine neuen Registrierungen oder Anträge mehr möglich; bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet. Für 2027 ist der Rahmen erneut budgetiert.
Muss ich den Antrag vor oder nach dem Einbau stellen?
In Niederösterreich: je nach Programm verschieden. Wohnbauförderung Eigenheimsanierung: beides möglich. „Sauber Heizen für Alle" mit NÖ-Aufstockung: vor Umsetzung.
Wo stelle ich den Antrag in Niederösterreich?
Land NÖ Wohnbauförderstelle, Land NÖ (Registrierung) → KPC (Bundesförderstelle).
Welche Bedingungen gelten für die Förderung in Niederösterreich?
Wohnbauförderung Eigenheimsanierung: Variante MIT Energieausweis: mindestens 40 % Verbesserung des Heizwärmebedarfs (HWB); Heizungstausch auch als Einzelmaßnahme ohne Energieausweis förderbar (25 Basispunkte + Ergänzungspunkte, zusammen max. 50); Kein SCOP-Mindestwert für Heizungs-Wärmepumpen in der Sanierung; Punkte-System: max. 140 Punkte, mit Lagequalität bis 195; anerkannte Kosten max. 78.000 €; Kombinierbar mit Dämmung, PV, Lüftung. „Sauber Heizen für Alle" mit NÖ-Aufstockung: Einkommensgrenze: 1.867 €/Monat netto (1-Personen-Haushalt); Eigentümer Ein-/Zweifamilien-/Reihenhaus, Hauptwohnsitz; Tausch fossiler Heizung gegen WP.
Quelle: www.noe.gv.at,
inhaltlich geprüft am 27. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — verbindlich ist die Förderstelle.
Angebote von Fachbetrieben aus Niederösterreich
Höchstens drei geprüfte Betriebe, kostenlos und unverbindlich. Die Betriebe kennen die Landesförderung und helfen beim Antrag.