Förderung der Gemeinde Maria-Lanzendorf
bis 200 €Bedingungen
- Hauptwohnsitz von mindestens einer Person im Haus
- Neue Anlage, je Maßnahme einmal in zehn Jahren
- Jahresarbeitszahl mindestens 4 oder Gerät aus der Liste der Bundesförderung; Flächenheizung mit höchstens 40 °C Vorlauf
- Abnahme durch einen befugten Betrieb
- Landes- oder Bundesförderung ist keine Voraussetzung
Achtung: Die Nachbargemeinde Lanzendorf hat dieselbe Postleitzahl 2326, aber keine eigene Förderung.
Richtlinie bei der Gemeinde ansehen