Förderung der Gemeinde Hof am Leithaberge
bis 400 €Bedingungen
- Die Wärmepumpe ist die alleinige Heizung
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde; auch Mieter mit Zustimmung des Eigentümers
- Erstmalige Errichtung, je Art einmal in 25 Jahren
- Bestätigung eines Fachbetriebs; bei Erd- oder Wasser-Wärmepumpen die wasserrechtliche Bewilligung, falls nötig
- Keine Förderung für Pool-Wärmepumpen