Gemeinde Schwechat · geprüft am 1. Oktober 2026

Wärmepumpen-Förderung Schwechat 2026

Die Gemeinde Schwechat zahlt für eine neue Wärmepumpe bis zu 600 €. Die Bundesförderung ist 2026 ausgeschöpft.

Isometrische Illustration: Einfamilienhaus mit Wärmepumpe in Schwechat

Das Wichtigste in Kürze

Gemeinde Schwechat
bis 600 €
Land Niederösterreich
kein Direktzuschuss
Bund
derzeit ausgeschöpft
Geprüft
1. Oktober 2026

Ohne Angebot kein Förderantrag. Hol dir Angebote von höchstens drei geprüften Fachbetrieben aus der Region, kostenlos und unverbindlich.

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Förderung der Gemeinde Schwechat

bis 600 €
Höhe
10 % der Investitionskosten, höchstens 600 €
Antrag
bis 12 Monate nach der Schlussrechnung, beim Rathaus Schwechat
Gilt seit
1. Dezember 2023

Bedingungen

  • Nur beim Umstieg von einer fossilen Heizung auf die Wärmepumpe
  • Wärmepumpe mit einer Leistungszahl (COP) von mindestens 3,0
  • Hauptwohnsitz in Schwechat, Rannersdorf, Mannswörth oder Kledering; das Haus liegt in der Gemeinde
  • Neue Anlage, von einem Fachbetrieb errichtet
  • Landes- oder Bundesförderung ist keine Voraussetzung, wird aber bevorzugt, wenn das Budget knapp ist
  • Für mehrere kombinierte Maßnahmen höchstens 1.000 € in drei Jahren
Richtlinie bei der Gemeinde ansehen

Dazu: Förderung des Landes Niederösterreich

kein Direktzuschuss

Das Land Niederösterreich hat derzeit keinen direkten Zuschuss für Wärmepumpen. Alle Bedingungen, Fristen und Zuschläge stehen auf der Landesseite.

Förderung Niederösterreich im Detail

So gehst du vor

  1. Angebote einholen. Lass die Heizlast berechnen und vergleiche Angebote. Ohne Angebot kein Förderantrag.
  2. Einbau durch einen Fachbetrieb. Rechnung, Zahlungsbeleg und Bestätigung des Betriebs aufheben.
  3. Gemeindeförderung beantragen. Bis 12 Monate nach der Schlussrechnung, beim Rathaus Schwechat.
Bund: Die Bundesmittel der Sanierungsoffensive 2026 (Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle") sind ausgeschöpft. Seit 10.07.2026 sind keine neuen Registrierungen oder Anträge mehr möglich; bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet. Was das bedeutet

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung der Gemeinde Schwechat?

10 % der Investitionskosten, höchstens 600 €. Die Richtlinie gilt seit 1. Dezember 2023 (Stand unserer Prüfung: 1. Oktober 2026).

Wann stelle ich den Antrag in Schwechat?

Bis 12 Monate nach der Schlussrechnung, beim Rathaus Schwechat.

Welche Bedingungen gelten in Schwechat?

Nur beim Umstieg von einer fossilen Heizung auf die Wärmepumpe; Wärmepumpe mit einer Leistungszahl (COP) von mindestens 3,0; Hauptwohnsitz in Schwechat, Rannersdorf, Mannswörth oder Kledering; das Haus liegt in der Gemeinde; Neue Anlage, von einem Fachbetrieb errichtet; Landes- oder Bundesförderung ist keine Voraussetzung, wird aber bevorzugt, wenn das Budget knapp ist; Für mehrere kombinierte Maßnahmen höchstens 1.000 € in drei Jahren.

Bekomme ich zusätzlich eine Förderung vom Land Niederösterreich?

Das Land Niederösterreich hat derzeit keinen direkten Zuschuss (kein Direktzuschuss). Details stehen auf der Seite zur Landesförderung.

Quelle: Richtlinie der Gemeinde Schwechat, gültig seit 1. Dezember 2023. Geprüft am 1. Oktober 2026. Verbindlich ist die Gemeinde.

Angebote für Schwechat

Höchstens drei geprüfte Fachbetriebe, kein Pflichtanruf. Nach dem Absenden siehst du sofort deine Einschätzung mit der passenden Förderung.

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