Förderung der Gemeinde Schwechat
bis 600 €Bedingungen
- Nur beim Umstieg von einer fossilen Heizung auf die Wärmepumpe
- Wärmepumpe mit einer Leistungszahl (COP) von mindestens 3,0
- Hauptwohnsitz in Schwechat, Rannersdorf, Mannswörth oder Kledering; das Haus liegt in der Gemeinde
- Neue Anlage, von einem Fachbetrieb errichtet
- Landes- oder Bundesförderung ist keine Voraussetzung, wird aber bevorzugt, wenn das Budget knapp ist
- Für mehrere kombinierte Maßnahmen höchstens 1.000 € in drei Jahren