Gemeinde Prellenkirchen · geprüft am 2. Oktober 2026

Wärmepumpen-Förderung Prellenkirchen 2026

Die Gemeinde Prellenkirchen zahlt 20 % der Förderung von Bund und Land, höchstens 800 € beim Umstieg von Öl oder Gas (von anderen Heizungen höchstens 400 €). Weil Bund und Land derzeit nichts zahlen, kommt im Moment meist kein Gemeindebetrag zustande. Die Bundesförderung ist 2026 ausgeschöpft.

Isometrische Illustration: Einfamilienhaus mit Wärmepumpe zwischen Weingärten, Windräder im Hintergrund

Das Wichtigste in Kürze

Gemeinde Prellenkirchen
derzeit kein Betrag
Land Niederösterreich
kein Direktzuschuss
Bund
derzeit ausgeschöpft
Geprüft
2. Oktober 2026

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Förderung der Gemeinde Prellenkirchen

derzeit kein Betrag
Höhe
20 % der Förderung von Bund und Land, höchstens 800 € beim Umstieg von Öl oder Gas (von anderen Heizungen höchstens 400 €)
Antrag
beim Marktgemeindeamt Prellenkirchen (Hauptplatz 7, Tel. 02145 2202) nach der Zusage von Bund oder Land
Bestätigt
von der Gemeinde am 2. Oktober 2026

Bedingungen

  • Nur beim Umstieg einer bestehenden Heizung auf eine Wärmepumpe, nicht im Neubau
  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde
  • Berechnet als Anteil an der Förderung von Bund und Land — ohne deren Zusage kein Gemeindebetrag

Die Gemeinde zahlt 20 % dessen, was Bund und Land fördern. Die Bundesförderung ist 2026 ausgeschöpft, und Niederösterreich zahlt keinen direkten Zuschuss — derzeit kommt daher meist kein Gemeindebetrag zustande. Vor dem Einbau beim Gemeindeamt nachfragen.

Richtlinie bei der Gemeinde ansehen

Dazu: Förderung des Landes Niederösterreich

kein Direktzuschuss

Das Land Niederösterreich hat derzeit keinen direkten Zuschuss für Wärmepumpen. Alle Bedingungen, Fristen und Zuschläge stehen auf der Landesseite.

Förderung Niederösterreich im Detail

So gehst du vor

  1. Angebote einholen. Lass die Heizlast berechnen und vergleiche Angebote. Ohne Angebot kein Förderantrag.
  2. Einbau durch einen Fachbetrieb. Rechnung, Zahlungsbeleg und Bestätigung des Betriebs aufheben.
  3. Gemeindeförderung beantragen. Beim Marktgemeindeamt Prellenkirchen (Hauptplatz 7, Tel. 02145 2202) nach der Zusage von Bund oder Land.
Bund: Die Bundesmittel der Sanierungsoffensive 2026 (Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle") sind ausgeschöpft. Seit 10.07.2026 sind keine neuen Registrierungen oder Anträge mehr möglich; bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet. Was das bedeutet

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung der Gemeinde Prellenkirchen?

20 % der Förderung von Bund und Land, höchstens 800 € beim Umstieg von Öl oder Gas (von anderen Heizungen höchstens 400 €). Stand unserer Prüfung: 2. Oktober 2026.

Wann stelle ich den Antrag in Prellenkirchen?

Beim Marktgemeindeamt Prellenkirchen (Hauptplatz 7, Tel. 02145 2202) nach der Zusage von Bund oder Land.

Welche Bedingungen gelten in Prellenkirchen?

Nur beim Umstieg einer bestehenden Heizung auf eine Wärmepumpe, nicht im Neubau; Hauptwohnsitz in der Gemeinde; Berechnet als Anteil an der Förderung von Bund und Land — ohne deren Zusage kein Gemeindebetrag.

Bekomme ich zusätzlich eine Förderung vom Land Niederösterreich?

Das Land Niederösterreich hat derzeit keinen direkten Zuschuss (kein Direktzuschuss). Details stehen auf der Seite zur Landesförderung.

Quelle: Förderseite der Gemeinde Prellenkirchen. Geprüft am 2. Oktober 2026, von der Gemeinde bestätigt am 2. Oktober 2026. Verbindlich ist die Gemeinde.

Angebote für Prellenkirchen

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