Gemeinde Hartkirchen · geprüft am 1. Oktober 2026

Wärmepumpen-Förderung Hartkirchen 2026

Die Gemeinde Hartkirchen zahlt für eine neue Wärmepumpe bis zu 300 €, zusätzlich zur Förderung des Landes Oberösterreich von bis zu 1.700 €. Die Bundesförderung ist 2026 ausgeschöpft.

Isometrische Illustration: Einfamilienhaus mit Wärmepumpe im Eferdinger Becken an der Donau

Das Wichtigste in Kürze

Gemeinde Hartkirchen
bis 300 €
Land Oberösterreich
bis 1.700 €
Bund
derzeit ausgeschöpft
Geprüft
1. Oktober 2026

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Förderung der Gemeinde Hartkirchen

bis 300 €
Höhe
50 % der Kosten, höchstens 300 €; das Jahresbudget wird auf alle Anträge aufgeteilt
Antrag
mit Rechnung und Zahlungsbestätigung; Frist jedes Jahr der 31. Oktober, spätere Anträge zählen im Folgejahr
Gilt seit
26. März 2025

Bedingungen

  • Die Wärmepumpe muss vom Land Oberösterreich oder vom Bund gefördert werden oder förderbar sein
  • Andere Förderungen werden von den anrechenbaren Kosten abgezogen
  • Anlage im Gemeindegebiet, Kosten mindestens 200 €
  • Kein Rechtsanspruch
Richtlinie bei der Gemeinde ansehen

Dazu: Förderung des Landes Oberösterreich

bis 1.700 €

Das Land fördert den Umstieg auf eine Wärmepumpe mit bis zu 1.700 €. Antrag: nach Umsetzung. Alle Bedingungen, Fristen und Zuschläge stehen auf der Landesseite.

Förderung Oberösterreich im Detail

So gehst du vor

  1. Angebote einholen. Lass die Heizlast berechnen und vergleiche Angebote. Ohne Angebot kein Förderantrag.
  2. Landesförderung beachten. Antrag beim Land: nach Umsetzung.
  3. Einbau durch einen Fachbetrieb. Rechnung, Zahlungsbeleg und Bestätigung des Betriebs aufheben.
  4. Gemeindeförderung beantragen. Mit Rechnung und Zahlungsbestätigung; Frist jedes Jahr der 31. Oktober, spätere Anträge zählen im Folgejahr.
Bund: Die Bundesmittel der Sanierungsoffensive 2026 (Kesseltausch und „Sauber Heizen für Alle") sind ausgeschöpft. Seit 10.07.2026 sind keine neuen Registrierungen oder Anträge mehr möglich; bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet. Was das bedeutet

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung der Gemeinde Hartkirchen?

50 % der Kosten, höchstens 300 €; das Jahresbudget wird auf alle Anträge aufgeteilt. Die Richtlinie gilt seit 26. März 2025 (Stand unserer Prüfung: 1. Oktober 2026).

Wann stelle ich den Antrag in Hartkirchen?

Mit Rechnung und Zahlungsbestätigung; Frist jedes Jahr der 31. Oktober, spätere Anträge zählen im Folgejahr.

Welche Bedingungen gelten in Hartkirchen?

Die Wärmepumpe muss vom Land Oberösterreich oder vom Bund gefördert werden oder förderbar sein; Andere Förderungen werden von den anrechenbaren Kosten abgezogen; Anlage im Gemeindegebiet, Kosten mindestens 200 €; Kein Rechtsanspruch.

Bekomme ich zusätzlich eine Förderung vom Land Oberösterreich?

Ja, das Land Oberösterreich fördert den Umstieg mit bis zu 1.700 €. Antrag: nach Umsetzung. Die Gemeindeförderung kommt dazu.

Quelle: Richtlinie der Gemeinde Hartkirchen, gültig seit 26. März 2025. Geprüft am 1. Oktober 2026. Verbindlich ist die Gemeinde.

Angebote für Hartkirchen

Höchstens drei geprüfte Fachbetriebe, kein Pflichtanruf. Nach dem Absenden siehst du sofort deine Einschätzung mit der passenden Förderung.

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