Zwei Zahlen, die beide stimmen — und trotzdem verwirren
Ein Prospekt verspricht 35 dB. Die Förderdatenbank führt dasselbe Gerät mit 55 dB. Wer das nebeneinanderlegt, vermutet einen Etikettenschwindel — dabei sind beide Zahlen korrekt. Sie messen nur zwei verschiedene Dinge.
Der Unterschied ist keine Spitzfindigkeit für Akustiker. Er entscheidet in einem Bundesland darüber, ob du Förderung bekommst.
Schallleistung ist das Gerät, Schalldruck ist der Ort
Der Schallleistungspegel (LWA) beschreibt, wie viel Schall das Gerät insgesamt abgibt. Er ist eine Eigenschaft der Maschine, unabhängig davon, wo du stehst. Man kann ihn nicht direkt hören und nicht mit einem Messgerät im Garten nachprüfen — er wird unter genormten Bedingungen ermittelt.
Der Schalldruckpegel (Lp) ist das, was am Ohr ankommt. Er hängt vom Abstand ab, von der Aufstellung, von reflektierenden Wänden. Er wird mit wachsender Entfernung kleiner.
Beide Angaben tragen die Einheit Dezibel, und genau daher kommt die Verwirrung. Wenn ein Datenblatt „35 dB(A)” nennt, steht meist irgendwo klein dabei: in drei oder fünf Metern Abstand. Das ist ein Schalldruck. Die 55 dB in der Datenbank sind eine Schallleistung. Kein Widerspruch, zwei Größen.
Als grobe Faustregel aus der Akustik — sie steht so in keiner der unten genannten Förderquellen: Der Schalldruck in einem Meter Abstand liegt rund 8 dB unter der Schallleistung, und mit jeder Verdopplung des Abstands sinkt er um etwa weitere 6 dB. Wer statt zwei Meter Abstand vier einplant, gewinnt also spürbar — mehr als durch die letzten Dezibel im Datenblatt.
Deshalb lassen sich Prospektangaben nur vergleichen, wenn bei beiden dieselbe Größe und derselbe Abstand steht — sonst vergleicht man Äpfel mit Birnen.
In Vorarlberg entscheidet die Schallleistung über die Förderung
Die meisten Bundesländer knüpfen ihre Förderung an die Effizienz — an die Vorlauftemperatur oder an Kennzahlen wie ηs. Vorarlberg geht einen eigenen Weg und macht den Schall zur Bedingung.
Die Richtlinie Heizungstausch 2026 sagt in § 7 Abs. 2 lit. b, dass der maximale Schallleistungspegel laut GET-Datenbank 55 dB nicht überschreiten darf. Bis 60 dB bleibt eine Anlage nur in drei Fällen förderbar:
- Der Hersteller bestätigt eine Drosselung, die den Wert auf höchstens 55 dB bringt.
- Das Gerät hat eine Schallschutzhaube.
- Die Anlage steht innen, es gibt keine Außeneinheit.
Über 60 dB ist Schluss — solche Luftwärmepumpen sind dort nicht förderbar.
Maßgeblich ist dabei ausdrücklich der Wert aus der GET-Datenbank, nicht die Angabe aus dem Verkaufsgespräch. Die GET-Datenbank ist die österreichische Produktdatenbank für Gebäude-Energie-Technik; für die Bundesförderung und die meisten Landesförderungen muss ein Gerät dort überhaupt erst gelistet sein. Du kannst dort selbst nachsehen, bevor du unterschreibst.
Das ist der praktische Kern: Für die Förderfähigkeit zählt eine Zahl, die im Prospekt oft gar nicht steht.
Zwei Feinheiten, die in der Richtlinie stehen und leicht untergehen:
Der Wert gilt bei Volllast — ohne Abtaubetrieb. Die Richtlinie definiert LWAmax ausdrücklich als Schallleistungspegel bei Volllastbetrieb „ohne Sonderbetriebsphasen wie Abtaubetrieb”. Im Alltag läuft eine gut ausgelegte Wärmepumpe die meiste Zeit weit unter Volllast und ist entsprechend leiser. Beim Abtauen im Winter kann sie dagegen kurzzeitig deutlicher zu hören sein als der Datenblattwert vermuten lässt — dieser Betriebszustand ist in der Zahl schlicht nicht enthalten.
Für Luftwärmepumpen ist in Vorarlberg eine baurechtliche Bewilligung einzuholen, zuständig ist die Gemeinde. Das ist kein Schallgrenzwert, hängt aber praktisch damit zusammen: Im Bewilligungsverfahren wird die Nachbarschaft zum Thema, und dann zählt nicht mehr die Datenbankzahl, sondern was tatsächlich an der Grundstücksgrenze ankommt.
Warum der Aufstellort mehr ausmacht als das Datenblatt
Wenn es um den Nachbarn geht und nicht um die Förderung, kehrt sich das Bild um. Dann zählt der Schalldruck an der Grundstücksgrenze — und der hängt stärker vom Aufstellort ab als von den letzten drei Dezibel im Datenblatt.
Was hilft:
- Abstand. Die wirksamste Maßnahme und die billigste, solange noch nicht gebaut ist.
- Keine Ecken. Zwei zusammenstoßende Wände reflektieren den Schall und können die Wirkung deutlich verstärken.
- Nicht auf Schlafzimmerfenster ausrichten — weder auf eigene noch auf fremde.
- Nachtabsenkung. Viele Geräte können nachts leiser laufen. Beurteilt wird ohnehin meist die Nacht, weil dort die strengeren Richtwerte gelten.
Wie viel beim Nachbarn ankommt, kannst du vorab abschätzen: Unser Schallrechner rechnet aus Schallleistung und Abstand den Schalldruck am Nachbargrundstück und vergleicht ihn mit den Planungsrichtwerten nach ÖNORM S 5021. Das ersetzt keine Beurteilung — verbindlich ist die Bewertung durch Behörde oder Sachverständige nach ÖAL-Richtlinie Nr. 3 — aber es zeigt früh, ob ein geplanter Standort knapp wird.
Was du beim Angebot fragen solltest
Drei Fragen, die zehn Sekunden kosten und später viel Ärger sparen:
- Wie hoch ist der Schallleistungspegel laut GET-Datenbank? Nicht der Prospektwert.
- Passt dieser Wert zur Förderung meines Bundeslandes? In Vorarlberg ist das eine Ausschlussbedingung, anderswo nicht — geprüft gehört es überall.
- Was kommt an der Grundstücksgrenze an, bei diesem konkreten Aufstellort? Ein guter Betrieb rechnet das durch, statt es zu schätzen.
Fehlt eine Antwort, ist das kein Grund zur Sorge um das Gerät — aber ein Grund nachzufragen. Eine Wärmepumpe steht zwanzig Jahre dort, wo sie einmal aufgestellt wurde.
Ein Hinweis zur Einordnung
Wir nennen hier bewusst keine Modelle und keine Marken. Die Werte ändern sich mit jeder Baureihe, und ein Gerät, das in einem Garten unauffällig ist, kann in einem engen Reihenhaus-Hinterhof zum Thema werden. Entscheidend ist nicht, welchen Namen die Maschine trägt, sondern ob Auslegung und Aufstellort zu deinem Grundstück passen — und ob der Wert in der Datenbank zu den Bedingungen deines Bundeslandes passt.
Die Angaben zu Vorarlberg stammen aus der Richtlinie Heizungstausch 2026, die wir für diesen Beitrag am 28. August 2026 im Original nachgelesen haben. Sie ist bis 31. Dezember 2026 befristet — für Anträge gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Fassung. Wer 2027 einreicht, muss also neu nachsehen; ob die Schallgrenze dann unverändert bleibt, ist offen.
Was in deinem Bundesland gilt, steht in der Förderübersicht — dort siehst du bei jedem Land, wann wir zuletzt nachgesehen haben.
AO
Quellen
- Land Vorarlberg — Richtlinie Heizungstausch 2026 (PDF), § 7 Abs. 2 lit. b — abgerufen am 28. August 2026
- GET-Datenbank — Produktdatenbank Gebäude-Energie-Technik — abgerufen am 28. August 2026
- Wärmepumpe Austria — GET-Datenbank und Förderfähigkeit — abgerufen am 28. August 2026
Wir geben Fakten in eigenen Worten wieder und verlinken die Quelle. Verbindlich ist immer die genannte Stelle selbst — Förderbedingungen ändern sich kurzfristig.