← Aktuelles · Dossier Strompreis und Netztarife
Netztarife ab 2027 sind fix: was sich für die Wärmepumpe ändert
Seit 12. Oktober 2026 steht im Bundesgesetzblatt, nach welchen Regeln die Stromnetzbetreiber ab 1. Jänner 2027 abrechnen. Die E-Control hat die Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) als BGBl. II Nr. 299/2026 veröffentlicht. Für dich als Wärmepumpenbesitzer heißt das: Künftig zählt nicht nur, wie viele Kilowattstunden du über das Jahr beziehst, sondern auch, wie hoch deine Leistungsspitze im Monat ausfällt. Die konkreten Preise kommen erst mit der Tarifverordnung, das Modell selbst ist jetzt aber beschlossen.
Was die Verordnung regelt
Das Netznutzungsentgelt setzt sich aus einem Leistungspreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Leistungsanteil soll laut Verordnung schrittweise mehr Gewicht bekommen. Maßgeblich für den Leistungspreis ist der höchste Viertelstundenwert, den dein Zähler im jeweiligen Monat misst.
Für Haushalte im Niederspannungsnetz (Netzebene 7) gibt es zwei Preisstufen: eine für den Teil der Leistung bis 10 kW und eine für alles darüber. Verrechnet werden mindestens 2 kW. Bis 30. November 2027 gilt allerdings eine Übergangsphase mit einem einheitlichen Monatsleistungspreis, und dieser Zeitraum kann per Verordnung noch verschoben werden.
Günstigere Zeitfenster
Von April bis September gibt es zwischen 10 und 16 Uhr einen günstigeren Sommer-Arbeitspreis (SNAP). Neu ist das Winterfenster (WiNAP): von Oktober bis März jeweils von 23 bis 5 Uhr. Wichtig für die Heizsaison: Der WiNAP gilt erst ab 1. Oktober 2027, im kommenden Winter also noch nicht. Beide Fenster setzen voraus, dass dein Zähler Viertelstundenwerte liefert.
Wer schon angeschlossen ist
Für Anschlüsse im Haushaltsnetz, die vor 2027 errichtet wurden, setzt der Netzbetreiber den höchsten von drei Werten an: 10 kW, die bis Ende 2026 vertraglich vereinbarte Leistung oder den Mittelwert der zwei höchsten Monatsspitzen aus 2026.
Hast du für die Wärmepumpe einen eigenen unterbrechbaren Anschluss, bleibt eine Sonderregel: Für solche Anschlüsse legt die Tarifverordnung eigene Preise fest, das reguläre Modell gilt für sie erst ab 1. Jänner 2030.
Flexible Entnahme als Option
Wer sich verpflichtet, bei hoher Netzlast einen Teil der Leistung zu drosseln, kann einen eigenen, günstigeren Leistungspreis bekommen. Gedrosselt wird um mindestens 4 kW, im Haushaltsnetz in zwei festgelegten Zeiträumen von je zwei Stunden pro Tag. Der Netzbetreiber muss das auf Wunsch anbieten, spätestens ab 1. Oktober 2027. Die Vereinbarung läuft grundsätzlich zehn Jahre. Für eine Wärmepumpe mit gut gedämmtem Haus oder Pufferspeicher kann das passen, weil kurze Pausen kaum auffallen.
Was du jetzt tun kannst
- Prüf, ob dein Zähler bereits Viertelstundenwerte überträgt. Ohne diese Daten gibt es weder SNAP noch WiNAP.
- Sieh dir im Netzbetreiber-Portal an, wie hoch deine Leistungsspitzen sind. Läuft der Heizstab gleichzeitig mit E-Auto-Ladung und Herd, treibt das die Spitze.
- Wenn du einen unterbrechbaren Wärmepumpentarif hast, behalte ihn vorerst. Bis 2030 gelten dafür eigene Preise.
- Warte die Tarifverordnung mit den Preisen ab, bevor du deinen Betrieb umstellst. Mit dem Rechner kannst du deinen Jahresverbrauch grob abschätzen.
Sobald die Preise veröffentlicht sind, rechnen wir nach, was das für typische Einfamilienhäuser bedeutet.
AO
Quellen
- Der Standard: Neue Stromnetztarife ab 2027 — abgerufen am 13. Oktober 2026
- BGBl. II Nr. 299/2026: Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) — abgerufen am 13. Oktober 2026
Wir geben Fakten in eigenen Worten wieder und verlinken die Quelle. Verbindlich ist immer die genannte Stelle selbst — Förderbedingungen ändern sich kurzfristig.