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Neue Netzentgelte 2027: Was ändert sich für die Wärmepumpe?
Werden die neuen Netzentgelte die Wärmepumpe teurer machen? Diese Frage taucht in Foren gerade oft auf, meist zusammen mit den Kürzeln SNAP und WiNAP. Der Hintergrund: Ab 1. Jänner 2027 berechnen die Stromnetzbetreiber in Österreich das Netzentgelt nach neuen Grundsätzen. Die E-Control hat dazu im Sommer einen Entwurf der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) in Begutachtung geschickt. Cent-Beträge stehen darin noch keine, die folgen mit der Tarifverordnung. Die Struktur ist aber erkennbar, und sie betrifft Haushalte mit Wärmepumpe mehr als andere. Im Winter ist die Wärmepumpe meist der größte Stromverbraucher im Haus.
Die kurze Antwort
Mehr zahlen wird vor allem, wer kurzzeitig viel Leistung aus dem Netz zieht. Eine gut eingestellte Wärmepumpe, die gleichmäßig durchläuft, passt gut zum neuen Modell. Ob die Rechnung unterm Strich steigt oder sinkt, lässt sich erst sagen, wenn die Tarife feststehen.
Was sich laut Entwurf ändert
Die Leistungsspitze kostet mit. Das Netznutzungsentgelt besteht künftig aus einem Leistungspreis und einem Arbeitspreis. Für den Leistungspreis zählt je Kalendermonat der höchste gemessene Viertelstundenwert. Auf Netzebene 7, der Niederspannung, sind zwei Preise vorgesehen: einer für den Anteil bis 10 kW und einer für alles darüber. Verrechnet werden mindestens 20 Prozent der vereinbarten Leistung, auf jeden Fall aber 2 kW.
Bestehende Hausanschlüsse: Für Anschlüsse, die vor 2027 errichtet oder vertraglich vereinbart wurden, gilt bei der Entgeltberechnung eine Leistung von 10 kW als vereinbart. Ausgenommen sind Anschlüsse, deren Leistung schon vorher höher war.
Günstigere Zeitfenster: Im Winterhalbjahr, vom 1. Oktober bis 31. März, soll zwischen 22 und 4 Uhr ein eigener niedriger Arbeitspreis gelten, der Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP). Im Sommerhalbjahr, vom 1. April bis 30. September, gibt es einen solchen Preis zwischen 10 und 16 Uhr (SNAP). Beides setzt voraus, dass dein Zähler Viertelstundenwerte erfasst und der Netzbetreiber sie auslesen kann.
Unterbrechbare Tarife und flexible Entnahme: Wer heute einen unterbrechbaren Netzanschluss hat, etwa einen eigenen Zähler für die Wärmepumpe, bekommt laut Entwurf eine Übergangsregel mit eigenen Preisen. Ab 1. Jänner 2030 soll dann das reguläre Entgelt gelten. Neu ist die flexible Entnahme: Du räumst dem Netzbetreiber das Recht ein, deine Leistung an bis zu zwei Zeiträumen pro Tag von je höchstens vier Stunden zu drosseln, im Extremfall ganz. Dafür sinkt der Leistungspreis. Auf deinen Wunsch muss der Netzbetreiber so eine Vereinbarung abschließen. Sie läuft grundsätzlich zehn Jahre, ordentlich kündigen kannst du trotzdem.
Was das für die Wärmepumpe heißt
Das neue Modell belohnt einen ruhigen Lastverlauf. Eine richtig dimensionierte, drehzahlgeregelte Wärmepumpe verteilt ihre Leistung über viele Stunden. Teuer werden die Momente, in denen mehrere große Verbraucher zusammenfallen: Heizstab, Herd, Wallbox und Warmwasserbereitung in derselben Viertelstunde.
Besonders der Heizstab verdient einen genauen Blick. Er heizt ohne Umweltwärme und hebt zugleich die Monatsspitze an. Wenn er an kalten Tagen öfter mitläuft als nötig, zahlst du künftig doppelt.
Das Nachtfenster im Winter kann helfen, wenn sich Wärme speichern lässt, etwa im Warmwasserspeicher oder in einer trägen Fußbodenheizung. Ganz umsonst ist das nicht: Nachts ist es kälter, die Wärmepumpe arbeitet dann etwas weniger effizient. Ob sich das Verschieben lohnt, hängt vom Abstand zwischen den Preisen ab, und den kennen wir erst mit der Tarifverordnung. Im Sommer passt das Mittagsfenster gut zur Warmwasserbereitung, besonders mit eigener PV-Anlage.
Was du jetzt tun kannst
- Zähler klären: Frag deinen Netzbetreiber, ob dein Smart Meter Viertelstundenwerte überträgt. Ohne diese Werte kommst du nicht in die günstigen Zeitfenster.
- Spitzen ansehen: Viele Netzbetreiber zeigen im Kundenportal deinen Verbrauch im Tagesverlauf. Schau, wann deine höchsten Werte auftreten.
- Heizstab prüfen: Lass mit deinem Installateur prüfen, ab welcher Außentemperatur der Heizstab zuschaltet und ob die Einstellung zur Heizlast passt.
- Unterbrechbaren Zähler durchrechnen: Wenn deine Wärmepumpe heute über einen eigenen, unterbrechbaren Tarif läuft, frag nach, was ab 2027 für dich gilt und ob die flexible Entnahme günstiger wäre.
- Neu planen mit Augenmaß: Eine überdimensionierte Anlage bringt höhere Spitzen und schlechtere Effizienz. Eine erste Abschätzung liefert unser Rechner.
Wir greifen das Thema wieder auf, sobald die E-Control die Tarife für 2027 veröffentlicht. Wenn du konkret planst, kannst du über unsere Anfrage Angebote von Fachbetrieben einholen.
AO
Dieser Beitrag ordnet ein Thema ein, über das gerade viele sprechen. Er gibt unsere Einschätzung wieder und ist keine Nachricht. Wir denken das Thema weiter und ergänzen den Beitrag, wenn sich etwas Neues ergibt.
Quellen
- E-Control: Entwurf der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) samt Erläuterungen — abgerufen am 12. Oktober 2026
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