Partnerbedingungen

Diese Bedingungen gelten für Fachbetriebe, die über meine-waermepumpe.at Anfragen erhalten. Für Interessentinnen und Interessenten gelten die Nutzungsbedingungen. Stand: 26. August 2026 (Fassung 2026-08-26a).

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Betreiber des Portals ist Westech Solar e.U., Wienersdorfer Straße 20-24 M37, 2514 Traiskirchen („wir"). Diese Bedingungen gelten für Unternehmen, die als Partnerbetrieb in unser Netz aufgenommen werden („du"). Der Vertrag kommt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des UGB zustande; ein Rücktrittsrecht für Verbraucher nach dem FAGG besteht deshalb nicht.

§ 2 Gegenstand

Wir stellen dir einen Zugang zu unserem Partnerbereich zur Verfügung. Dort siehst du Anfragen aus deinem Einsatzgebiet und kannst sie annehmen. Mit der Annahme erhältst du die Kontaktdaten der interessierten Person, um ihr ein Angebot zu legen.

Wir schulden keine bestimmte Anzahl von Anfragen und keine bestimmte Qualität. Wie viele Anfragen entstehen, hängt von der Nachfrage ab. Ein Anspruch auf eine Mindestzahl besteht auch dann nicht, wenn ein Entgelt vereinbart ist.

§ 3 Aufnahme in das Netz

Über die Aufnahme entscheiden wir. Vor der Freischaltung prüfen wir Gewerbeberechtigung sowie UID- beziehungsweise Firmenbuchnummer. Änderungen dieser Angaben teilst du uns unverzüglich mit.

Für aufrechten Haftpflichtversicherungsschutz bist du selbst verantwortlich. Wir prüfen ihn nicht und erheben dazu keine Angaben.

Den Zugang löst du selbst ein, indem du ein Passwort vergibst. Wir setzen für niemanden ein Passwort — auch nicht zum Anfang.

§ 4 Stufen und Entgelte

Alle Beträge verstehen sich inklusive 20 % Umsatzsteuer.

StufeGrundgebührAnfragen im Monatdarüber hinausVorsprung
Basis 20 € / Monat mindestens 3 (gewichtet, siehe § 6) 10 € je zusätzlicher Anfrage, im Voraus gekauft
Exklusiv keine unbegrenzt 48 Stunden, dazu Gebietsschutz

Die Stufe Exklusiv setzt eine gesonderte Vereinbarung voraus. Sie ersetzt die Grundgebühr durch eine Abnahmevereinbarung; entfällt deren Grundlage, wechselst du zur Stufe Basis zurück.

Kostenpflichtige Anfragen entstehen nie ungefragt. Ist dein Kontingent aufgebraucht, kannst du keine weitere Anfrage annehmen. Du kannst dann im Partnerbereich zusätzliches Kontingent kaufen — 10 € je Einheit, im Voraus. Es wird dir also nie etwas nachträglich in Rechnung gestellt, das du nicht vorher ausgewählt hast.

Die beiden Kontingente verhalten sich unterschiedlich, und das ist Absicht:

  • Das monatliche Kontingent aus der Grundgebühr ist eine Obergrenze pro Kalendermonat, kein Guthaben. Am Monatsersten beginnt es neu; nicht genutzte Einheiten verfallen.
  • Gekauftes Kontingent verfällt nicht. Es bleibt liegen, bis es verbraucht ist, und wird erst herangezogen, wenn dein monatliches Kontingent aufgebraucht ist. Eine Auszahlung nicht verbrauchter Einheiten gibt es nicht. Bei einer berechtigten Beanstandung bekommst du die verbrauchten Einheiten zurück — als Einheiten, nicht als Geld (§ 13).
  • Gesponsertes Kontingent verfällt. Ein Hersteller kann Kontingent für dich bezahlen und dir zuteilen. Jede Zuteilung hat ein Ablaufdatum, das dir im Partnerbereich angezeigt wird. Was am Stichtag nicht verbraucht ist, verfällt — eine Auszahlung oder Verlängerung gibt es nicht. Kosten entstehen dir dadurch keine.

Gesponsertes Kontingent wird zuerst verbraucht, und zwar in der Reihenfolge der Ablaufdaten: die Zuteilung, die am nächsten ausläuft, zuerst. Erst wenn keine gültige Zuteilung mehr offen ist, greifen dein monatliches und danach dein gekauftes Kontingent. So verfällt dir nichts, solange du Anfragen annimmst. Jede Abbuchung steht einzeln in deiner Guthabenliste, mit Angabe des Topfes, aus dem sie stammt (§ 6).

Ein Hersteller, der für dich bezahlt, bekommt dadurch keinen Einblick in deine Anfragen — weder wie viele du erhältst noch welche noch wie viele du annimmst. Er sieht ausschließlich, was er gekauft und wem er es zugeteilt hat. Und er erhält dadurch keinen Einfluss darauf, welche Anfragen dich erreichen oder wann: Gesponsertes Kontingent verleiht keinen Vorsprung (§ 7). Es bestimmt allein, wie viele Anfragen du bearbeiten kannst.

§ 5 Testphase, Laufzeit und Kündigung

  • 30 Tage kostenfrei. Die Frist beginnt, sobald du dein Zahlungsmittel hinterlegst. In dieser Zeit stehen dir alle Funktionen der Stufe Basis offen, und es wird nichts abgebucht.
  • Ohne hinterlegtes Zahlungsmittel bekommst du keine Anfragen. Du kannst dich anmelden und dich umsehen, aber der Pool bleibt leer, bis die Testphase läuft. Es wird dir dabei zu keinem Zeitpunkt etwas berechnet.
  • Die 30 Tage gibt es einmal je Betrieb. Wer kündigt und später zurückkommt, startet ohne Testphase.
  • Kündigung während der Testphase ist jederzeit möglich, wirkt sofort und kostet nichts. Du kündigst im Partnerbereich; eine Mitteilung an uns ist nicht nötig.
  • Kündigst du nicht, geht die Testphase in ein Monatsabo über und wird ab dem 31. Tag verrechnet. Wir erinnern dich drei Tage vorher per E-Mail.
  • Danach monatlich kündbar zum Ende des laufenden Monats. Eine anteilige Rückerstattung gibt es nicht; dein Zugang bleibt bis zum Monatsende bestehen.

Bereits angenommene Anfragen bleiben nach einer Kündigung so lange abrufbar, wie du sie zur Bearbeitung brauchst — die Pflichten aus § 9 gelten dabei weiter.

§ 6 Wie das Kontingent gezählt wird

Nicht jede Anfrage zählt gleich. Gewichtet wird nach der erkennbaren Kaufabsicht, nicht nach der technischen Schwierigkeit — ein altes Haus mit Radiatoren ist kein schlechter Auftrag.

Zählt alswenn
1,0die Person entscheidungsbefugt ist, die Umsetzung innerhalb von sechs Monaten geplant ist und eine Telefonnummer vorliegt
0,5genau eine dieser drei Bedingungen fehlt
0,0zwei oder mehr fehlen

Deshalb bekommst du in manchen Monaten mehr als drei Anfragen: Schwache zählen halb oder gar nicht. Bei jeder einzelnen Anfrage steht im Portal, wie sie gewichtet ist und warum, und dein Kontingentstand ist jederzeit Posten für Posten nachlesbar. Zu jedem Posten steht dabei, aus welchem Topf er stammt — monatliches, gekauftes oder gesponsertes Kontingent (§ 4). Verteilt sich eine Anfrage auf zwei Töpfe, siehst du zwei Posten.

§ 7 Vorsprung und Gebietsschutz

Auf der Stufe Exklusiv siehst du neue Anfragen 48 Stunden früher als andere Betriebe. Vor Ablauf dieser Zeit ist die Anfrage für die übrigen Betriebe nicht sichtbar.

Vorsprung ist nicht käuflich. Er hängt allein an einer Abnahmevereinbarung, nicht daran, wer für dein Kontingent bezahlt hat. Wenn dir ein Hersteller Kontingent schenkt, bekommst du dadurch mehr Anfragen — aber keine früher.

Gebietsschutz gibt es nur auf der Stufe Exklusiv und nur für ausdrücklich vereinbarte Gebiete. In einem geschützten Gebiet erhältst du Anfragen als einziger Betrieb.

§ 8 Annahme einer Anfrage

Eine Anfrage können höchstens drei Betriebe annehmen; danach ist sie vergeben. Vor der Annahme siehst du sie ohne Namen, Adresse, Kontaktdaten und ohne den Freitext der interessierten Person.

Die Annahme ist verbindlich und lässt sich nicht zurücknehmen. Sie wird auf dein Kontingent angerechnet, und ein etwaiger Preis ist ab diesem Moment fixiert — spätere Änderungen an Preisen oder Stufen wirken nicht zurück.

§ 9 Was du mit den Kundendaten tun darfst — und was nicht

Das ist die wichtigste Bestimmung dieses Dokuments. Die interessierte Person hat eingewilligt, dass ihre Angaben an bis zu drei Fachbetriebe weitergegeben werden, damit diese ihr ein Angebot legen. Diese Einwilligung deckt nichts anderes.

  • Zweckbindung: Du verwendest die Kontaktdaten ausschließlich, um für dieses konkrete Projekt ein Angebot zu legen und es abzuwickeln.
  • Keine sonstige Werbung: Newsletter, Nachfassaktionen zu anderen Produkten oder die Aufnahme in einen Verteiler sind ausgeschlossen — auch nach einem erfolgreichen Auftrag, solange die Person nicht gesondert eingewilligt hat.
  • Keine Weitergabe: Du gibst die Daten nicht an Dritte weiter, insbesondere nicht an andere Betriebe, Adresshändler oder Lieferanten. Zulässig sind ausschließlich deine eigenen Auftragsverarbeiter.
  • Löschung: Kommt kein Auftrag zustande, löschst du die Kontaktdaten spätestens drei Monate nach dem letzten Kontakt. Kommt ein Auftrag zustande, gelten deine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Datenschutzrechtlich bist du für diese Verarbeitung eigener Verantwortlicher, nicht unser Auftragsverarbeiter. Ein Verstoß gegen diesen Paragrafen berechtigt uns zur sofortigen Sperre.

§ 10 Reaktionsfrist

Wer eine Anfrage annimmt, meldet sich innerhalb von 48 Stunden bei der interessierten Person und hält den Kontaktversuch im Portal fest. Das Portal versendet selbst nichts — es dokumentiert nur.

Angenommene Anfragen ohne dokumentierte Reaktion werden uns angezeigt. Wiederholt ausbleibende Reaktion berechtigt uns, dein Kontingent zu kürzen oder den Zugang zu sperren. Der Grund ist einfach: Jede unbearbeitete Anfrage ist ein gebrochenes Versprechen gegenüber jemandem, dem wir drei Angebote zugesagt haben.

§ 11 Rückzug einer Anfrage

Wir können eine Anfrage zurückziehen, wenn die interessierte Person ihre Einwilligung widerruft oder sich die Anfrage als Fälschung oder Dublette herausstellt. Die Anfrage verschwindet dann aus deinen Ansichten. Hattest du sie bereits angenommen, informieren wir dich und du stellst den Kontakt ein. Hat sie Kontingent verbraucht, bekommst du es als Kontingent zurück — die Einheiten stehen dir sofort wieder zur Verfügung.

§ 12 Zahlung

Die Grundgebühr wird monatlich über unseren Zahlungsdienstleister Stripe abgerechnet. Zusätzliches Kontingent bezahlst du beim Kauf, ebenfalls über Stripe. Zulässige Zahlungsmittel sind Kreditkarte und SEPA-Lastschrift. Deine Zahlungsdaten liegen bei Stripe, nicht bei uns. Die Rechnung stellt Stripe in unserem Namen aus.

Scheitert eine Abbuchung, versucht Stripe es erneut und informiert dich. Bleibt die Zahlung aus, bekommst du keine neuen Anfragen mehr, bis sie ausgeglichen ist. Bereits angenommene Anfragen bleiben in vollem Umfang bearbeitbar — sie sind mit dem laufenden Monat bezahlt.

§ 13 Beanstandung bezahlter Anfragen

Eine Anfrage, die dein gekauftes Kontingent verbraucht hat, kannst du innerhalb von sieben Tagen nach der Annahme beanstanden, wenn die Kontaktdaten nachweislich unbrauchbar sind — etwa weil die Telefonnummer nicht existiert, die Person die Anfrage bestreitet oder es sich um eine Dublette handelt. Melde dich dafür bei uns: office@westech-solar.at oder +43 660 120 91 09.

Zurück kommen Einheiten, kein Geld. Geben wir der Beanstandung statt, schreiben wir dir die verbrauchten Einheiten wieder gut; sie stehen dir sofort wieder zur Verfügung. Eine Auszahlung gibt es nicht — du hast Kontingent gekauft, und Kontingent bekommst du zurück. Über die Gutschrift entscheiden wir.

Zurückgegebene Einheiten verfallen nicht, auch dann nicht, wenn die beanstandete Anfrage ursprünglich gesponsertes Kontingent verbraucht hat. Sie kommen ohne Frist zurück. Du hast die Beanstandung nicht zu verantworten — eine Frist, die du nicht verursacht hast, würden wir dir nicht mitgeben.

Dass ein Angebot nicht angenommen wird oder der Auftrag an einen Mitbewerber geht, ist kein Beanstandungsgrund. Anfragen aus deinem monatlichen Kontingent sind von der Beanstandung ausgenommen — sie kosten dich Zeit, aber kein Geld, und das monatliche Kontingent beginnt ohnehin am Ersten neu.

§ 14 Pausieren und Sperren

Du kannst deinen Betrieb pausieren lassen, etwa im Urlaub oder bei Auslastung. Pausiert bedeutet: keine neuen Anfragen, laufende bleiben bearbeitbar. Die Grundgebühr läuft in dieser Zeit weiter — pausieren ist keine Kündigung.

Wir sperren einen Zugang bei Verstößen gegen § 9 oder bei fehlendem Versicherungsschutz. Eine Sperre wirkt sofort; offene, noch nicht angenommene Anfragen verfallen. Ausbleibende Zahlung führt nicht zur Sperre — dort greift die Regelung aus § 12, und angenommene Anfragen bleiben bearbeitbar.

§ 15 Verfügbarkeit

Wir bemühen uns um einen durchgehenden Betrieb, schulden aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsfenster und Störungen können den Zugang vorübergehend einschränken.

§ 16 Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du dich regelmäßig verlassen darfst — und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für entgangenen Gewinn und Folgeschäden haften wir gegenüber Unternehmern nicht.

Eine zwingende gesetzliche Haftung bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt, ebenso die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Wir haften nicht dafür, dass eine Anfrage zu einem Auftrag führt, und nicht für Richtigkeit oder Ernsthaftigkeit der Angaben der interessierten Person. Der Vertrag über Planung, Lieferung und Montage kommt ausschließlich zwischen dir und ihr zustande.

§ 17 Änderungen dieser Bedingungen

Wir ändern diese Bedingungen nicht über deinen Kopf hinweg. Eine geänderte Fassung gilt für dich erst, wenn du ihr zustimmst. Schweigen genügt dafür nicht.

Ändern wir etwas, teilen wir es dir mindestens vier Wochen vorher per E-Mail mit und nennen dabei, was sich ändert. Beim nächsten Anmelden im Partnerbereich legen wir dir die neue Fassung vor; zustimmen kostet einen Klick. Wir halten fest, welcher Fassung du wann zugestimmt hast — du kannst das jederzeit bei uns erfragen.

Stimmst du nicht zu, gilt für dich die Fassung weiter, der du zuletzt zugestimmt hast. Es passiert also nichts, solange du dich nicht entscheidest, und du verlierst keine Anfragen. Angenommene Anfragen bearbeitest du unverändert weiter.

Wollen wir eine Änderung durchsetzen, der du nicht zustimmst, bleibt uns die ordentliche Kündigung nach § 5 — zum Ende des laufenden Monats. Umgekehrt kannst du ebenso kündigen, wenn dir eine Änderung nicht passt.

§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für 2514 Traiskirchen sachlich zuständige Gericht.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Fragen dazu? Schreib an office@westech-solar.at oder ruf an: +43 660 120 91 09.