Angebot prüfen: Was drinstehen muss, bevor du zusagst
Ein Wärmepumpen-Angebot zu beurteilen ist schwer, wenn man keinen Vergleich hat. Es gibt aber eine Abkürzung, die kaum jemand nutzt: Die Förderformulare verraten, worauf es ankommt.
Sie fragen genau die Angaben ab, die später über Förderfähigkeit und Effizienz entscheiden. Wer sie kennt, hat eine Prüfliste, die nicht von Verkaufsargumenten abhängt.
Was das Förderformular wissen will
Das technische Datenblatt für Wärmepumpen in Oberösterreich verlangt unter anderem:
- Hersteller und Typenbezeichnung
- ID-Nummer aus der Produktdatenbank GET
- Wärmeleistung in kW — laut Energy Label beziehungsweise Produktdatenbank
- Auslegungstemperatur des Wärmeabgabesystems — ausdrücklich als „max. Heizungs- Vorlauftemperatur”
- Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ηs)
- GWP-Wert des Kältemittels
- Bestätigung über die ordnungsgemäße Inbetriebnahme
Dazu kommt die Bestätigung, dass ein Wärmemengenzähler sowie ein eigener Stromzähler vorhanden sind — zur Kontrolle der Effizienz der Anlage. Vorarlberg verlangt dieselben zwei Zähler in seiner Richtlinie.
Wenn dein Angebot diese Punkte nicht hergibt, wird es beim Förderantrag eng — und du kannst die Anlage auch selbst nicht beurteilen.
Die Checkliste
Zum Gerät
- Hersteller, genaue Typenbezeichnung, GET-ID
- Wärmeleistung in kW, und zwar bei welcher Betriebsbedingung
- Kältemittel und GWP-Wert
- Schallleistungspegel — relevant für Nachbarn und in Vorarlberg für die Förderung
Zur Auslegung
- Liegt eine Heizlastberechnung bei? Das ist der wichtigste Punkt der ganzen Liste. Ohne sie ist die Gerätegröße geraten.
- Auf welche Auslegungstemperatur ist gerechnet?
- Wie ist die Warmwasserbereitung gelöst, und geht sie zulasten der Heizeffizienz?
Zum Umfang
- Hydraulischer Abgleich — als eigene Position, nicht als Floskel
- Wärmemengenzähler und Stromzähler
- Demontage und Entsorgung der Altanlage
- Elektrische Anbindung, gegebenenfalls Zählerkasten
- Inbetriebnahme, Einregulierung, Einschulung
- Bewilligungen: Wer holt sie ein, wer zahlt sie?
Zur Abwicklung
- Wer stellt die Förderanträge — du oder der Betrieb?
- Zeitplan bis zur Inbetriebnahme, verbindlich oder unverbindlich?
- Gewährleistung, Wartungsintervalle, Erreichbarkeit im Störfall
Drei Warnzeichen
Kein Wort zur Heizlast. Ein Angebot, das die Gerätegröße nennt, aber nicht, woher sie kommt, ist eine Schätzung. Zu große Wärmepumpen takten, verschleißen schneller und verbrauchen mehr — das Problem sieht man erst nach dem ersten Winter.
Der hydraulische Abgleich fehlt oder steht als Sammelposition. Er ist der billigste Hebel für Effizienz und ohne ihn läuft die Anlage mit unnötig hoher Vorlauftemperatur. Fehlt die Position, frag nach.
Auffällig runde Pauschalen ohne Aufstellung. Nicht weil Pauschalen schlecht wären, sondern weil du sonst nicht vergleichen kannst, was drin ist und was nachträglich dazukommt.
Was du selbst nachschlagen kannst
Sobald ein konkretes Modell im Angebot steht, kannst du es in der GET-Datenbank nachschlagen. Dort stehen die Werte, die die Förderstelle heranzieht — unabhängig davon, was im Prospekt steht. Fünf Minuten, und du weißt, ob Angebot und Datenbank zusammenpassen.
Was die Anlage darüber hinaus erfüllen muss, steht im Beitrag über förderfähige Geräte.
Und wenn du nicht weiterkommst?
Ein Angebot mit einem zweiten zu vergleichen bringt mehr als jede Checkliste. Über unser Formular rechnen bis zu drei Fachbetriebe dein Vorhaben kostenlos durch — und wo drei Angebote auseinanderlaufen, weißt du, wo du nachfragen musst.
AO
Quellen
- Land Oberösterreich — Technisches Datenblatt Wärmepumpe UWD-US/E-73a (PDF) — abgerufen am 28. August 2026
- Land Vorarlberg — Richtlinie Heizungstausch 2026 (PDF), § 7 Abs. 2 — abgerufen am 28. August 2026
- GET-Datenbank — Produktdatenbank Gebäude-Energie-Technik — abgerufen am 28. August 2026
Wir geben Fakten in eigenen Worten wieder und verlinken die Quelle. Förder- und Rechtsangaben ändern sich kurzfristig — verbindlich ist immer die genannte Stelle.