Was dein Gerät können muss, damit es gefördert wird
Ein Angebot liegt auf dem Tisch, der Preis passt, der Termin auch. Ob das Gerät förderfähig ist, stellt sich oft erst beim Antrag heraus — und dann ist es unangenehm.
Dabei lässt sich das vorher prüfen. Die österreichischen Förderrichtlinien unterscheiden sich in Beträgen und Fristen erheblich, aber drei Anforderungen tauchen fast überall auf. Wer die kennt, kann ein Angebot in fünf Minuten selbst gegenprüfen.
1. Das EHPA-Gütesiegel
Beide unten zitierten Richtlinien verlangen die „Einhaltung der EHPA-Gütesiegelkriterien”, und beide fügen denselben Zusatz an: bestätigt durch ein unabhängiges Prüfinstitut.
Das EHPA-Gütesiegel ist ein europäisches Qualitätszeichen für elektrisch betriebene Wärmepumpen. Dahinter stehen Mindestwerte für Effizienz, Anforderungen an Dokumentation und Kundendienst sowie geprüfte Messwerte — geprüft eben nicht vom Hersteller selbst.
Für dich heißt das: Die Frage lautet nicht „ist das ein gutes Gerät”, sondern schlicht „hat es das Siegel”. Ohne Siegel ist die Diskussion über alles Weitere hinfällig.
2. Das Kältemittel und sein Treibhauspotential
Beide Richtlinien setzen dieselbe Grenze: Das eingesetzte Kältemittel darf ein GWP von 2.000 nicht überschreiten — Tirol präzisiert „entsprechend 5. IPCC Sachstandbericht”.
GWP steht für Global Warming Potential und beschreibt, wie stark ein Stoff als Treibhausgas wirkt, verglichen mit CO₂. Ein GWP von 2.000 bedeutet: Ein Kilogramm dieses Stoffs wirkt wie zwei Tonnen CO₂, falls es entweicht.
Praktisch ist diese Hürde für neue Geräte selten ein Problem — der Markt hat sich stark auf Kältemittel mit niedrigem GWP verschoben, allen voran Propan (R290) mit einem Wert im einstelligen Bereich. Relevant wird die Grenze bei älteren Lagergeräten und bei Angeboten, die auffällig günstig sind.
Frag im Zweifel nach dem Kältemittel und lass dir den GWP-Wert nennen. Er steht im Datenblatt, und in Oberösterreich wird er im Förderformular ausdrücklich abgefragt.
3. Die GET-Produktdatenbank
Das ist der praktischste Punkt, weil du ihn selbst nachschlagen kannst.
Die GET-Datenbank ist die österreichische Produktdatenbank für Gebäude-Energie-Technik. Tirol formuliert ihre Rolle deutlich: Für die Überprüfung der technischen Anforderungen dient „grundsätzlich die Produktdeklaration auf der Produktdatenbank GET”.
Was das bedeutet: Nicht das Verkaufsgespräch entscheidet, sondern der Eintrag in der Datenbank. Dort stehen die Werte, die die Förderstelle heranzieht — Leistung, Effizienz, Schallleistungspegel, Kältemittel.
Wenn dir ein konkretes Modell angeboten wird, schlag es dort nach, bevor du unterschreibst. Steht es nicht drin, ist das kein Beweis für ein schlechtes Gerät — wohl aber ein Grund, vor der Unterschrift zu klären, wie der Nachweis sonst geführt werden soll.
Was einzelne Länder zusätzlich verlangen
Über diesen gemeinsamen Kern hinaus wird es länderspezifisch. Zwei Beispiele aus den geprüften Richtlinien:
Vorarlberg verlangt zusätzlich Messtechnik: Zur Eigenkontrolle der Jahresarbeitszahl müssen „ein Wärmemengenzähler sowie ein eigener Stromzähler vorhanden sein”. Das ist kein Schikane-Paragraf, sondern die einzige Möglichkeit, später zu wissen, ob die Anlage tatsächlich effizient läuft. Wer die Zähler ohnehin einbaut, hat etwas davon — unabhängig von der Förderung.
Tirol und andere knüpfen an die Vorlauftemperatur an. Wie das funktioniert und was es für dein Haus bedeutet, steht im Beitrag über die Vorlauftemperatur.
⚠️ Diese Auflistung ersetzt nicht den Blick in die Richtlinie deines Bundeslandes. Wir haben hier zwei Richtlinien im Wortlaut geprüft und den gemeinsamen Nenner beschrieben — in den übrigen Ländern können weitere Bedingungen gelten. Der Stand je Bundesland steht in der Förderübersicht.
Die Kurzfassung fürs Angebotsgespräch
Vier Fragen, die vor der Unterschrift geklärt sein sollten:
- Hat das Gerät das EHPA-Gütesiegel?
- Welches Kältemittel, welcher GWP-Wert?
- Ist das Modell in der GET-Datenbank eingetragen?
- Sind Wärmemengenzähler und Stromzähler im Angebot enthalten? In Vorarlberg Pflicht, überall sonst sinnvoll.
Ein Betrieb, der diese vier Fragen souverän beantwortet, arbeitet erfahrungsgemäß auch sonst sorgfältig. Ausweichende Antworten sind das eigentliche Signal — nicht die Antwort selbst.
AO
Quellen
- Land Tirol — Wohnhaussanierungsrichtlinie, Ausgabe 1.1.2026 (PDF), Punkt 2.3.3 — abgerufen am 28. August 2026
- Land Vorarlberg — Richtlinie Heizungstausch 2026 (PDF), § 7 Abs. 2 — abgerufen am 28. August 2026
- GET-Datenbank — Produktdatenbank Gebäude-Energie-Technik — abgerufen am 28. August 2026
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