Stromtarif für die Wärmepumpe: eigener Zähler oder nicht?
Eine Wärmepumpe ist im Haus meist der größte Stromverbraucher. Wie viel sie dich kostet, hängt vor allem an zwei Dingen: wie effizient sie läuft und wie dein Strom abgerechnet wird. Um das Zweite geht es hier. Konkrete Preise einzelner Anbieter nennen wir bewusst nicht. Sie ändern sich laufend, und vergleichen kannst du sie selbst.
Woraus sich dein Strompreis zusammensetzt
Auf deiner Rechnung stehen zwei große Blöcke:
- Der Energiepreis für den Strom selbst. Den bestimmt dein Lieferant, und den Lieferanten kannst du frei wählen.
- Die Netzentgelte für Leitung und Messung. Die bekommst du von deinem Netzbetreiber, und den kannst du nicht wechseln. Die Höhe wird behördlich festgesetzt und ist je nach Netzgebiet unterschiedlich.
Dazu kommen Steuern und Abgaben.
Laut E-Control bestehen die Netzentgelte aus mehreren Teilen: dem Netznutzungsentgelt (ein fixer Grundpreis pro Jahr und ein Arbeitspreis je Kilowattstunde), dem Netzverlustentgelt, dem Entgelt für Messleistungen und dem Netzbereitstellungsentgelt. Die letzten beiden sind für die Frage nach dem eigenen Zähler wichtig.
Variante 1: Die Wärmepumpe hängt am Haushaltszähler
Das ist die einfachste Lösung. Ein Zähler, eine Rechnung, ein Grundpreis, ein Messentgelt. Die Wärmepumpe läuft, wann sie Wärme braucht, ohne Unterbrechungen von außen.
Der Nachteil: Du siehst auf der Stromrechnung nicht, was die Wärmepumpe allein verbraucht. Dafür brauchst du einen eigenen Stromzähler für die Anlage, wie er ohnehin für die Kontrolle der Effizienz sinnvoll ist. Mehr dazu im Beitrag Nach dem Einbau.
Variante 2: Ein eigener, unterbrechbarer Zählpunkt
Die Wärmepumpe kann auch an einem eigenen Zählpunkt mit eigenem Netztarif hängen. In der Systemnutzungsentgelte-Verordnung heißt dieser Tarif „unterbrechbar“. Gemeint ist: Der Netzbetreiber darf und kann die Stromversorgung dieser Anlage jederzeit oder zu vertraglich festgelegten Zeiten unterbrechen. Im Alltag spricht man von Sperrzeiten.
Der Vorteil liegt im Netzentgelt. In der geltenden Fassung der Verordnung (Novelle 2026) hat der unterbrechbare Tarif für Haushalte keinen fixen Grundpreis, und sein Arbeitspreis je Kilowattstunde liegt in allen Netzbereichen unter dem eines normalen Haushaltszählers. Wie groß der Abstand ist, ist je nach Netzbereich sehr unterschiedlich.
Was das für dich bedeutet:
- Die Wärmepumpe muss Sperrzeiten überbrücken können. Das hängt von Gerät, Speicher und Haus ab. Frag deinen Installateur, ob deine Anlage dafür ausgelegt ist, bevor du umsteigst.
- Ein zweiter Zählpunkt hat eigene Fixkosten. Für jeden Zähler fällt ein Entgelt für Messleistungen an. Ob sich der eigene Zählpunkt unterm Strich rechnet, hängt davon ab, wie viel Strom die Wärmepumpe braucht.
- Nicht jede Anlage lässt sich einfach umbauen. Der zweite Zähler muss im Zählerkasten Platz haben und vom Elektriker angeschlossen werden.
Ob und zu welchen Bedingungen dein Netzbetreiber einen solchen Zählpunkt anbietet, erfährst du direkt bei ihm. Frag dabei konkret nach den Sperrzeiten.
Achtung beim Anschlusswert
Haushalte haben laut E-Control für gewöhnlich eine vereinbarte Anschlussleistung von 4 kW. Bei einer stromintensiven Anlage wie einer Wärmepumpe kann diese Leistung überschritten werden. Dann wird die bereitgestellte Leistung erhöht und ein Netzbereitstellungsentgelt nachverrechnet. Klär das am besten vor dem Einbau mit deinem Installateur und dem Netzbetreiber.
Der Sommer-Netztarif: Strom zur Mittagszeit
Seit 1. April 2026 gibt es auf der Netzebene 7, also für Haushalte, den Sommer-Nieder-Arbeitspreis. Laut E-Control ist der verbrauchsabhängige Teil des Netznutzungsentgelts von 1. April bis 30. September täglich zwischen 10 und 16 Uhr um 20 Prozent niedriger.
Die Voraussetzungen:
- Dein Smart Meter misst den Verbrauch in Viertelstundenwerten. Das lässt sich laut E-Control meist im Kundenportal des Netzbetreibers selbst aktivieren.
- Sonst musst du nichts tun. Der Netzbetreiber verrechnet den niedrigeren Preis automatisch.
Für die Wärmepumpe heißt das: Wenn sie im Sommer Warmwasser bereitet, lohnt es sich, das in dieses Zeitfenster zu legen. E-Control nennt die Warmwasserbereitung und Wärmepumpen ausdrücklich als Beispiele. Wer eine Photovoltaikanlage hat, legt die Warmwasserbereitung ohnehin dorthin, siehe Photovoltaik und Wärmepumpe.
Wichtig: Laut E-Control zeigt der Tarifkalkulator diesen Sommer-Rabatt nicht an.
Was sich ab 2027 ändern könnte
E-Control hat 2026 den Entwurf einer neuen Grundsatzverordnung für die Netzentgelte zur Begutachtung vorgelegt. Laut Entwurf soll sie mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Die Punkte, die Wärmepumpenbesitzer betreffen:
- Neben dem Arbeitspreis soll es einen Leistungsanteil geben. Wer das Netz mit hohen Spitzen belastet, soll mehr beitragen.
- Zusätzlich zum Sommer-Tarif ist ein Winter-Nieder-Arbeitspreis vorgesehen: von Oktober bis März jeweils von 22 bis 4 Uhr.
- Die Kategorie „unterbrechbar“ soll auslaufen. Für Anschlüsse, die Ende 2026 unterbrechbar waren, soll laut Entwurf ab 1. Jänner 2030 das reguläre Netznutzungsentgelt gelten. Als Nachfolge ist ein Tarif für vertraglich vereinbarte, flexible Entnahme vorgesehen.
⚠️ Das ist ein Entwurf. Ob und in welcher Fassung die Verordnung kommt, haben wir mit Stand 4. Oktober 2026 nicht als beschlossen vorgefunden. Verbindlich ist, was dein Netzbetreiber dir bestätigt.
Was du praktisch tun kannst
- Lieferant vergleichen. Der Energiepreis ist der Teil, den du beeinflussen kannst. Der Tarifkalkulator der E-Control unter e-control.at/tarifkalkulator zeigt Angebote für deine Adresse und deinen Verbrauch.
- Viertelstundenmessung aktivieren. Kostet nichts und ist die Voraussetzung für den Sommer-Tarif.
- Eigenen Zählpunkt nicht nur wegen eines Rabatts einbauen. Gerade weil die Kategorie „unterbrechbar“ laut Entwurf auslaufen soll, lohnt sich vorher ein Gespräch mit dem Netzbetreiber.
- Effizienz zuerst. Jede Kilowattstunde, die die Wärmepumpe nicht braucht, ist billiger als jeder Tarif. Die größte Stellschraube dafür ist die Heizkurve.
Wie viel Strom deine Anlage tatsächlich braucht, findest du mit dem Beitrag Stromverbrauch selbst prüfen heraus. Einen Vergleich der Heizkosten verschiedener Systeme rechnet der Kostenvergleich.
AO
Quellen
- E-Control — Komponenten der Strom- und Gasnetzentgelte — abgerufen am 4. Oktober 2026
- E-Control — Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) — abgerufen am 4. Oktober 2026
- RIS — Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018, § 2 (Begriffsbestimmungen) — abgerufen am 4. Oktober 2026
- E-Control — Entwurf Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) samt Erläuterungen (PDF) — abgerufen am 4. Oktober 2026
- RIS — SNE-V 2018, Novelle 2026, BGBl. II Nr. 305/2025 (Netznutzungsentgelte Netzebene 7, SNAP) — abgerufen am 4. Oktober 2026
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