Wartung der Wärmepumpe: was nötig ist und was du selbst machst
Eine Wärmepumpe braucht weniger Pflege als ein Öl- oder Gaskessel. Es gibt keinen Brenner, keinen Rauchfang und keinen Tank. klimaaktiv formuliert es so: Wärmepumpen selbst haben kaum Wartungsaufwand. Kaum heißt aber nicht gar nicht. Ein paar Dinge erledigt der Fachbetrieb, ein paar machst du selbst.
Wie oft gewartet werden soll
Eine allgemeine Pflicht mit festem Intervall für jede Wärmepumpe gibt es nicht. klimaaktiv empfiehlt, die Anlage entsprechend den Herstellerangaben von einer Fachperson warten zu lassen. Der Blick in die Bedienungsanleitung oder die Garantiebedingungen zeigt also, was für dein Gerät gilt.
Eine Ausnahme ist die Dichtheitskontrolle bei bestimmten Kältemitteln. Dazu weiter unten.
klimaaktiv rät außerdem, mit dem Hersteller oder dem Installateur einen Service- und Wartungsvertrag abzuschließen. Dann musst du nicht selbst an den Termin denken, und die Anlage wird regelmäßig von jemandem angesehen, der sie kennt.
Was der Fachbetrieb macht
Was genau zur Wartung gehört, hängt vom Gerät und von der Wärmequelle ab. Lass dir vom Betrieb vorab sagen, was er prüft. Für dich wichtig:
- Lass dir ein Protokoll geben. klimaaktiv empfiehlt, sich bei Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur jeweils ein unterschriebenes Protokoll aushändigen zu lassen.
- Heb alle Protokolle auf. Sie zeigen später, dass die Anlage ordnungsgemäß gewartet wurde. Das kann bei Garantiefragen entscheidend sein.
- Frag nach den Messwerten. Ein guter Betrieb sagt dir, ob ihm etwas aufgefallen ist, und nicht nur, dass alles erledigt ist.
Was du selbst tun kannst
Bei der Übergabe sollst du laut klimaaktiv eine Einschulung für die Tätigkeiten bekommen, die du selbst übernehmen kannst. Genannt werden etwa die Kontrolle von Datum und Uhrzeit, der Schaltzeiten, des Systemdrucks und der eingestellten Raumtemperaturen sowie das Entlüften der Heizkörper. Dazu kommen Aufgaben vor und nach der Heizsaison.
Eine praktische Liste für das Jahr:
Laufend: Fehlermeldungen ansehen. klimaaktiv empfiehlt ausdrücklich, die Anlage auf Fehlermeldungen zu kontrollieren. Ein Blick auf das Display alle paar Wochen genügt. Notier dir Meldungen mit Datum, bevor du sie quittierst.
Herbst: Außengerät freihalten. Bei einer Luftwärmepumpe saugt das Außengerät viel Luft an. Laub, Gras oder Pflanzen vor den Lamellen behindern den Luftstrom. Entferne grobes Laub mit der Hand oder einem weichen Besen, bei ausgeschaltetem Gerät, wenn die Anleitung das verlangt. Die dünnen Lamellen nicht mit harten Gegenständen oder einem Hochdruckreiniger bearbeiten.
Winter: Schnee und Eis im Auge behalten. Bläst Schnee vor das Gerät, räum den Bereich davor frei. Das Gerät selbst taut sein Eis automatisch ab, das ist normal. Mehr dazu im Beitrag Läuft die Wärmepumpe ständig?
Ganzjährig: Kondensatablauf frei halten. Beim Abtauen entsteht Schmelzwasser. Der klimaaktiv-Wegweiser beschreibt, wie sich Feuchtigkeit aus der Luft am Wärmetauscher des Außengeräts niederschlägt und bei Kälte vereist. Dieses Wasser muss ablaufen können. Schau nach, ob der Ablauf nicht verstopft ist und sich unter dem Gerät kein Eisberg bildet. Wenn doch, ruf den Installateur: Dann stimmt meist etwas mit der Ableitung nicht.
Nach Anleitung: Filter und Schmutzfänger. Viele Anlagen haben im Heizkreis einen Filter oder Schmutzfänger. Ob und wie du ihn selbst reinigen darfst, steht in der Bedienungsanleitung. Im Zweifel macht das der Fachbetrieb bei der Wartung.
Vor der Heizsaison: Systemdruck prüfen. Der Installateur zeigt dir bei der Einschulung, wo das Manometer ist und in welchem Bereich der Druck liegen soll. Fällt er wiederholt ab, ist das ein Fall für den Betrieb.
Was du nicht selbst machen solltest: das Gehäuse öffnen, am Kältekreis arbeiten oder Kältemittel nachfüllen. Das ist Sache von zertifizierten Fachleuten.
Die Dichtheitskontrolle nach der F-Gase-Verordnung
Viele Wärmepumpen arbeiten mit fluorierten Kältemitteln. Für sie gilt EU-weit die Verordnung (EU) 2024/573. Laut Artikel 5 müssen Betreiber von Wärmepumpen mit mindestens 5 Tonnen CO₂-Äquivalent dieser Gase eine Dichtheitskontrolle sicherstellen.
Die wichtigsten Punkte aus Artikel 5:
- Intervall: Bei weniger als 50 Tonnen CO₂-Äquivalent mindestens alle zwölf Monate, mit eingebautem Leckage-Erkennungssystem mindestens alle 24 Monate.
- Wer prüft: Die Kontrolle führen Personen durch, die nach Artikel 10 der Verordnung zertifiziert sind.
- Ausnahmen: Hermetisch geschlossene Geräte, die als solche gekennzeichnet sind, sind ausgenommen, wenn sie weniger als 10 Tonnen CO₂-Äquivalent enthalten. In Wohngebäuden sind gekennzeichnete hermetisch geschlossene Geräte zusätzlich ausgenommen, wenn sie weniger als 3 kg fluorierte Treibhausgase enthalten.
Ob die Pflicht dich betrifft, hängt also vom Kältemittel, von seiner Menge und von der Bauart ab. Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan enthalten keine fluorierten Gase und fallen nicht unter diese Kontrollpflicht. Frag deinen Installateur, welches Kältemittel deine Anlage hat, wie viel davon in CO₂-Äquivalent, und ob eine Dichtheitskontrolle nötig ist. Am einfachsten nimmst du sie gleich in den Wartungsvertrag auf.
Garantie und Gewährleistung
Die beiden Begriffe werden oft verwechselt:
- Gewährleistung ist gesetzlich. Laut Sozialministerium beträgt die Frist bei beweglichen Sachen zwei Jahre ab Übergabe, bei unbeweglichen drei Jahre. Welche Frist für deine Anlage gilt, hängt davon ab, was genau geliefert und wie eingebaut wurde. Im Streitfall hilft eine Konsumentenberatung.
- Garantie ist eine freiwillige Zusage, in der Regel vom Hersteller. Sie kann die gesetzliche Gewährleistung nicht einschränken. Dauer und Bedingungen legt der Garantiegeber fest.
Eine Herstellergarantie kann an Bedingungen hängen, etwa an einer Registrierung oder an regelmäßiger Wartung durch einen Fachbetrieb. Lies die Garantiebedingungen gleich nach dem Einbau und trag dir Fristen in den Kalender ein. Die Wartungsprotokolle sind dein Nachweis.
Kurz zusammengefasst
- Wartung nach Herstellerangaben, am besten mit Wartungsvertrag.
- Zu jedem Termin ein unterschriebenes Protokoll.
- Außengerät frei von Laub und Schnee, Kondensatablauf frei.
- Fehlermeldungen notieren, Systemdruck kennen.
- Klären, ob eine Dichtheitskontrolle nach EU-Recht nötig ist.
- Garantiebedingungen lesen und einhalten.
Was in deine Unterlagen gehört und welche Zählerstände du von Anfang an festhalten solltest, steht im Beitrag Nach dem Einbau.
- Verdampfer: Das kalte Kältemittel nimmt Wärme aus Luft, Erdreich oder Wasser auf und verdampft.
- Verdichter: Er presst den Dampf zusammen, dadurch steigt die Temperatur. Hier wird Strom gebraucht.
- Verflüssiger: Der heiße Dampf gibt seine Wärme an das Heizwasser ab und wird wieder flüssig.
- Expansionsventil: Der Druck sinkt, das Kältemittel kühlt ab, und der Kreislauf beginnt von vorn.
AO
Quellen
- klimaaktiv — So läuft Ihre Wärmepumpe rund (PDF, 2024), Tipp 9 und 10 — abgerufen am 4. Oktober 2026
- klimaaktiv — Wegweiser zur guten Installation von Wärmepumpen (PDF) — abgerufen am 4. Oktober 2026
- EUR-Lex — Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, Artikel 5 — abgerufen am 4. Oktober 2026
- Sozialministerium, konsumentenfragen.at — Gewährleistung und Garantie — abgerufen am 4. Oktober 2026
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