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Nachgefragt

Kein Termin vor dem Frühjahr: Bin ich beim Heizungstausch zu spät?

Illustration: leerer Tischkalender und Sanduhr neben einem Wärmepumpen-Außengerät, davor Werkzeugtasche und Mappe
Illustration, KI-generiert

Mein Kessel ist alt, die Förderung läuft wieder, aber der Installateur kann erst im Frühjahr kommen. Verpasse ich damit etwas? Und was mache ich, wenn die Heizung vorher aufgibt? Mit solchen Fragen starten gerade viele in die Heizsaison.

Die kurze Antwort

Ein später Einbautermin kostet dich die Bundesförderung nicht, solange du jetzt registrierst. Die Anlage muss nicht bis Silvester stehen, nur die Registrierung muss bis dahin gelingen. Wer dagegen erst 2027 loslegt, muss die Reihenfolge umdrehen: Dann kommt der Antrag vor der Lieferung.

Eine Einschränkung gleich vorweg: Belastbare Zahlen dazu, wie lange man in Österreich derzeit auf einen Termin wartet, haben wir bei öffentlichen Stellen nicht gefunden. Wir nennen deshalb keine Wochenzahl. Dass Personal fehlt, sagt etwa der Wirtschaftsbund in seiner Aussendung vom 2. November. Das ist die Sicht einer Interessenvertretung, keine Messung. Wie es in deiner Region aussieht, erfährst du nur, wenn du die Betriebe konkret fragst.

Was die Fristen 2026 wirklich verlangen

Die Grundlage ist das Informationsblatt zur Neuauflage. Beträge und Bedingungen haben wir hier zusammengefasst, für die Terminplanung zählen vier Punkte:

  • Registrieren: möglich bis längstens 31. Dezember 2026, aber nur, solange Budget da ist. Darauf solltest du dich nicht bis zur letzten Woche verlassen.
  • Energieberatung: Das Protokoll deines Bundeslandes brauchst du schon für die Registrierung. Das Gespräch darf auch telefonisch oder digital stattfinden.
  • Betrieb: Das ausführende Unternehmen gibst du vorläufig an und kannst es später noch ändern. Du musst also nicht warten, bis der Auftrag vergeben ist.
  • Umsetzung: Nach der Registrierung bleiben neun Monate. Bis dahin muss die Heizung eingebaut und abgerechnet sein, erst dann folgt der Antrag. Wer im Dezember registriert, hat also bis in den September 2027 Zeit.

Gefördert wird, was ab dem 7. Oktober 2026 geliefert und geleistet wurde. Laut den häufigen Fragen der Förderstelle ist dabei der Tag entscheidend, an dem der Wärmeerzeuger am Standort ankommt.

2027 dreht sich die Reihenfolge um

Ab 4. Jänner 2027 gilt das neue Informationsblatt. Der Antrag muss dann gestellt sein, bevor gebaut oder geliefert wird. Was vorher passiert, zählt nicht, ausgenommen die Planung. Nach der Genehmigung hast du neun Monate für Einbau und Endabrechnung. Den Förderungsvertrag nimmst du innerhalb von vier Wochen an, und dafür braucht es bereits eine Auftragsbestätigung des Betriebs.

Für die Praxis heißt das: Einen Termin kannst du 2027 vorab ausmachen. Das Gerät darf aber erst kommen, wenn der Antrag eingereicht ist.

Wenn die alte Heizung vorher ausfällt

Hier macht der Stichtag den größten Unterschied:

  • Bis Jahresende lässt sich auch ein schon umgesetztes Projekt registrieren, sofern die Lieferung nach dem 7. Oktober lag und noch Budget da ist. Ein Notfalltausch jetzt fällt also nicht automatisch durch.
  • Ab 2027 geht das nicht mehr. Wer ohne Antrag einbauen lässt, bekommt für diese Lieferung nichts vom Bund. Unsere Empfehlung: Lass bei einem alten Kessel lieber heuer noch die Energieberatung machen, damit du im Ernstfall nicht bei null anfängst. Wie alt das Protokoll sein darf, klärst du mit der Förderstelle.

Frag im Störfall zuerst, ob sich der Kessel reparieren lässt. Das verschafft dir Zeit für einen geplanten Tausch. Ob und wie sich die Zeit bis zum Einbau sonst überbrücken lässt, hängt vom Haus ab. Richtwerte öffentlicher Stellen dazu haben wir nicht gefunden.

Was du jetzt tun kannst

  • Daten sammeln. Laut klimaaktiv sollten vor dem ersten Gespräch mit dem Betrieb Art und Alter der Heizung, Heizkörper oder Fußbodenheizung, beheizte Fläche, bisheriger Verbrauch und die Art der Warmwasserbereitung feststehen. Das spart beiden Seiten eine Runde.
  • Mehrere Betriebe anfragen und jeweils nach dem frühesten Einbautermin fragen, nicht nur nach dem Preis.
  • Fernwärme früh klären. Ist ein Anschluss möglich, hat er bei der Förderung Vorrang. Antwortet der Betreiber nicht binnen drei Monaten mit einem Angebot, darf laut Förderstelle auch die Alternative gefördert werden. Diese Frist läuft erst ab deiner Anfrage.
  • Wärmequelle bedenken. Für übliche Luftwärmepumpen braucht es meist keine Genehmigung, wohl aber die Beachtung der Schallregeln. Erdsonde und Brunnen sind genehmigungspflichtig, plane dafür mehr Vorlauf ein.
  • Kältemittel ansprechen. Liegt der GWP-Wert des angebotenen Geräts über 150, frag nach der Lieferbarkeit. Bestimmte Bauarten dürfen laut Informationsblatt nur noch bis 1. Jänner 2027 in Verkehr gebracht werden.
  • Schriftlich beauftragen und den vereinbarten Termin in den Auftrag aufnehmen. Einen schriftlichen Auftrag empfiehlt auch klimaaktiv.

Unsere Einschätzung

Ein Termin im Frühjahr ist kein Beinbruch, solange die alte Heizung noch läuft. Terminnot ist auch kein guter Grund, die Heizlastberechnung oder den hydraulischen Abgleich auszulassen. Diese Schritte entscheiden über Jahre mit, was die Anlage kostet.

Was du nicht aufschieben solltest, ist der Papierkram: Energieberatung und Registrierung gehen auch ohne Einbautermin. Was bei dir an Förderung möglich ist, zeigt der Förder-Manager, eine erste Größenordnung liefert der Heizlastrechner. Und wenn du Fachbetriebe aus deiner Region suchst, stell deine Anfrage.

AO

Dieser Beitrag ordnet ein Thema ein, über das gerade viele sprechen. Er gibt unsere Einschätzung wieder und ist keine Nachricht. Wir denken das Thema weiter und ergänzen den Beitrag, wenn sich etwas Neues ergibt.

Quellen

  1. Sanierungsoffensive: Informationsblatt Kesseltausch 2026, Neuauflage ab 02.11.2026 — abgerufen am 5. November 2026
  2. Sanierungsoffensive: Häufig gestellte Fragen Kesseltausch 2026 und Neuauflage — abgerufen am 5. November 2026
  3. Sanierungsoffensive: Informationsblatt Kesseltausch 2027, Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus — abgerufen am 5. November 2026
  4. klimaaktiv: Von der Planung bis zur Förderung, Ihr Weg zur passenden Wärmepumpe — abgerufen am 5. November 2026
  5. Wirtschaftsbund: Stellenmonitor Oktober 2026 (APA-OTS, 02.11.2026) — abgerufen am 5. November 2026

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