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Planung

Steigert eine Wärmepumpe den Wert deines Hauses?

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„Heizkosten runter, Immobilienwert rauf“: So ähnlich werben viele Anbieter. Der erste Teil stimmt oft. Beim zweiten lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Den Preis deines Hauses macht der Markt: Lage, Zustand, Grundstück, Nachfrage. Die Heizung ist ein Faktor unter vielen. Was sich durch eine Wärmepumpe aber sicher ändert, ist der Energieausweis. Und den sieht jeder Käufer, bevor er dein Haus überhaupt betritt.

Was im Energieausweis steht

Der österreichische Energieausweis folgt der OIB-Richtlinie 6. Auf der ersten Seite stehen mehrere Kennzahlen, jede mit einer Klasse von A++ bis G. Für deine Frage ist wichtig, welche davon von der Heizung abhängen.

Der Heizwärmebedarf (HWB) beschreibt nur die Gebäudehülle: wie viel Wärme durch Wände, Dach, Fenster und Keller verloren geht. Mit der Heizung hat er nichts zu tun, eine Wärmepumpe ändert ihn also nicht.

Der Endenergiebedarf, der Primärenergiebedarf (PEB), die CO₂-Emissionen und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) hängen dagegen direkt davon ab, womit du heizt. Hier macht der Umstieg einen großen Unterschied.

Der Grund liegt in den Umrechnungsfaktoren der Richtlinie. In der Ausgabe 2023 zählt eine Kilowattstunde Heizöl mit 271 Gramm CO₂, eine Kilowattstunde Strom mit 156 Gramm. Die Wärmepumpe braucht aber nur rund ein Drittel so viel Strom, wie der Ölkessel Heizöl verbrennt, weil sie den Rest der Wärme aus der Außenluft holt.

Ein Haus aus 1983, durchgerechnet

Nehmen wir ein Einfamilienhaus in Niederösterreich: Baujahr 1983, 150 m² beheizte Fläche, Fenster in den 2000ern getauscht, Fassade nie gedämmt, Heizkörper in allen Räumen, Ölkessel im Keller. In Niederösterreich gilt für den Energieausweis derzeit die OIB-Richtlinie 6 in der Ausgabe 2023.

Damit wir rechnen können, brauchen wir Annahmen. Wir legen sie offen:

  • Heizwärmebedarf 140 kWh pro m² und Jahr
  • Wärme für Heizung und Warmwasser ab Kessel: 160 kWh pro m² und Jahr
  • Der Ölkessel nutzt 80 % der Energie im Heizöl übers Jahr
  • Die Wärmepumpe erreicht an den Heizkörpern eine Jahresarbeitszahl von 3,0
  • Haushaltsstrom 16,4 kWh pro m² und Jahr, der Standardwert auf österreichischen Energieausweisen

Mit Öl verbrennt das Haus rund 30.000 kWh Heizöl im Jahr, grob 3.000 Liter. Mit der Wärmepumpe sind es rund 8.000 kWh Strom für dieselbe Wärme. Im Energieausweis sieht das so aus:

Heizwärmebedarf: 140 kWh/m²a, Klasse D. Vorher wie nachher.

Endenergiebedarf: von 216 auf 70 kWh/m²a.

Primärenergiebedarf: von 269 kWh/m²a (Klasse D) auf 123 kWh/m²a (Klasse B).

CO₂: von 56,8 kg/m²a (Klasse E) auf 10,9 kg/m²a (Klasse A).

fGEE: Er ist der Endenergiebedarf geteilt durch einen Referenzwert, der vom Gebäude abhängt und nicht von der Heizung. Er sinkt deshalb im selben Verhältnis wie der Endenergiebedarf, hier auf rund ein Drittel des alten Werts.

Wir haben auch mit einer schwächeren Jahresarbeitszahl von 2,5 gerechnet. Die Klassen bleiben dieselben. Trotzdem gilt: Das ist ein Überschlag. Einen echten Energieausweis rechnet eine befugte Person mit den tatsächlichen Bauteilen und Anlagendaten.

In Wien und Tirol sieht der Ausweis schon anders aus

Seit Juli 2026 gilt in Wien und Tirol die neue Ausgabe 2025 der OIB-Richtlinie 6. Dort trennt der Ausweis zwischen „dekarbonisiert“ und „fossil“. Häuser mit Öl- oder Gasheizung bekommen ihre Klasse mit dem Zusatz „fossil“, und Klasse A ist für sie nicht erreichbar. Bewertet wird die Gesamteffizienz über den Endenergiebedarf.

Unser Beispielhaus läge dort mit Öl in Klasse G fossil (216 kWh/m²a, die Grenze für G liegt über 175). Mit Wärmepumpe wäre es in Klasse A (70 kWh/m²a, Grenze 90). Die anderen Bundesländer haben die Ausgabe 2025 laut OIB noch nicht übernommen (Stand Juli 2026).

Diese Werte stehen in jedem Inserat

Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz schreibt vor, was in Verkaufs- und Mietanzeigen stehen muss. Seit 1. Juli 2026 sind das Heizwärmebedarf und Endenergiebedarf samt Effizienzklasse. Mit einem älteren Ausweis darfst du übergangsweise wie bisher Heizwärmebedarf und fGEE angeben. Fehlen die Angaben, drohen dir und deinem Makler bis zu 1.450 Euro Strafe.

Vor der Unterschrift muss der Käufer einen höchstens zehn Jahre alten Ausweis sehen, nach dem Vertrag bekommt er ihn binnen 14 Tagen. Die Werte darin gelten dann als vereinbarte Eigenschaft des Hauses.

Daraus folgt ein praktischer Punkt: Nach dem Heizungstausch bleibt dein alter Ausweis gültig und zeigt weiter den Ölkessel. Wenn du verkaufen oder vermieten willst, lass einen neuen rechnen. Sonst sieht im Inserat niemand, dass du umgebaut hast.

Was Studien zum Preis sagen

Die ehrliche Antwort zuerst: Für Österreich gibt es keine veröffentlichte Studie, die zeigt, um wie viel ein Haus durch den Tausch von Öl auf Wärmepumpe teurer wird. Was es gibt, sind Auswertungen nach Energieklasse. Die sagen etwas über den Zusammenhang, aber nichts über die Heizung allein.

Österreich, 2012. Eine Studie im Auftrag der EU-Kommission hat Inserate aus Wien und Niederösterreich ausgewertet und dabei Lage, Größe und Ausstattung herausgerechnet. Ergebnis: Pro Energieklasse besser lag der Angebotspreis im Schnitt 8 % höher, in Niederösterreich 5 bis 6 %, in Wien 10 bis 11 %. Bei Mieten waren es 4,4 % pro Klasse. Die Einschränkungen sind groß: Die Daten sind von 2012, es waren rund 2.300 Inserate und keine echten Kaufpreise. Und die Klasse richtete sich damals nach dem Heizwärmebedarf, also nach der Gebäudehülle. Ein Heizungstausch hätte diese Klasse gar nicht verändert.

Österreich, 2024 und 2025. Eine große Immobilienplattform hat rund 132.000 Inserate für Eigentumswohnungen verglichen. Klasse A bis A++ lag im Median bei 7.000 Euro pro m², Klasse F und G bei 3.632 Euro. Das klingt eindeutig, ist aber kein Beleg für einen Effekt der Energieklasse. Die Zahlen sind nicht bereinigt: Wohnungen in Klasse A sind meist Neubauten in guten Lagen, Wohnungen in Klasse G meist alte Bauten. Lage und Baujahr stecken im Preisunterschied mit drin.

EU-Überblick, 2018. Die Gemeinsame Forschungsstelle der EU-Kommission hat viele Studien aus mehreren Ländern zusammengefasst. Als Faustregel nennt sie 3 bis 8 % höhere Preise für energieeffizientere Wohngebäude gegenüber vergleichbaren Objekten und rund 3 bis 5 % höhere Mieten. Das gilt für Energieeffizienz allgemein, nicht für Österreich und nicht für die Heizung im Speziellen.

Bessere Energiewerte und höhere Preise hängen also zusammen. Wie viel davon im Einzelfall an der Heizung liegt, kann dir nur ein Gutachten für dein Haus sagen.

Gesetzlich zwingt dich derzeit nichts zum Tausch. Die EU-Gebäuderichtlinie von 2024 verlangt von jedem Mitgliedstaat, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch aller Wohngebäude bis 2030 um mindestens 16 % zu senken, bis 2035 um 20 bis 22 %. Das ist ein Ziel für den ganzen Bestand, keine Pflicht für dein Haus. Das österreichische Erneuerbare-Wärme-Gesetz verbietet fossile Heizungen nur im Neubau. Trotzdem: Wer dein Haus kauft, übernimmt auch die Frage, wie lange der Ölkessel noch läuft.

Auch bei Krediten schauen manche Banken inzwischen auf den Energieausweis. Einige bieten „grüne“ Wohnkredite an, wenn die Energiewerte sehr gut sind oder sich bei einer Sanierung deutlich verbessern. Einen bezifferten Zinsvorteil haben wir auf ihren Seiten nicht gefunden. Frag im Einzelfall nach.

Wann die Wärmepumpe den Wert nicht hebt

Der häufigste Fall ist banal: Der Energieausweis wird nach dem Umbau nicht erneuert. Dann stehen im Inserat die Ölwerte, und für Käufer ist der Umbau unsichtbar.

Schlimmer ist eine falsch ausgelegte Anlage. Eine Wärmepumpe, die im Jänner nicht nachkommt oder dauernd ein- und ausschaltet, fällt jedem Gutachter auf. Lass vor dem Auftrag die Heizlast berechnen, eine erste Einschätzung gibt dir der Heizlast-Rechner. Ähnlich bei sehr heißem Heizwasser: Brauchen deine Heizkörper dauerhaft hohe Vorlauftemperaturen, steigt der Stromverbrauch. Ob deine Heizkörper reichen, erklärt der Ratgeber zur Vorlauftemperatur.

Manchmal liegt das Problem gar nicht bei der Heizung. Ein undichtes Dach oder feuchte Kellerwände drücken den Preis stärker, als eine neue Heizung ihn hebt, und der Heizwärmebedarf bleibt so schlecht wie vorher. Dann ist Dämmen oft der wichtigere erste Schritt. Und wer ein altes Haus nur wegen des Grundstücks kauft und abreißen will, zahlt für die Heizung keinen Cent extra.

Bleibt der Standort. Ein Außengerät direkt vor dem Schlafzimmerfenster des Nachbarn ist bei einer Besichtigung ein Thema, kein Pluspunkt. Prüf den Platz vorher mit dem Schallrechner.

Was du jetzt tun kannst

Rechne zuerst, ob eine Wärmepumpe in dein Haus passt: mit dem Wärmepumpen-Rechner und der Eignungsprüfung. Was Bund und Land beim Umstieg zahlen, findest du unter Förderungen und im Förder-Manager. Wenn du konkrete Angebote vergleichen willst, holst du dir über die Anfrage bis zu drei Angebote von Fachbetrieben aus deiner Region.

Und wenn ein Verkauf ansteht: Plane den neuen Energieausweis gleich mit ein. Er ist der Ort, an dem dein Umbau für Käufer sichtbar wird.

AO

Quellen

  1. OIB-Richtlinie 6, Ausgabe Mai 2023: Klassengrenzen (Punkt 6) und Konversionsfaktoren (Punkt 7) — abgerufen am 17. Oktober 2026
  2. OIB-Richtlinie 6, Ausgabe September 2025 (Tirol, LGBl. Nr. 59/2026, Anlage 6) — abgerufen am 17. Oktober 2026
  3. OIB: Inkrafttreten der OIB-Richtlinien je Bundesland — abgerufen am 17. Oktober 2026
  4. Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG), geltende Fassung inkl. BGBl. I Nr. 38/2026 — abgerufen am 17. Oktober 2026
  5. Energieausweis mit Haushaltsstrom-Defaultwert 16,4 kWh/m²a (Beispiel Marktgemeinde Guntramsdorf) — abgerufen am 17. Oktober 2026
  6. Bio Intelligence Service u. a. für die EU-Kommission: Energy performance certificates in buildings and their impact on transaction prices and rents in selected EU countries (2013), Kapitel Österreich — abgerufen am 17. Oktober 2026
  7. ImmoScout24 Österreich: Datenanalyse Eigentumswohnungen nach Energieklasse (OTS, 23.10.2025) — abgerufen am 17. Oktober 2026
  8. Gemeinsame Forschungsstelle der EU (JRC): Energy efficiency, the value of buildings and the payment default risk (EUR 29471, 2018) — abgerufen am 17. Oktober 2026
  9. Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Art. 9 Abs. 2 — abgerufen am 17. Oktober 2026
  10. Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG), BGBl. I Nr. 8/2024, geltende Fassung — abgerufen am 17. Oktober 2026
  11. HYPO NOE: Grüner Wohnkredit (Voraussetzungen) — abgerufen am 17. Oktober 2026
  12. BAWAG: Grünes Wohnen — abgerufen am 17. Oktober 2026

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