Bivalenzpunkt
Der Bivalenzpunkt ist die Außentemperatur, unter der die Wärmepumpe allein nicht mehr reicht und ein zweiter Wärmeerzeuger mithilft.
- Heizlast des Hauses: Je kälter es draußen ist, desto mehr Wärme braucht das Haus.
- Leistung der Wärmepumpe: Bei Kälte sinkt sie etwas.
- Bivalenzpunkt: Hier schneiden sich die Linien.
- Links davon hilft ein Heizstab oder ein zweiter Wärmeerzeuger aus.
Je kälter es draußen ist, desto mehr Wärme braucht dein Haus. Gleichzeitig liefert vor allem eine Luft-Wärmepumpe bei Kälte weniger Leistung. Der Bivalenzpunkt ist der Betriebspunkt, an dem die Wärmepumpe gerade noch allein die nötige Leistung schafft. Wird es kälter, hilft ein zweiter Wärmeerzeuger mit: meist ein elektrischer Heizstab, manchmal ein vorhandener Kessel.
Warum das für dein Haus wichtig ist
Der Bivalenzpunkt entscheidet mit, wie viel Wärme über den teureren Weg erzeugt wird. Der Bundesverband Wärmepumpe hält fest: Je höher die Außentemperatur am Bivalenzpunkt liegt, desto mehr Heizleistung und Laufzeit braucht der Heizstab. Ein möglichst tiefer Bivalenzpunkt ist aber auch nicht automatisch besser. Dafür wäre ein größeres Gerät nötig, das in der Übergangszeit öfter ein- und ausschaltet.
Faustregel aus der Praxis
Der Verband empfiehlt für Luft-Wasser-Wärmepumpen, keinen rein monovalenten Betrieb anzustreben. Bei Norm-Außentemperatur soll die Wärmepumpe etwa 50 bis 80 % der Norm-Heizlast decken. Den Rest übernimmt die elektrische Zusatzheizung an den wenigen sehr kalten Stunden im Jahr. Grundlage ist eine Heizlastberechnung nach Norm, keine Schätzung.
Frag im Angebot nach, wo der Bivalenzpunkt liegt und welchen Anteil der Heizstab voraussichtlich übernimmt. Eine erste Abschätzung deiner Heizlast liefert der Heizlast-Rechner.
Verwandte Begriffe
HeizlastHeizstab (elektrische Zusatzheizung)Monovalent, monoenergetisch, bivalentTaktung (Takten)
Quellen
- Bundesverband Wärmepumpe (BWP): Leitfaden Wärmepumpendimensionierung (abgerufen am 4. Oktober 2026)
- klimaaktiv Wegweiser zur guten Installation von Wärmepumpen (BMK, 2020) (abgerufen am 4. Oktober 2026)