Monovalent, monoenergetisch, bivalent
Die Betriebsweise sagt, ob die Wärmepumpe allein heizt, ein Heizstab einspringt oder ein zweites Heizsystem wie ein Kessel mitarbeitet.
- Heizlast des Hauses: Je kälter es draußen ist, desto mehr Wärme braucht das Haus.
- Leistung der Wärmepumpe: Bei Kälte sinkt sie etwas.
- Bivalenzpunkt: Hier schneiden sich die Linien.
- Links davon hilft ein Heizstab oder ein zweiter Wärmeerzeuger aus.
In Angeboten und Datenblättern liest du oft eines dieser Wörter. Sie beschreiben, wer in deinem Haus die Wärme erzeugt.
Monovalent
Die Wärmepumpe ist der einzige Wärmeerzeuger. Sie muss die gesamte Heizlast allein abdecken, auch am kältesten Tag des Jahres. Dafür muss sie entsprechend groß sein.
Monoenergetisch
Die Wärmepumpe liefert bis zu einer festgelegten Leistung die ganze Wärme. Braucht das Haus mehr, schaltet sich ein zweiter Erzeuger zu, der ebenfalls mit Strom läuft: in der Regel ein Heizstab. Beide arbeiten dann gemeinsam. Der Bundesverband Wärmepumpe rät bei Luft-Wasser-Wärmepumpen ausdrücklich davon ab, einen monovalenten Betrieb anzustreben. Ein etwas kleineres Gerät mit Heizstab für Spitzen taktet seltener und arbeitet in der Übergangszeit effizienter.
Bivalent
Hier arbeitet die Wärmepumpe mit einem Wärmeerzeuger zusammen, der einen anderen Energieträger nutzt, zum Beispiel einem Pellets- oder Holzkessel. klimaaktiv nennt diese Kombination eine gute Lösung, wenn die Heizkörper Temperaturen deutlich über 40 °C brauchen. An kalten Tagen, an denen die Wärmepumpe ineffizient laufen würde, übernimmt dann der Kessel.
Welche Betriebsweise zu deinem Haus passt, hängt von Heizlast, Vorlauftemperatur und vorhandener Heizung ab. Lass dir die Wahl im Angebot begründen. Tipps dazu findest du unter Angebot prüfen.
Verwandte Begriffe
BivalenzpunktHeizstab (elektrische Zusatzheizung)Hybridheizung (Wärmepumpe mit Kessel)Heizlast
Quellen
- Bundesverband Wärmepumpe (BWP): Leitfaden Wärmepumpendimensionierung (abgerufen am 4. Oktober 2026)
- klimaaktiv Wegweiser zur guten Installation von Wärmepumpen (BMK, 2020) (abgerufen am 4. Oktober 2026)