Sperrzeiten des Netzbetreibers
Bei einem unterbrechbaren Wärmepumpentarif darf der Netzbetreiber die Wärmepumpe zeitweise abschalten. Die Anlage muss diese Pausen überbrücken können.
Wenn deine Wärmepumpe über einen eigenen, unterbrechbaren Zählpunkt läuft, kann der Netzbetreiber sie zu bestimmten Zeiten vom Netz nehmen. Diese Pausen heißen Sperrzeiten. Gesteuert wird das meist über einen Rundsteuerempfänger im Zählerkasten.
Was dazu geregelt ist
Die Salzburg Netz hält in ihren technischen Bestimmungen fest: Wird ein unterbrechbarer Tarif verwendet, müssen Wärmepumpe und Nebenaggregate für tägliche Unterbrechungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten geeignet sein. Wie lange und wie oft gesperrt wird, legt jeder Netzbetreiber selbst fest. Frag deshalb bei deinem Netzbetreiber nach den konkreten Bedingungen.
Warum das für die Planung wichtig ist
- Der klimaaktiv Wegweiser verlangt, die Sperrzeiten bei der Dimensionierung der Wärmepumpe zu berücksichtigen, weil das Haus danach wieder aufgeheizt werden muss.
- Sperrzeiten können laut Wegweiser ein Grund für einen Pufferspeicher sein. Bei einer Fußbodenheizung puffert oft schon der Estrich.
Lohnt sich das?
Dem günstigeren Tarif stehen die Kosten für einen zweiten Zählpunkt und die Einschränkungen gegenüber. Ob sich das bei dir rechnet, hängt vom Verbrauch und den Konditionen deines Netzbetreibers und Stromlieferanten ab. Mehr dazu unter Wärmepumpentarif und Heizkosten.
Verwandte Begriffe
Quellen
- Salzburg Netz: Ausführungsbestimmungen zu den TAEV, Ausgabe 2022 (abgerufen am 4. Oktober 2026)
- klimaaktiv Wegweiser zur guten Installation von Wärmepumpen (BMK, 2020) (abgerufen am 4. Oktober 2026)