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Planung

Wärmepumpe in der Wohnung und im Mehrparteienhaus

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Illustration zum Ratgeber: Wärmepumpe in der Wohnung und im Mehrparteienhaus

Wer im Einfamilienhaus wohnt, entscheidet über seine Heizung selbst. In der Wohnung ist das anders: Das Haus gehört vielen, Fassade, Dach und Keller sind gemeinsame Teile, und die Heizung ist oft entweder zentral für alle oder als Gastherme in jeder einzelnen Wohnung eingebaut. Trotzdem gibt es auch im Mehrparteienhaus Wege zur Wärmepumpe. Laut klimaaktiv gibt es grundsätzlich für alle Arten des Wohnbaus passende Wärmepumpenlösungen.

Dieser Beitrag gibt dir einen Überblick. Er ersetzt keine Rechtsberatung: Bei konkreten Fragen zu deinem Haus wende dich an deine Hausverwaltung, eine Mieter- oder Eigentümerberatung oder einen Anwalt.

Was du als Wohnungseigentümer allein entscheiden darfst

Das Wohnungseigentumsgesetz 2002 regelt in § 16, was du an deiner Wohnung ändern darfst. Der Grundsatz: Du bist zu Änderungen an deinem Wohnungseigentumsobjekt auf eigene Kosten berechtigt. Die Änderung darf aber laut Gesetz weder das Haus schädigen noch schutzwürdige Interessen der anderen Eigentümer beeinträchtigen, insbesondere nicht die äußere Erscheinung des Hauses, und keine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen.

Werden für die Änderung allgemeine Teile des Hauses in Anspruch genommen, etwa die Fassade für ein Außengerät oder der Dachboden für Leitungen, muss sie laut § 16 zusätzlich entweder der Übung des Verkehrs entsprechen oder einem wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers dienen. Für bestimmte Einrichtungen nennt das Gesetz ausdrücklich Fälle, in denen die Zustimmung nicht verweigert werden darf. Dazu gehören unter anderem Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie Beheizungsanlagen, allerdings nur, wenn ein Anschluss an eine bestehende Einrichtung im Haus nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann eine nicht erteilte Zustimmung gerichtlich ersetzt werden.

Was das praktisch bedeutet:

  • Ein Außengerät an der Fassade oder am Balkon berührt fast immer allgemeine Teile und die äußere Erscheinung des Hauses. Sprich frühzeitig mit Hausverwaltung und Miteigentümern.
  • Schall ist ein Interesse der Nachbarn. Ein lautes Gerät vor dem Schlafzimmerfenster eines anderen Eigentümers kann dessen schutzwürdige Interessen beeinträchtigen.
  • Eine vereinfachte Zustimmung durch Schweigen sieht § 16 nur für bestimmte Fälle vor, etwa Ladestationen, Photovoltaik am Balkon oder Beschattung. Wärmepumpen sind dort nicht ausdrücklich genannt.

Dazu kommen baurechtliche Vorgaben deines Bundeslands und deiner Gemeinde. Allgemeines dazu findest du unter Genehmigung.

Zentrale Lösung: eine Wärmepumpe für das ganze Haus

Oft ist es sinnvoller, das Haus gemeinsam umzustellen, statt dass jeder für sich eine Lösung sucht. Dann ersetzt eine zentrale Anlage die bisherige Zentralheizung oder die einzelnen Gasthermen.

Die Stadt Wien zeigt mit ihrer Initiative „100+ Projekte Raus aus Gas“, wie das in der Praxis aussieht. Der Schwerpunkt liegt auf mehrgeschoßigen Wohngebäuden, die nicht an die Fernwärme angeschlossen werden können. Die Beispiele reichen von zentralen und dezentralen Luftwärmepumpen über Erdsonden bis zur Grundwassernutzung.

Ein Beispiel ist ein Haus aus dem Jahr 1966 in der Wiener Miesbachgasse mit 21 Wohnungen, die bisher jeweils eine eigene Gastherme hatten. Laut Stadt Wien wurde dort eine zentrale Luftwärmepumpe im Dachboden installiert. Die Leitungen zu den Wohnungen laufen durch die nicht mehr genutzten Kamine, der Anschluss ist jeweils innerhalb eines Tages möglich. So können Wohnungen nach und nach umgestellt werden.

Prüffragen für die Eigentümerversammlung:

  1. Gibt es freie Kamine, Schächte oder Steigleitungen, durch die neue Leitungen laufen können?
  2. Wo kann eine zentrale Anlage stehen: Dachboden, Dach, Keller, Innenhof?
  3. Gibt es im Hof oder Garten Platz für Erdsonden?
  4. Können Wohnungen schrittweise angeschlossen werden, etwa wenn eine Gastherme ohnehin getauscht werden muss?
  5. Wer übernimmt die Planung und Koordination? Die Hausverwaltung, ein Planungsbüro?

Dezentrale Lösung: eine Wärmepumpe pro Wohnung

Wenn eine gemeinsame Lösung nicht zustande kommt, bleibt die Wohnungs-Wärmepumpe. Hier sind die Hürden höher: Für ein Außengerät braucht es meist einen Platz auf Balkon, Terrasse oder an der Fassade. Damit sind die oben genannten Fragen zur Zustimmung und zum Schall berührt.

Prüffragen:

  • Gibt es einen Platz für das Außengerät, der niemanden stört und das Erscheinungsbild des Hauses nicht verändert?
  • Wie wird das Warmwasser bereitet, und ist in der Wohnung Platz für einen Speicher?
  • Wie verhält sich das Gerät nachts? Mit unserem Schallrechner kannst du grob abschätzen, was beim Nachbarn ankommt.

Fernwärme als Alternative

Liegt dein Haus im Versorgungsgebiet eines Fern- oder Nahwärmenetzes, solltest du diese Möglichkeit ernsthaft prüfen. Laut klimaaktiv liefern solche Netze hohe Vorlauftemperaturen und auch große Energiemengen, und es braucht kein Brennstofflager. Das passt gerade zu älteren Mehrparteienhäusern mit Heizkörpern.

Auch die Förderlogik des Bundes setzt hier an: Beim Kesseltausch wird laut Infoblatt in erster Linie der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah- oder Fernwärme gefördert. Eine Wärmepumpe wird dort gefördert, wenn dieser Anschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Die Neuauflage 2026 (gefördert ab 7. Oktober, Registrierung ab 2. November) gilt allerdings nur für Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser, nicht für Wohnungen im Mehrparteienhaus. Die eigene Bundesaktion für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten ist beendet und 2026 nicht neu aufgelegt. Die aktuellen Bedingungen findest du in der Förderübersicht und im Förder-Manager.

Dein nächster Schritt

Im Mehrparteienhaus beginnt der Weg meist bei der Hausverwaltung und in der Eigentümerversammlung. Wenn ihr wissen wollt, was technisch möglich ist, könnt ihr über unsere Anfrage Angebote von höchstens drei geprüften Betrieben einholen. Gib dabei an, wie viele Wohnungen das Haus hat und wie heute geheizt wird.

AO

Quellen

  1. RIS — Wohnungseigentumsgesetz 2002, § 16 (Bundesrecht konsolidiert, tagesaktuelle Fassung) — abgerufen am 4. Oktober 2026
  2. Stadt Wien — Vorzeige-Projekte für erneuerbare Heizsysteme (100+ Projekte Raus aus Gas) — abgerufen am 4. Oktober 2026
  3. Stadt Wien — „Raus aus Gas“-Vorzeigeprojekt Miesbachgasse — abgerufen am 4. Oktober 2026
  4. klimaaktiv — So läuft Ihre Wärmepumpe rund. Tipps für die Planung und Installation (PDF, 2024) — abgerufen am 4. Oktober 2026
  5. Sanierungsoffensive des Bundes — Infoblatt Kesseltausch 2026, Neuauflage ab 02.11.2026, Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus (PDF, Version 10/2026) — abgerufen am 16. Oktober 2026
  6. Sanierungsoffensive des Bundes — Kesseltausch Mehrgeschossiger Wohnbau oder Reihenhausanlage (Status: Förderung beendet) — abgerufen am 16. Oktober 2026

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